Der persönliche Kontakt fehlt. Arbeitssuche und Neuorientierung sind in Pandemie-Zeiten ist für Langzeitarbeitslose und Jugendliche besonders schwer.
Die aktuelle Arbeitsmarktlage erschwere insbesondere für Langzeitarbeitslose die Eingliederung in Arbeit. Dies betreffe auch diejenigen, bei denen Arbeitsmarktnähe vorhanden sei und die in normalen Zeiten gute Vermittlungschancen hätten. Das Kommunale Jobcenter gibt Arbeitgebern deswegen einen neuen Anreiz zur Einstellung von Langzeitarbeitslosen. Für potenzielle Arbeitnehmer, die noch nicht über die für die jeweilige Arbeitsstelle notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse verfügen können Firmen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich den neuen Corona-Pandemie-bedingten Eingliederungszuschuss, kurz Corona-EGZ, beantragen.
„Die Corona-Pandemie begleitet uns inzwischen über ein Jahr und hinterlässt ihre Spuren in allen Lebensbereichen. Auch auf dem Arbeitsmarkt sind die Auswirkungen der Pandemie immer deutlicher spürbar.“ – Christoph Manjura, Sozialdezernent
Im Gegensatz zum regulären Eingliederungszuschuss, der eine Nachbeschäftigungszeit in der Länge der Förderdauer erfordert, wird beim Corona-EGZ komplett auf eine Nachbeschäftigungsverpflichtung verzichtet. Außerdem ist der Förderrahmen großzügiger. Die Förderhöhe beträgt im Regelfall 70 Prozent des tatsächlich regelmäßig gezahlten Arbeitnehmerbruttos zuzüglich des pauschalierten (20 Prozent) Anteils des Arbeitgebers für die Dauer von zwölf Monaten. Bei Beschäftigungen, die kürzer als zwölf Monate andauern, endet die Förderung mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses.
„Die Förderung ist nicht nur attraktiv für Firmen. Wenn dadurchdauerhafte Beschäftigungsverhältnisse entstehen, ist sie eine echte Win-Win-Situation für alle Beteiligten.“ – Christoph Manjura, Sozialdezernent
Voraussetzungen. Der Corona-EGZ ist ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gedacht. Die potenziellen Arbeitnehmer müssen vom Kommunalen Jobcenter Wiesbaden Leistungen nach dem SGB II erhalten und entweder länger als 12 Monate arbeitslos sein oder es muss sich um Jugendliche unter 25 Jahren handeln, deren berufliche Eingliederung besonders erschwert ist. Die Antragstellung für den Corona- EGZ ist bis zum 31.08.2021 befristet. Der Arbeitsvertrag muss daher spätestens am 31.08.2021 begonnen haben.
Bild ©2021 Manuel Alvarez auf Pixabay
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