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Hund steuerfrei aus dem Tierheim

Hunde aus dem Tierheim sind jetzt steuerfrei

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der letzten Sitzung des Jahres eine Vorlage aus 2021 beschlossen und damit entschieden: Für Hunde aus dem Tierheimen Wiesbaden sind keine Hundesteuer mehr zu bezahlen; nicht für Ein Jahr, sondern unbefristet.

Volker Watschounek 1 Jahr vor 0

Was für Blindenführhunde oder Assistenzhunde Usus ist, gilt in Wiesbaden jetzt auch für Hunde aus Tierheim. Sie sind demnächst unbefristet steuerfrei.

Im Kindesalter wecken Hamster & Co die Lust auf Haustiere. Dann sind es Katzen und spätestens wenn sie in die Schule kommen und es im Freundeskreis Hunde gibt, wächst der Wunsch nach einem eigenen Hund.  In Gegensatz zu Hamster, Katze & Co bilden Hunde aber eine Ausnahme: die Hundesteuer. Eine Steuer, die in Wiesbaden verreist seit 2021 auf dem Prüfstand steht. Besonders wenn sie in einem Tierheim leben.

Aus dem Tierheim steuerfreie

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15. Dezember der Änderung der Hundesteuersatzung zugestimmt. Die Änderung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft und setzt setzt einen Beschluss aus dem Jahre 2021 um, wonach Hunde, die aus dem Wiesbadener Tierheim übernommen werden, unbefristet von der Hundesteuer befreit werden.

Steuerfrei auch mit Hundeführerschein

Wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen bezieht, kann außerdem für den ersten Hund im Haushalt in voller Höhe von der Hundesteuer befreit werden. Bislang musste die Hälfte der Steuer bezahlt werden. Zusätzlich kommen zukünftig jene Hundehalter in den Genuss einer Hundesteuerbefreiung, die sich nachweislich zusammen mit ihrem Hund in der Öffentlichkeit bewegen können, ohne andere Personen oder Tiere zu belästigen oder zu gefährden. Dies ist beispielsweise anzunehmen bei Schul-, Therapie- und Behindertenbegleithunden oder nach erfolgter Prüfung („Hundeführerschein“) und der Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen. Rettungshunde werden künftig anderen Diensthunden gleichgestellt. Ausgenommen sind jeweils Listenhunde.

Antrag stellen

Die Befreiungen erfolgen grundsätzlich auf Antrag. Ein gesonderter Antrag ist jedoch nicht erforderlich, wenn der Hund derzeit steuerbefreit oder steuerermäßigt bei der Landeshauptstadt Wiesbaden geführt wird. Die Berücksichtigung des Befreiungsmerkmals erfolgt in diesen Fällen von Amts wegen.

Foto oben ©2022 Volker Watschounek

Foto oben ©2022 LH Wiesbaden

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Die Internetseite vom Tierheim Wiesbaden finden Sie unter www.tierschutzverein-wiesbaden.de/

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.