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Corona-Regeln in Hessen: Was gilt wo?

Zum 6. November wurden die Corona-Regeln angepasst. Am Montag sollen Verschärfungen folgen, weil die Warnstufe 2 erreicht wurde. Betroffen sind für Zusammenkünfte und Veranstaltungen, aber auch die Gastronomie und den Sport.

Volker Watschounek 2 Jahren vor 0

Ende November läuft die epidemische Lage aus – und damit die Rechtsgrundlage vieler Corona-Maßnahmen, die aktuell zum 6. November noch einmal angepasst wurden.

Hessenweit gilt einheitlich die Maskenpflicht, wenn im Freien die Abstände nicht eingehalten werden können. Im öffentlichen Räumen – Theater, Kino, Kirche, Gastronomie … gilt die Maskenpflicht (med. Masken) bis zum Sitzplatz. Bei privaten Treffen gibt es keine Einschränkungen. Es wird jedoch empfohlen, auf das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln zu achten. Testempfehlung, außer bei Geimpften und Genesen. Ab 25 Gästen  gelten die Veranstaltungsregeln.

Arbeitsplatz

• Es gelten Corona-Arbeitsschutzregeln des Bundes.

Schule

• Präsenzunterricht für alle Klassen. Negativnachweis: 2x pro Woche. In den ersten zwei Wochen nach den Ferien: 3x pro Woche.
• Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske. In den ersten zwei Wochen nach den Ferien: Unterricht mit Maske.
• Bei Coronafall in der Klasse: 14 Tage Maske am Sitzplatz und tägliche Tests.

Kita

• Regelbetrieb

Sport

• Drinnen: 3G-Pflicht
• Im Freien: Keine Einschränkungen

Kulturstätten

• Drinnen: 3G-Pflicht
• Im Freien: Keine Einschränkungen

Veranstaltungen

• Drinnen: 3G-Pflicht und Maskenpflicht bis zum Platz.
• Im Freien: 3G-Pflicht ab 1.000 Personen.
• Ab 5.000 Personen: Genehmigungspflicht
• Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen: 3G nur im Innenbereich. • Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte.• 3G-Pflicht

Körpernahe Dienstleistungen

• Maskenpflicht

Einzelhandel

• Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.

Gastronomie

• Drinnen: 3G-Pflicht und Maskenpflicht bis zum Platz für Personal und Gäste • Drinnen und im Freien: Abstands- und Hygienekonzept

Clubs Diskotheken

• Drinnen: Maskenpflicht und Einlass für Geimpfte, Genesene oder mit PCR-Test für Personal und Gäste. Kontaktdatenerfassung.
• Im Freien: 3G-Pflicht & Kontaktdatenerfassung.

Hotels und Übernachtungen

• Negativnachweis bei Anreise. Bei mehr als 7 Tagen Aufenthalt: Zweimal pro Woche für alle Gäste. Abstands- und Hygienekonzept.

ÖPNV

• Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden.

Hochschulen

• Überwiegend Präsenz-Semester.
• 3G-Pflicht und Maskenpflicht werden durch Hochschulen festgelegt

Prostitutionsstätten

• 3G-Pflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.

Seit dem 6. November gelten hessenweit neue Corona-Regeln. Die Änderungen betreffen alle Gruppen.

2G Regel

Zugang nur für Genesene, Geimpfte, Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit Attest) und ungeimpfte Kinder und Jugend- liche unter 18 Jahren. Voraussetzung: aktueller negativer Corona-Test, z.B. Testheft

Heißt:
Keine Maskenpflicht
Keine Abstandsregeln
Keine Kapazitätsbeschränkung

Eskalationsstufen

Es gelten folgende landesweite Kriterien: (1) Hospitalisierungsinzidenz: An- zahl der innerhalb von 7 Tagen neu wegen Corona in ein Krankenhaus auf- genommenen Personen und (2) Mit Corona-Patienten belegte Intensivbetten in Hessen. Beim überschreiten der Schwellenwerte, ergreift die Landesregie- rung unverzüglich zusätzliche Schutzmaßnahmen.

Stufe 1: Hospitalisierungsinzidenz > 8 bzw. Intensivbetten > 200: Weitere Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen etc. oder PCR-Test-Vorgaben

Stufe 2: Hospitalisierungsinzidenz > 15 bzw. Intensivbetten > 400: Weitere Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen etc., insbesondere 2G-Regel

Regelungen für Genesene und Geimpfte

(1) Geimpfte und Genesene werden bei Veranstaltungen mit Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.
(2) Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit.
(3) Weiterhin Pflicht zum Maske-Tragen und Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln.
(4) Keine Quarantänepflicht nach Reisen oder Kontakt zu Infizierten, Ausnahme: Es bestand Kontakt zu einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante oder Einreise aus einem Virusvarianten- Gebiet.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.