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Förderung von Elektromobilität durch Land und Bund für Unternehmen

Förderung von Elektromobilität für Unternehmen

Disruptive Lade- und Tankkonzepte aufbauen und erproben. Hessen startet mit einem neuen Förderaufruf für „Innovative Lade- und Betankungstechnologien für klimafreundliche Antriebe.“

Praktikant 4 Jahren vor 0

Disruptive Lade- und Tankkonzepte aufbauen und erproben. Gefördert werden einzelne sowie merteilige Forschungs- und Pilotprojekte.

Land und Bund fördern die Nutzung der Elektromobilität in Wirtschaft und Gesellschaft und suchen hierfür innovative Technologien, Produkte und Verfahren. Verbundprojekte oder auch Einzelprojekte von Unternehmen sind dabei gleichermaße gefragt. Wer mitmachen möchte, sollte sich mit den Antragsverfahren auseinandersetzen. Grundlage ist eine Projektskizze, die bis zum 8. Oktober 2020 bei der Hessen Agentur einzureichen ist.

„Es werden Innovationen gesucht, die das Laden und Betanken von Elektro- und Wasserstofffahrzeugen intelligenter, schneller und sicherer machen.“ – Wirtschaftsdezernent Dr. Oliver Franz

Der Aufruf richtet sich an alle Unternehmen, Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen in Hessen, die mit ihrer technischen Innovation einen Beitrag zur Verbesserung des Gesamtsystems ‚Laden‘ oder ‚Tanken‘ von Elektro- beziehungsweise Brennstoffzellenfahrzeugen leisten. Neben dem Förderaufruf des Landes Hessen hat auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 4. August 2020 einen eigenen Aufruf gestartet.

„Es ist der bereits fünfte Förderaufruf zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und betriebsnotwendiger Infrastruktur. Er richtet sich gezielt an Handwerksunternehmen.“ – Wirtschaftsdezernent Dr. Oliver Franz

Die Förderung von Elektro-Nutzfahrzeugen für Handwerksunternehmen und KMU erfolgt im Rahmen der neuen Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen und klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur. Ziel ist es, den Verkehrssektor sukzessive auf klimafreundliche Technologien umzustellen.

„Unterstützt werden jene, die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge umstellen und dazu auch Investitionen in die für den Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur tätigen wollen“ – Wirtschaftsdezernent Dr. Oliver Franz

Das Förderverfahren des BMVI wird als Windhund-Verfahren umgesetzt, das heißt die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs förderfähiger, vollständiger und fristgerecht eingereichter Anträge, bis die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind. Bewerbungen sind bis zum 14. September 2020 möglich. Weitere Informationen gibt es unter: www.now-gmbh.de.

Unnützes Wissen

Windhundprinzip oder Windhundverfahren bezeichnet ein Verfahren, bei dem der Zugang zu einer nur begrenzt vorhandenen Ressource von der ressourcenverwaltenden Stelle nur nach der zeitlichen Reihenfolge der Bedarfsanmeldungen, nicht jedoch nach anderen Kriterien freigegeben wird. Die bekannteste und prägnanteste deutsche Formulierung dieser Regel ist die sprichwörtliche Wendung: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Ein vergleichbares Verfahren in juristischen Zusammenhängen ist das Prioritätsprinzip.

Quelle: Wikipedia – Symbolfoto: Markus Distelrath auf Pixabay

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De offizielle Internetseite vom Land Hessen finden Sie unter www.innovationsfoerderung-hessen.de.

 

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Geschrieben von

Emilia Carvalho von Carl-von-Ossietzky-Schule hat sich wohl gefühlt. Zwei Wochen lang hat sie bei Wiesbaden Lebt! in den Online-Journalismus hineingeschnuppert, uns auf Presseterminen begleitet und wie andere Praktikanten eigene Texte geschrieben. Habt Ihr auch Lust auf ein Praktikum, dann bewerbt Euch doch. Emilia Carvalho, vom 29. Januar bis zum 9. Februar 2024