Prostitution ist in Hessen seit dem Beginn der Pandemie Corona-bedingt verboten. Das illegale Geschäft blüht. Wiesbadens Ordnungshüter greifen hier durch.
Sie nennen sich Penelope, Larissa oder Chloe. In Zeiten, in denen einschlägige Institutionen geschlossen sind, sie sich ihrer Lebensgrundlage entzogen: Frauen, die sich gegen Geld hergeben. Bordelle und Terminwohnungen sind geschlossen. Sie suchen Auswege – und bieten auf einschlägigen Seiten im Internet ihre Dienstleistungen an. Die Kontaktdaten bekommt der Freier nur nach persönlicher Kontaktaufnahme. Pech, wenn der Anrufer ein verdeckter Ermittler ist – oder ein unzufriedener Freier petzt.
Illegale Prostitution
Wiesbadens Polizei und Ordnungsbehörden sind aufgrund von konkreten Hinweisen am Mittwochnachmittag elf Frauen auf die Schliche gekommen, die unangemeldet in einem Wiesbadener Hotel der Prostitution nachgegangen sind – und damit zum Einen gegen das Prostitutionsschutzgesetz sowie gegen die Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnliche Einrichtungen verstoßen haben. Die Personenüberprüfungen haben zudem ergeben, dass sich die Prostituierten von der Betreiberin geduldet in das Hotel eingemietet hatten, um vor Ort ihrer Arbeit nachzugehen. Ob während der Überprüfung Freier angetroffen wurden, ist nicht bekannt. Sowohl die Prostituierte als auch die Betreiberin des Hotels haben ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu erwarten.
Hintergrund
Prostitution ist in Wiesbaden seit dem ersten Lockdown nicht zulässig. Mit ihrer Anordnung vom 2. November hat die hessische Landesregierung dies noch einmal bestätigt. In den vom Corona-Kabinett verabschiedeten Maßnahmenkatalog heißt es, dass die Bürger den Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren sollten. Seit dem 30. November gilt in Hessen, dass sich Personen nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes treffen dürfen – und höchstens 10 Personen. Kinder unter 14 Jahren zählen hier nicht dazu,
In dem Abschnitt Freizeit, Kultur und Sport heißt es weiter, dass Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, geschlossen werden. Dazu gehören neben Theater, Opern, Konzerthäusern – Messen, Kinos, Freizeitparks … sowie Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen. Prostitution ist demnach in Hessen verboten!
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