Bonuszahlung: „Zahlreiche Krankenpflegekräfte stehen durch Corona seit Monaten unter zusätzlichem Druck und tragen eine hohe Verantwortung.“
Zahlreiche Pflegefachkräfte in hessischen Krankenhäusern, insbesondere im Intensivpflegebereich, tragen seit Monaten und derzeit wieder in besonderem Maße hohe Verantwortung bei der Behandlung von Covid-19-Patienten. Hessens Landesregierung hat entschieden, dass nach den Altenpflegekräften jetzt auch Pflegekräfte in Krankenhäusern wegen ihres außergewöhnlichen Einsatzes während der Corona-Pandemie mit einer Bonuszahlung zu würdigen. Entsprechende Regelungen wurden in das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) aufgenommen, das vergangene Woche in Kraft getreten ist.
„Den Beschäftigten in diesem Bereich, der seit Monaten unter einem besonderen Druck steht, drücken wir auch auf diesem Wege unsere besondere Wertschätzung aus.“ – Minister Kai Klose
Für den Bonus stehen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds sowie der privaten Krankenversicherungsunternehmen insgesamt rund 6,43 Mio. Euro zur Verfügung. Das Land Hessen stockt diesen Betrag um die Hälfte auf und stellt damit weitere 3,215 Mio. Euro für Pflegekräfte in hessischen Krankenhäusern bereit.
„Hessens Pflegefachkräfte in den Krankenhäusern profitieren vom zusätzlichen hessischen Bonus.“ – Minister Kai Klose
Prämienzahlungen gibt es entsprechend dem KHZG in Krankenhäusern, in denen COVID-19-und Patienten versorgt werden. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die Liste der für eine „Corona-Prämie“ anspruchsberechtigten Krankenhäuser veröffentlicht. Danach können 31 hessische Krankenhäuser ihren Pflegekräften eine solche Prämie zahlen. Die Auswahl der Prämienempfänger erfolgt durch die Krankenhausträger im Einvernehmen mit den Arbeitnehmervertretern. (Foto; @2020 Sankt Josefs Hospital/Ines Mondon)
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