Menü

kalender

April 2024
S M D M D F S
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930  

Partner

Partner

/* */

Feuerwerk: Verursacher haftet nicht immer

Der Wiesbadener Versicherer R + V macht darauf aufmerksam, dass an Silvester die Feuerwerker nicht per se für jeden Schaden zur Rechenschaft gezogen werden können. Wer vorsorglich handelt, vermeidet Ärger im Nachhinein.

Redaktion 6 Jahren vor 0

Funkenflug, Papiertonnen, leicht entzündbare Materialien. Nicht immer sind die Verursacher schuld. Ein Maß an Sorgfalt muss jeder leisten.

Silvester ist ein Fest für Feuerwerk-Fans – allerdings mit einer Kehrseite: Jahr für Jahr gibt es in dieser Nacht in Deutschland mehrere Tausend Schäden durch Raketen und Böller. Nicht immer können die Verursacher zur Verantwortung gezogen werden. Denn zum Jahreswechsel gelten besondere Regeln.

„An Silvester ist Böllern erlaubt und üblich.“ – Torge Brüning, Brandschutzexperte der R+V Versicherung

Rund 100 Millionen Euro geben die Deutschen jedes Jahr für Feuerwerkskörper aus. Auf die damit verbundenen Gefahren kann sich jeder einstellen. Wer einem Feuerwerk zuschaut, müsse sich im Klaren sein, dass das Risiko höher ist als sonst, so der R+V Brandschutzexperte. Das hat auch der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung so festgelegt.

Vorsorge treffen

Auch für Silvester-Muffel bedeutet der 31. Dezember: Die Gefahr eines Schadens, etwa am eigenen Haus, ist größer als sonst – doch im Schadenfall haftet der Verursacher nicht immer.

„Besonders wichtig ist ein ausreichender Abstand zu leicht brennbaren Materialien.“ – Torge Brüning, Brandschutzexperte der R+V Versicherung

Wer Feuerwerkskörper zündet, muss Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu gehört , dass er die Sicherheitshinweise des Herstellers einhält und den Ort des Feuerwerks sorgfältig auswählt. In der Nähe von norddeutschen Reetdachgebäuden oder Fachwerkhäusern gilt oft ein komplettes Feuerwerksverbot.

Tipps des R+V-Infocenters

– Zuschauer eines Feuerwerks schützen sich am besten durch einen möglichst großen Sicherheitsabstand zur Zündstelle.
– Der teure Wollmantel sollte in der Silvesternacht lieber im Schrank bleiben. Der Funkenflug macht schnell hässliche Brandlöcher.
– Auch Zuhause kann und sollte jeder vorbeugen, etwa indem er den Balkon leerräumt, alle Fenster und Türen schließt und den Balkon kurz vor dem Schlafengehen noch einmal kontrolliert. Denn eine
verirrte Rakete kann ausreichen, um einen schweren Brand zu verursachen.
– Auch Mülltonnen stehen schnell in Flammen, wenn jemand Feuerwerkskörper entzündet und hineinsteckt. Deshalb ist es ratsam, sie fest zu verschießen und rechtzeitig aus der Gefahrenzone zu bringen – am besten am  Tag vor Silvester.
– Vorsicht im Umgang mit Blindgängern: Die können auch noch Tage nach Silvester explodieren. Deshalb sollten sie auf keinen Fall zweimal gezündet werden. (ots)

follow me, folge Wiesbaden lebt
Sie möchten keinen Beitrag mehr verpassen und stets aktuell informiert sein? Dann folgen Sie uns auf Twitter oder Instagram und werden Sie Fan von Wiesbaden lebt!

Diskutieren Sie mit

Diskutieren Sie mit

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Geschrieben von

Die Redaktion von Wiesbaden lebt! ist bemüht, alle Informationen über Wiesbaden für die Leser von Wiesbaden lebt! aufzubereiten. Die eingesendeten Bilder und Presseinformationen werden unter dem Kürzel "Redaktion" von verschiedenen Mitarbeitern bearbeitet und veröffentlicht. Wenn Ihre Information nicht dabei ist, überprüfen Sie bitte, ob Sie die richtige E-Mail-Adresse verwenden. Die Redaktion von Wiesbaden lebt! erreichen Sie unter redaktion@wiesbaden-lebt.de. Olaf Klein OK – Volker Watschounek VWA – Ayla Wenzel AW – Gesa Niebuhr GN – Heiko Schulz HS – Carsten Simon CS – MG Margarethe Goldmann