Ende November läuft die epidemische Lage aus – und damit die Rechtsgrundlage vieler Corona-Maßnahmen, die aktuell zum 6. November noch einmal angepasst wurden.
Hessenweit gilt einheitlich die Maskenpflicht, wenn im Freien die Abstände nicht eingehalten werden können. Im öffentlichen Räumen – Theater, Kino, Kirche, Gastronomie … gilt die Maskenpflicht (med. Masken) bis zum Sitzplatz. Bei privaten Treffen gibt es keine Einschränkungen. Es wird jedoch empfohlen, auf das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln zu achten. Testempfehlung, außer bei Geimpften und Genesen. Ab 25 Gästen gelten die Veranstaltungsregeln.
Arbeitsplatz
• Es gelten Corona-Arbeitsschutzregeln des Bundes.
Schule
• Präsenzunterricht für alle Klassen. Negativnachweis: 2x pro Woche. In den ersten zwei Wochen nach den Ferien: 3x pro Woche.
• Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske. In den ersten zwei Wochen nach den Ferien: Unterricht mit Maske.
• Bei Coronafall in der Klasse: 14 Tage Maske am Sitzplatz und tägliche Tests.
Kita
• Regelbetrieb
Sport
• Drinnen: 3G-Pflicht
• Im Freien: Keine Einschränkungen
Kulturstätten
• Drinnen: 3G-Pflicht
• Im Freien: Keine Einschränkungen
Veranstaltungen
• Drinnen: 3G-Pflicht und Maskenpflicht bis zum Platz.
• Im Freien: 3G-Pflicht ab 1.000 Personen.
• Ab 5.000 Personen: Genehmigungspflicht
• Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen: 3G nur im Innenbereich. • Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte.• 3G-Pflicht
Körpernahe Dienstleistungen
• Maskenpflicht
Einzelhandel
• Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.
Gastronomie
• Drinnen: 3G-Pflicht und Maskenpflicht bis zum Platz für Personal und Gäste • Drinnen und im Freien: Abstands- und Hygienekonzept
Clubs Diskotheken
• Drinnen: Maskenpflicht und Einlass für Geimpfte, Genesene oder mit PCR-Test für Personal und Gäste. Kontaktdatenerfassung.
• Im Freien: 3G-Pflicht & Kontaktdatenerfassung.
Hotels und Übernachtungen
• Negativnachweis bei Anreise. Bei mehr als 7 Tagen Aufenthalt: Zweimal pro Woche für alle Gäste. Abstands- und Hygienekonzept.
ÖPNV
• Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden.
Hochschulen
• Überwiegend Präsenz-Semester.
• 3G-Pflicht und Maskenpflicht werden durch Hochschulen festgelegt
Prostitutionsstätten
• 3G-Pflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.
Seit dem 6. November gelten hessenweit neue Corona-Regeln. Die Änderungen betreffen alle Gruppen.
2G Regel
Zugang nur für Genesene, Geimpfte, Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit Attest) und ungeimpfte Kinder und Jugend- liche unter 18 Jahren. Voraussetzung: aktueller negativer Corona-Test, z.B. Testheft
Heißt:
Keine Maskenpflicht
Keine Abstandsregeln
Keine Kapazitätsbeschränkung
Eskalationsstufen
Es gelten folgende landesweite Kriterien: (1) Hospitalisierungsinzidenz: An- zahl der innerhalb von 7 Tagen neu wegen Corona in ein Krankenhaus auf- genommenen Personen und (2) Mit Corona-Patienten belegte Intensivbetten in Hessen. Beim überschreiten der Schwellenwerte, ergreift die Landesregie- rung unverzüglich zusätzliche Schutzmaßnahmen.
Stufe 1: Hospitalisierungsinzidenz > 8 bzw. Intensivbetten > 200: Weitere Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen etc. oder PCR-Test-Vorgaben
Stufe 2: Hospitalisierungsinzidenz > 15 bzw. Intensivbetten > 400: Weitere Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen etc., insbesondere 2G-Regel
Regelungen für Genesene und Geimpfte
(1) Geimpfte und Genesene werden bei Veranstaltungen mit Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.
(2) Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit.
(3) Weiterhin Pflicht zum Maske-Tragen und Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln.
(4) Keine Quarantänepflicht nach Reisen oder Kontakt zu Infizierten, Ausnahme: Es bestand Kontakt zu einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante oder Einreise aus einem Virusvarianten- Gebiet.