Niederschläge und Schneeschmelze sorgen an Rhein und Main erneut für Hochwasser. Den Prognosen nach werden es wieder sechs Meter und mehr.
Gefühlt wurden die Schutzwände eben erst abgebaut – da rückt die Feuerwehr in Kostheim und Schierstein schon wieder aus. Im Verlauf vom Montag und Dienstag werden in Kostheim und Schierstein wieder die mobilen Hochwasserschutzwände aufgestellt. Mithilfe der Schutzwände sollen flächenhafte Überflutungen ufernaher Grundstücke verhindern werden.
„Wenn die Wasserpegel an Rhein und Main bedrohlich ansteigen, setzt die Stadt gemäß Risikomanagementplan alle Hebel in Bewegung, um Schäden durch über die Ufer tretendes Wasser zu begrenzen.“ – Andreas Kowol, Umweltdezernent
Trotz des Hochwasserschutzes seitens der Stadt bleibe jedoch insbesondere für die Flussanrainer ein Gefährdungspotenzial bestehen. Sie müssten daher auch immer wieder selbst mit aktiv werden, um Schäden an Eigentum zu vermeiden, so Kowol weiter.
Hochwasser und Meldestufen
Meldestufe 1 bei 5,50 Meter. Meldestufe 2 bei 6,30 Meter. Medlestufe 3 … Kommt es in Wiesbaden zu umfangreichen Überflutungen, wird greift automatisch der der Katastrophen-Schutzplan. Dann koordiniert ein Stab von Experte unter Leitung des Oberbürgermeisters alle weiteren Maßnahmen.
„Die großflächigen Überschwemmungen verschiedener Landstriche in Deutschland haben gezeigt, dass wir umdenken müssen.“ – Andreas Kowol, Umweltdezernent
Seit dem Jahr 2001 errichtet das städtische Umweltamt bei entsprechender Hochwasserlage die Schutzwände in den kritischen Bereichen der Ortslage Schierstein. Die so genannten Spundwände sind 1.20 Meter hoch und schützen bis zu einem Wasserstand von 7,30 Meter. Pumpen fördern bei Rheinhochwasser das aus dem Lindenbach ankommende Wasser, um ein Fluten der am Lindenbach gelegenen Grundstücke zu verhindern.
In Kostheim schützen Dammbalken vor einer Überflutung bis zu einem Pegel von 7,90 Meter. Ein Ereignis, das statistisch gesehen etwa alle 100 Jahre auftritt. Der Schutz vor einem Main-Hochwasser liegt sogar darüber.
„Umdenken: weg von dem Gedanken einer technischen Beherrschbarkeit durch eine zentrale Lösung, hin zu einer Bewältigung des Risikos. Dabei sind alle gefordert.“ – Andreas Kowol, Umweltdezernent
Überschwemmungsgebiete werden über die städtische Bauleitplanung ebenfalls berücksichtigt, um Rückhalteflächen zu sichern oder zu schaffen. Zudem wird bei Bauanfragen und –vorhaben darauf geachtet, dass verloren gehender Rückhalteraum ort- und zeitnah auszugleichen ist, um die vorhandene Situation nicht weiter zu verschlechtern.
Hessischen Wassergesetz
Mit diesem Vorgehen verfährt die Landeshauptstadt Wiesbaden gemäß dem Hessischen Wassergesetz (HWG) bis hin zu den Europäischen Regelungen zum Schutz vor Hochwasser. Das Hochwasserrisiko wurde bewertet und die vorgeschriebenen Gefahrenkarten für Hochwasser mit geringer Wahrscheinlichkeit (extreme Ereignisse), mittlere Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrintervall mindestens 100 Jahre) und sehr hoher Wahrscheinlichkeit (zehn Jahre) erstellt. Daraus wurden entsprechende Risikomanagementpläne (HWRM) abgeleitet. Das Umweltamt bietet hierzu umfassende Informationen an.
Nichtsdestotrotz weisen die Stadt und er Gesetzgeber darauf hin, dass nach dem Wasserhaushaltsgesetz jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaßnahmen selbst zu treffen.
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