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Wiesbaden erlässt Allgemeinverfügung

Öffentliche Leben wird weiter eingeschränkt

Wie am Vormittag im Rahmen der Pressekonferenz zum Umgang mit dem Coronavirus angekündigt, hat die Stadt am Nachmittag eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Sie regelt den Umgang mit Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 150 Teilnehmern.

Volker Watschounek 5 Jahren vor 0

Kein Theaterbesuch, kein Konzertbesuch, kein Vortrag. Dafür spazieren gehen oder essen gehen – saunieren oder schwimmen gehen – und soziale Kontakte meiden: Das Leben geht weiter,

Nachdem die Stadt am Vormittag bereits im Wege sogenannter Allgemeinverfügungen Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern, in geschlossenen Räumen und im Freien, untersagt und Vorschriften für die Quarantäne erlassen hat, sind im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung auch Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab 150 Teilnehmern im Stadtgebiet verboten worden. Die Anordnung tritt mit Bekanntgabe in Kraft und gilt bis einschließlich Freitag, 10. April.

Einschnitte ins öffentliche Leben

Der Veranstaltungsbegriff ist weit gefasst: Hierunter fallen nicht nur Sportereignisse mit einer entsprechenden Zuschauerzahl, sondern insbesondere auch Kongresse, Messen und Tagungen, Tanzveranstaltungen, Theater, Konzerte und ähnliche Festivitäten, aber auch Personal-, Betriebs- und Gesellschafterversammlungen.

Ausnahmen für Grundbedürfnis

Die Verfügung enthält eine Reihe von Ausnahmen für Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und im Zusammenhang mit der Befriedigung der Grundbedürfnisse des öffentlichen Lebens – Lebensmittelhandel, gastronomische Einrichtung zur Verabreichung von Speisen, etc.

Regeln für Veranstaltungen

Im Übrigen dürfen öffentliche und private Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit weniger als 150 Teilnehmenden nur noch durchgeführt werden, wenn (1) sämtliche Gäste namentlich mit einer ladungsfähigen Wohnanschrift lückenlos in einer Namensliste erfasst werden, (2)  die Namensliste für einen Zeitraum von vier Wochen nach Abschluss der Veranstaltung vorgehalten wird, (3) die Namensliste auf Aufforderung des Gesundheitsamts ohne schuldhaftes Zögern an das Gesundheitsamt übermittelt wird, (4) ein enger räumlicher Kontakt zwischen den Teilnehmenden ausgeschlossen wird,(5) für eine ausreichende Belüftung der Veranstaltungsstätte gesorgt wird und (6)  die Veranstaltung aus objektiv nachvollziehbaren Gründen nicht verschoben werden kann.

Fallzahlen, Stand 13. März

Nach Auskunft von Dr. Kaschlin Butt, Leiterin des Gesundheitsamts, gibt es derzeit in Wiesbaden 7 positiv getestete COVID-19 Fälle mit 180 Kontaktpersonen, die in der Quarantäne engmaschig betreut werden. Hinzu kommen 172 Verdachtsfälle mit Reiseanamnese. Das heißt, haben in einem der Hochrisikogebiete Urlaub gemacht resp. Zeit verbracht und liegen auf Wiedervorlage sind. Darüber hinaus existieren 250 laufende Verdachtsfälle, die Kontakt zu einem Indexfall hatten und zu Hause bleiben müssen.

Corona Bürgertelefon

Bürgerinnen und Bürger, die Fragen rund um das Coronavirus haben, erreichen täglich von 8 bis 20 Uhr unter der (0611) 318080 das Infotelefon der Stadt Wiesbaden. Unter (0800) 5554666 ist zudem täglich von 8 bis 20 Uhr die hessenweite Hotline des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration erreichbar.

Weitere Nachrichten zum Coronavirus lesen Sie hier.

Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

 

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