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Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende in sienem Büro

Gert-Uwe Mende wiederspricht dem Ältestenausschuss

Der Beschluss des Ältestenausschusses zum Rechtsschutz für Bernhard Lorenz hat viele Fragen aufgeworfen. Das Hessische Innenministerium hatte sich den Fragen angenommen – das Rechtsamt der Landeshauptstadt geprüft. Wiesbadens Oberbürgermeister sieht sich verpflichtet.

Volker Watschounek 5 Jahren vor 0

Klage gegen den Wiesbadener Kurier. Kostenübernahme durch die Stadt Wiesbaden. Vertretung durch einen Kölner Anwalt. Keine Deckelung der Honorarsätze. Dienstaufsichtsbeschwerde.

Als Konjunkturprogramm für Anwälte bezeichnet der Fraktionslose Petermartin Oschmann im Dezember den Beschluss zur Kostenerstattung des Ältestenausschusses in einem  zivilrechtlichen Verfahren des Stadtverordneten Bernhard Lorenz zum Rechtsschutz für Bernhard Lorenz. Knapp zehn Monate später widerspricht OB Gert-Uwe Mende den Beschluss, weshalb sich jetzt die Stadtverordnetenversammlung mit dem Thema befassen muss.

„Angesichts dieser Sachlage sehe ich mich als rechtlich verpflichtet, dem Beschluss des Ältestenausschusses zu widersprechen.“ – Gert-Uwe Mende

Mende begründet seinen Widerspruch damit, dass er aufgrund eines Hinweises der Kommunalaufsicht das Rechtsamt um die Prüfung des Beschlusses gebeten hat. Das Innenministerium hatte darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls nur eine hälftige Übernahme der Kosten zulässig sein könnte. Diese Auffassung habe das Rechtsamt mit seiner Stellungnahme bestätigt. Auch die Höhe der Kostenerstattung bewertet das Rechtsamt als materiell rechtswidrig – unter anderem, weil bei der Beauftragung der Kölner Anwälte keine Begrenzung auf die Honorare des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes festgelegt wurde.

„Der Widerspruch erfolgt ohne Ansehen der Person, um deren Verfahren es hier geht, und ohne Bewertung des zugrundeliegenden Rechtsstreits allein aufgrund rechtlicher Einschätzungen.“ – Gert-Uwe Mende

Wie der Wiesbadener Kurier berichtete, hatte auch das Innenministerium wegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde die Frage, warum das Klageverfahren denn im direkten Zusammenhang mit der Mandatsausübung von Lorenz stehen soll, was ja die Voraussetzung für den gewährten Rechtsschutz wäre.

Zur Person Gert-Uwe Mende

Mende wurde 1962 in Bonn geboren; ab 1966 ist er im nordhessischen Bebra aufgewachsen. Nach seinem Studium in Göttingen im Hauptfach mittlere und neuere Geschichte und den Nebenfächern Politikwissenschaft und Volkswirtschaftslehre mit Abschluss Magister Artium 1987, hat Mende seinen Zivildienst beim Studentenwerk in Göttingen geleistet. (Quelle: Stadt Wiesbaden)

Weitere Nachrichten zur Causa Schüler und Lorenz lesen Sie hier.

Die offizielle Internetseite der Stadt mit einem Portait von Gert-Uwe Mende finden Sie unter www.wiesdbaden.de

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.