Wer Steuerschulden beim Finanzamt hat, zahlt trotz Niedrigzinsphase sechs Prozent Zinsen. Hessens Minister möchten das ändern und die negativen Folgen des Coronavirus damit abfedern.
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier hat sich heute auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin erneut dafür stark gemacht, dass die Zinsen für Steuernachzahlungen und -erstattungen halbiert werden. Was Hessen schon lange fordert, gewinnt vor dem Hintergrund des Coronavirus nicht nur an Aktualität, sondern auch an Dringlichkeit: Wir möchten die Finanzamtszinsen deutlich senken und damit die Steuerzahler entlasten – langfristig um eine Milliarde Euro pro Jahr, so Bouffier.
„Wenn wir die Zinsen halbieren, kommt jenen Bürgern und Unternehmen zugute kommen, die durch hohe Zinsen auf Steuerschulden belastet werden. Diese Entlastung halte ich jetzt für sehr wichtig.“ – Volker Bouffier
Wer Schulden beim Finanzamt hat, und durch die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus negativ betroffen wird, dem soll unter die Arme gegriffen werden. Das gilt selbstverständlich auch für all jene, die bislang noch schuldenfrei sind und nun durch die negativen wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus in Zahlungsschwierigkeiten kommen und beim Finanzamt Schulden anhäufen. Das, was der Staat in dieser Situation leisten kann, um zu helfen, sollte er auch tun, so der Ministerpräsident weiter.
„In vielen Teilen der Wirtschaft herrscht momentan große Unsicherheit. Eine Halbierung der Finanzamtszinsen ist eines von vielen wichtigen Instrumenten, um die Unternehmen zu entlasten. In Zeiten niedriger Zinsen ist der gegenwärtig exorbitant hohe Zinssatz des Staates ohnehin ungerecht. Eine Anpassung des Zinssatzes ist daher längst überfällig.“ – Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Dr. Thomas Schäfer
Wer dem Finanzamt Geld schuldet, soll nach dem Willen Hessens dafür künftig nur noch drei Prozent Zinsen pro Jahr anstatt wie bisher sechs Prozent bezahlen. Die Hessische Landesregierung möchte ein Signal für einen faireren Umgang des Staates mit den Bürgern setzen. Eine Initiative, daran etwas zu ändern, hatte Hessen bereits vor mehr als vier Jahren mit einem Brief an das Bundesfinanzministerium und meine Länderkollegen angestoßen. Geändert hat das leider bis heute nichts, sagte der Finanzminister.
„Mittlerweile hat aber auch der Bundesfinanzhof Zweifel geäußert, ob der Zinssatz noch mit der Verfassung vereinbar ist. Um unserer seit Jahren vorgebrachten Forderung Nachdruck zu verleihen, haben wir bereits vor zwei Jahren einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht. Wenn nicht spätestens jetzt, wann dann sind der Bund und die Länder endlich bereit, die Finanzamtszinsen zu halbieren?“ – Finanzminister Dr. Thomas Schäfer
Das Bundesministerium der Finanzen prüft derzeit einen Erlass, wonach die Finanzämter bis Jahresende auf Stundungszinsen komplett verzichten sollen. Solch ein Verzicht wäre aktuell eine wichtige Notfallmaßnahme, die Hessen ausdrücklich begrüßt. Letztendlich aber führt an der dauerhaften Halbierung der Finanzamtszinsen kein Weg vorbei! Die Politik ist nun mehr denn je in der Verantwortung, machten Bouffier, Al-Wazir und Schäfer deutlich. Alle drei betonten: Wir müssen weiterhin besonnen, aber zupackend mit der Situation rund um das Coronavirus umgehen. Die Erleichterungen, um das Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen zu können, sind ein weiterer wichtiger Baustein, um Unternehmen, vor allem aber den Beschäftigten kurzfristig helfen zu können. Auch Landesbürgschaften sind geeignet, um zu helfen. Der Bürgschaftsrahmen ist in Hessen mit 1,5 Milliarden Euro gut bemessen. Wir sind jetzt dabei, die Verfahren zu beschleunigen, um noch schneller helfen zu können. Zudem können Unternehmen, die durch Corona in die Bredouille kommen, bei ihrem Finanzamt auch Anträge auf steuerliche Billigkeitsmaßnahmen stellen. Es gibt viele Möglichkeiten, wie wir jetzt konkret den Betroffenen helfen können. Es ist nun an der Politik, klug und mit den erforderlichen Mehrheiten, die Weichen zu stellen, die dafür notwendig sind. Die dauerhafte Halbierung der Finanzamtszinsen ist hierfür ein wichtiges Beispiel.
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