Junge Arbeitslose sollen weiterhin von den Jobcentern betreut werden. Die Zuständigkeit für Weiterbildung und Wiedereingliederung soll sich aber ändern.
Ein kollektiver Freudenschrei hallte durch die Gänge der hessischen Kommunalen Jobcenter, als die Nachricht die Runde machte: Die umstrittene U 25-Reform ist vom Tisch. Auch wenn die Entscheidung bei den Jobcenter-Mitarbeitern für Erleichterung sorgt, regen sich gleichzeitig regen sich Zweifel an den neuen Plänen. Das Wiesbadener Sozialdezernat und seine Kollegen aus den hessischen Optionslandkreisen und kreisfreien Städten sind froh darüber, dass ihr gemeinsamer Widerstand Wirkung gezeigt hat.
Alle betroffenen Akteure sind froh, dass die Politik die Kraft zum Umdenken gefunden hat und wir sind überglücklich, dass der gemeinsame Widerstand den Schaden noch abwenden konnte, bevor er entstanden ist.
Dr. Patricia Becher
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte die Verlagerung der Zuständigkeit für junge Menschen unter 25 Jahren zur Bundesagentur für Arbeit (BA) angekündigt. Monatelang hatten Jobcenter, Ländervertreter, Verbände und Lokalpolitiker dagegen protestiert. Ihre Befürchtungen, dass diese Reform den jungen Menschen schaden und die bewährten kommunalen Netzwerkstrukturen gefährden würde, schienen sich bewahrheiten zu können. Die deutliche Kritik und sachliche Argumentation hatten zu einer Abkehr von den zweifelhaften Plänen geführt.
Dr. Becher betont die Bedeutung der Arbeit der Fallmanager im Bereich Jugend. Das Kommunale Jobcenter Wiesbaden sehe sich hervorragend aufgestellt, ebenso wie die Jobcenter-Landschaft insgesamt. Das Angebot ist passgenau auf die jungen Menschen abgestimmt, mit ihren regionalen Bezügen und räumlichen Bedarfslagen, die es zu beachten gilt. Hierfür wurden über Jahre gut funktionierende kommunale Netzwerkstrukturen aufgebaut.
Es gilt, die Jugendlichen ‚ins Boot zu holen‘ und mit ihnen echte Perspektiven zu entwickeln, die sie von Haus aus oft nicht haben.
Dr. Patricia Becher
Doch trotz der Freude über die Abkehr von der U25-Reform gibt es auch Skepsis. Die Ankündigung, die Themen Weiterbildung und berufliche Rehabilitation künftig zur BA zu verlagern, wirft Fragen auf. Damit werde nach wie vor der Kern des Bürgergeldgesetzes berührt, berufliche Qualifizierung als Leitlinie einer Arbeitsmarktpolitik im SGB II zu definieren, die sich an der Arbeitskräftesicherung und Entwicklung von Fachkräften ausrichtet. Die Pläne sind derzeit noch vage formuliert und lassen viele Fragen offen, so die Wiesbadener Sozialdezernentin Dr. Patricia Becher.
Die Sozialdezernentin appelliert an die BA, in Zusammenarbeit mit den Fachleuten der Kommunalen Jobcenter Lösungen zu erarbeiten, die den zentralen Zielsetzungen des Bundesministeriums gerecht werden: bestmögliche Integration der Arbeitssuchenden, durchdachter Einsatz der Finanzmittel und eine praxistaugliche Kooperation an den relevanten Schnittstellen. Die Jobcenter stehen bereit.
Foto oben ©2022 Pixabay
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