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Grundsteuer in Wiesbaden

Grundsteuerreform: Die neuen Hebesätze und ihre Folgen

Ab 2025 gelten in Wiesbaden neue Grundsteuerhebesätze: Landwirte zahlen 341 Prozent, Immobilienbesitzer 690 Prozent. Die Rathausfragktin FWG/Pro Auto hatte versucht, das zu verhindern – und sich allein dem Antrag entgegen gestellt.

Volker Watschounek 4 Monaten vor 0

Die Stadt Wiesbaden hat ihre Finanzen neu geordnet und zum Ende des Jahres in der Stadtverordnetenversammlung die Anhebung der Grundsteuer beschlossen.

Im Zuge der Grundsteuerreform wurden für alle Grundstücke neue Grundsteuermessbeträge ermittelt. Diese neuen Messbeträge basieren nicht mehr auf den alten Einheitswerten, die noch aus dem Jahr 1964 stammen, sondern berücksichtigen aktuelle Marktverhältnisse und die tatsächliche Nutzung der Grundstücke. Dies führt für jedes Grundstück zu einer neuen, individuellen Steuerlast, die sich von der bisherigen erheblich unterscheiden kann. Damit die Steuerbelastung in Wiesbaden insgesamt nicht steigt – also „aufkommensneutral“ bleibt – müssen die Hebesätze angepasst werden.

Was bedeutet „aufkommensneutral“?

Die Stadtverordnetenversammlung Wiesbaden hat beschlossen (Vorlagen-Nr. 24-V-03-0011), die Grundsteuerreform mit der Maßgabe umzusetzen, dass sie keine zusätzlichen Einnahmen für die Stadt generiert. Das bedeutet, dass die neuen Hebesätze so kalkuliert werden, dass die Gesamtbelastung durch die Grundsteuer in Wiesbaden nicht ansteigt. Dies erfordert eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) und die Grundsteuer B (beebaute Grundstücke).

Pressemitteilung FWG/Pro Auto

FWG/Pro Auto bleiben auf Kurs

(02.02.) FWG/ProAuto haben in der letzten Sitzung des Stadtparlaments am 18.Dezember 2024 einen Änderungsantrag zum Hebesatz der Grundsteuer B eingebracht. Erreicht werden sollte, dass diese Steuer nicht erhöht wird, wie dies die Kooperation vorgesehen hat. Sie sollte auf dem Hebesatz von 492 Punkten festgeschrieben werden und gerade nicht auf fast 700 Punkte steigen.

Diese Steuer trifft alle Bürger von Wiesbaden. Das sind in erster Linie Eigentümer von bebauten Grundstücken wie auch indirekt Mieter von Eigentümern, auf die diese Steuer umgelegt wird. Angesichts der gegenwärtigen Situation, die von wirtschaftlichen Schwierigkeiten für jeden einzelnen geprägt ist, halten wir es für unverantwortlich, überhaupt an Steuererhöhungen zu denken; zumal die großen Parteien zurzeit im Wahlkampf versprechen, von Erhöhungen von Abgaben jeglicher Art abzusehen, sie sogar herabzusetzen.

Abgesehen davon hat Wiesbaden in der Haushaltspolitik kein Einnahme-, sondern ein gewaltiges Ausgabenproblem. Es ist zuvörderst die Aufgabe im städtischen Haushalt, Ausgaben zu reduzieren und gerade nicht erhöhte Einnahmen zu generieren. Dem Antrag auf Beibehaltung des Grundsteuersatzes hat am 18.Dezember 2024 nur die FWG/ProAuto zugestimmt, alle anderen Fraktionen waren dagegen. Enthaltungen gab es keine, wie der Stadtverordnetenvorsteher festgestellt hat.

Es kommt also zur Erhöhung dieser Grundsteuer B. Der Wähler sollte sich selbst ein Bild machen. Was hat er davon zu halten, wenn die Parteien Steuersenkungen versprechen, aber in Wirklichkeit auf kommunaler Ebene Steuern erhöhen.

Symbolfoto – Haus auf einem Geldstapel ©2024 Pixabay

Immer Up to date zu Themen der Rathausfraktion FWG/Pro Auto.

Mehr zur Grundsteuerreform in Hessen hier.

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