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Verkehrskontrolle in Wiesbaden, Polizei stoppt ein Fahrzeug mit Kelle.

Fahranfänger rast durch acht Rote in zwei Minuten!

Am Freitagabend führte die Wiesbadener Verkehrspolizei mobile Verkehrskontrollen durch und kontrollierte 13 Fahrzeuge. Ergebnis: 12 Verstöße! Besonders auffällig: Ein Fahranfänger auf dem Motorrad. Da gibt’s noch viel zu lernen!

Volker Watschounek 2 Monaten vor 0

(05.08) Der Regionale Verkehrsdienst kontrollierte am Wochenende fleißig in der Innenstadt. Zehn Fahrzeuge und 13 Personen mussten anhalten. Das Ergebnis: zwölf Verstöße! Ein 18-jähriger Motorradfahrer lieferte den Höhepunkt. Er raste in zwei Minuten durch acht rote Ampeln! Der junge Mann besitzt seinen Führerschein erst seit 28 Tagen und ist noch in der Probezeit. Die Polizei leitete sofort Ordnungswidrigkeitenverfahren ein


(21.03) Eine routinemäßig durchgeführte Verkehrskontrolle der Wiesbadener Polizei nahm am Mittwochabend eine unerwartete Wendung. Die Beamten stießen dabei nicht nur auf zahlreiche Verstöße, sondern wurden darüber hinaus noch respektlos und aggressiv angegangen.

Insgesamt wurden 46 PKW, 66 Personen und vier Motorräder kontrolliert, wobei 18 Verstöße registriert wurden. Einer der Fahrzeugführer war ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs und musste sein Fahrzeug stehen lassen. Doch der dramatischste Vorfall ereignete sich, als ein E-Scooter-Fahrer mit auffälliger Fahrweise auf die Kontrollstelle zu fuhr.

Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand, was ein durchgeführter Atemalkoholtest mit einem Wert von über zwei Promille bestätigte. Zusätzlich wurde bei ihm Marihuana gefunden. Um die genaue Konzentration im Blut zu bestimmen, wurde der Fahrer zur Blutentnahme auf die Dienststelle gebracht.

Dort jedoch eskalierte die Situation, als der Fahrer zunehmend aggressiv wurde und die Beamten tätlich angriff. Mit Tritten und fortwährenden Beleidigungen versuchte er, sich der Festnahme zu entziehen. Nach Abschluss der Blutentnahme wurde der Fahrer zur Ausnüchterung in das Polizeigewahrsam gebracht.

Der Vorfall verdeutlicht einmal mehr die Gefahren von Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr und die Herausforderungen, denen die Polizei täglich gegenübersteht, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Verkehrskontrollen in Wiesbaden: Zwei Ordnungsgelder und eine Strafanzeige

(06.03) Am Mittwoch fanden im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Wiesbaden mehrere stationäre und mobile Verkehrskontrollen unter der Federführung des regionalen Verkehrsdienstes statt. Dabei standen sowohl die Verkehrssicherungsarbeit als auch Zweiradkontrollen im Fokus. Insgesamt wurden im Zeitraum von 08.30 Uhr bis 15.00 Uhr 46 Fahrzeuge kontrolliert. Hierbei wurden drei Verkehrsstrafanzeigen eröffnet, da Rollerfahrer mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen unterwegs waren. Zwei weitere Fahrer konnten zudem nicht die erforderliche Fahrerlaubnis vorzeigen. Darüber hinaus wurden zehn weitere Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund verschiedenster Verstöße eingeleitet.


Fastnachtskontrollen: 0,0 Promille am Steuer aber deutlich zu schnell

(13.02.) Die Wiesbadener Polizei führte am Rosenmontag-Abend Verkehrskontrollen am Brückenkopf in Mainz-Kastel durch. Über 50 Fahrzeuge wurden ins Visier genommen – mit erfreulichem Ergebnis: Keine alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden Fahrer wurden festgestellt.

Nicht nur das: Bei den später durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen gab es keinen Grund zur Freude. Ein BMW X5 raste mit 94 km/h über die Theodor-Heuss-Brücke, wo lediglich 50 km/h erlaubt sind. Dem Fahrer drohen nun saftige Strafen: 400 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Insgesamt wurden 22 Verstöße registriert. Sicherheit geht vor – auch an Fasching!


Verstärkt Verkehrskontrolle über Fastnacht

(10.02) Die Wiesbadener Polizei verschärft die Kontrollen während der diesjährigen Fastnachtskampagne, um Trunkenheit am Steuer effektiv entgegenzuwirken. In einer am Sonntag, 4. Februar, durchgeführten Verkehrskontrolle wurden zwischen 15.30 Uhr und 16.45 Uhr wurden acht Fahrzeuge und dreizehn Personen überprüft. Erfreulicherweise gab es bei den durchgeführten Atemalkohol- und Drogenvortests keinerlei Verstöße zu verzeichnen.

Die Polizei appelliert an alle Fastnachtsreviergänger: Feiern ja, aber ohne Alkohol am Steuer! Null Toleranz für alkoholisierte Fahrzeugführer. Bleibt sicher auf den Straßen! Die Polizei kündigt an, in den nächsten Tagen verstärkt mit Verkehrskontrollen präsent zu sein, besonders während der Fastnachtskampagne. Sicherheit hat oberste Priorität!


Verkehrskontrolle auf Theodor-Heuss-Brücke: 23 Personen kontrolliert, ein Verstoß

12 Fahrzeuge und 23 Personen kontrolliert. Nur ein Fahrer muss sich wegen Verstoß verantworten: sehr positiv.

(06.02.) In den frühen Morgenstunden des heutigen Donnerstags hat die Polizeidirektion Wiesbaden eine gezielte Verkehrskontrolle auf der Theodor-Heuss-Brücke durchgeführt. Die Maßnahme, die von 01:30 Uhr bis 03:00 Uhr andauerte, konzentrierte sich auf den Verkehr in Richtung Wiesbaden, genauer gesagt, im Bereich Mainz-Kastel.

Bei der Überprüfung von insgesamt 12 Fahrzeugen und 23 Personen zeigte sich, dass die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmer keinerlei Mängel, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten aufwies. Die durchgeführten Atemalkohol- und Drogenvortests verliefen größtenteils negativ. Erfreulicherweise konnte bei den meisten Kontrollierten keine Beeinträchtigung festgestellt werden.

In einem bedauerlichen Einzelfall wurde jedoch ein Fahrzeugführer unter dem Einfluss berauschender Mittel erwischt. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, um den Vorfall weiter zu klären.

Mit Blick auf die bevorstehende Fastnachtskampagne kündigte die Wiesbadener Polizei an, in den kommenden Tagen verstärkt Präsenz auf den Straßen zu zeigen. Verkehrskontrollen sollen dabei dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.


Marihuanageruch und Fluchtversuch bei Verkehrskontrolle!

(31.01.) Eine routinemäßige Verkehrskontrolle auf dem P&R Parkplatz in der Saarstraße am Montagmittag, 29. Januar, entwickelte sich zu einem etwas anderem Einsatz. Gegen 12:25 Uhr fiel den Beamten vom Polizeipräsidium Westhessen ein Fahrzeug auf, aus dem beim Öffnen des Fensters ein intensiver Marihuanageruch strömte. Die Beamten stellten den 23-jährigen Fahrer zur Rede. Doch der junge Mann hatte andere Pläne und versuchte zu Fuß zu fliehen.

Verfolgung und Pfefferspray

Die Beamten nahmen gleich die Verfolgung auf und holten den Flüchtenden bald ein. Da der sich der flüchtige weiterhin aggressiv zeigte, wurde letztendlich Pfefferspray eingesetzt, um den Flüchtigen zu stoppen. Bei der Durchsuchung von Kleidung und Fahrzeugs wurden die Hintergründe für das Verhalten offenbar: Betäubungsmittel entdeckt und sichergestellt.

Haftbefehl und Gurtverstöße

Insgesamt wurden auf dem P&R Parkplatz an der Saarstarße acht Fahrzeuge und zwölf Personen überprüft. Dabei kam es nicht nur zur Festnahme des flüchtigen Fahrers, sondern auch zur Vollstreckung eines Haftbefehls. Zusätzlich wurden ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz sowie drei Gurtverstöße registriert.


16 Gurtverstöße und einige Handyverstöße

Am Donnerstag, den 11. Januar führte der Verkehrsdienst der Polizeidirektion Wiesbaden auf der Rheingaustraße in Biebrich eine umfassende Verkehrskontrolle durch. Zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr lag der Fokus der Beamten dabei auf der Überprüfung von Handy- und Gurtverstößen.

Insgesamt wurden 41 Fahrzeuge und 52 Personen im Bereich der Einmündung Am Parkfeld kontrolliert. Die ernüchternde Bilanz: 16 Verkehrsteilnehmer hatten keinen Sicherheitsgurt angelegt, während weitere elf während der Fahrt ihr Mobiltelefon benutzten. In drei Fällen wurde außerdem die Ladungssicherung beanstandet.

§ 21a StVG – Sicherheitsgurte; Kinderrückhaltesysteme

(1) Der Fahrzeugführer und die Mitfahrer sind verpflichtet, während der Fahrt vorgeschriebene Sicherheitsgurte anzulegen und anzulegen. (2) Kinder, die das zwölfte Lebensjahr vollendet oder eine Körpergröße von 150 cm erreicht haben, dürfen nur mitgenommen werden, wenn für sie Sicherheitsgurte im Fahrzeug vorhanden sind und genutzt werden können. Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr oder bis zu einer Körpergröße von 150 cm müssen in einem für ihre Größe und ihr Gewicht geeigneten Kindersitz mitgenommen werden, wenn sie nicht auf einem Sitzplatz mit Rückhalteeinrichtung mitgenommen werden. (3) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass Kinder nach Absatz 2 sicher befestigt sind. (4) Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen Absatz 1 oder 2 verstößt, handelt ordnungswidrig.

Die Polizei betont zudem die lebensrettende Funktion eines angelegten Sicherheitsgurts. Jeder Insasse sollte sich bewusst sein, dass dieser im Falle eines Unfalls vor schweren Verletzungen schützen kann.

Symbolfoto oben ©2024 Volker Watschounek

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Die Internetseite vom Polizeipräsidium Westhessen finden Sie unter www.polizei.hessen.de.

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