Die Sieben-Tage-Inzidenz in Frankfurt lag zwei Tage unter 35. Die Stadt hat seine verschärften Corona-Regeln jetzt doch wieder. Wiesbaden steht kurz vor der ersten Eskalationsstufe. Ein „kurzer“ Warnschuss?
Wer die wechselnden Zahlen der vergangenen Tage hoch rechnet weiß, dass die 35-Marke in Wiesbaden auf der Kippe steht. Mit 34,5 wurde sie am 11. August knapp verfehlt. Nichtsdestotrotz bereitet sich die Stadt auf den Fall vor. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden über 35er-Marke steigen, geltenin der Stadt wieder strengere Corona-Regeln. Die Stadt wird dann unverzüglich wie vom Land vorgeschrieben eine Allgemeinverfügung erlassen.
„Wir begrüßen es, dass das Präventions- und Eskalationskonzept einheitliche Vorgaben für die Corona-Regeln in ganz Hessen macht. Allerdings ist es für uns nur schwer nachvollziehbar, warum wir diese Vorgaben juristisch durch Allgemeinverfügungen auf kommunaler Ebene umsetzen müssen. Es wäre effektiver und schneller, wenn es – so wie bereits im Frühjahr – eine rechtsverbindliche Landesverordnung mit Regelungen für verschiedene Inzidenzstufen gäbe.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz
Wiesbadens Oberbürgermeister und Bürgermeister rufen im Zuge der steigenden Zahlen die Bevölkerung erneut dazu auf, sich impfen zu lassen. Sie weisen darauf hin, dass die steigenden Inzidenzzahlen deutlich zeigen, dass die Pandemie noch nicht vorbei sei. Umso wichtiger wäre es, sich und andere spätestens jetzt durch eine Impfung zu schützen.
Neue Corona-Regeln ab …
Wenn die angekündigte Allgemeinverfügung in Kraft getreten ist, gelten folgende Regeln: Zusammenkünfte, Fachmessen, Kulturangebote – Theater, Kino, Konzerte, … – und Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen dürfen maximal 250 Personen in Innenräumen sowie maximal 500 Personen im Freien besuchen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt. Die Picknick-Konzerte am Schlachthof würden dadurch nicht beeinträchtig, so Hendrick Seipel-Rotter, Pressesprecher des Kulturzentrums Schlachthof. Das Konzept der Konzerte sei vorsorglich an eine Inzidenz von 50 angelehnt.
3-G-Regel
Ein Negativnachweis durch einen Impf-, Genesen- oder negativen Testnachweis ist bei folgenden Situationen notwendig: Vor dem Betreten von Innenräumen bei Zusammenkünften, Fachmessen, Kulturangeboten wie Theater, Kino, Konzerte, … und Veranstaltungen, unabhängig von der Teilnehmerzahl. Das bedeutet, dass anders als bisher auch bei Zusammenkünften in Innenräumen mit mehr als 25 und weniger als 100 Personen ein Negativnachweis erforderlich ist. Das Erfordernis eines Negativnachweises gilt auch für Innenräume in der Gastronomie sowie für Spielbanken, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie Wettvermittlungsstellen. In Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen ist wieder die Vorlage eines Negativnachweises bei Anreise nötig. Bei längeren Aufenthalten ist einmal pro Aufenthaltswoche ein weiterer Testnachweis vorzulegen.
Ausnahmen von der Regel
Die Vorgaben zu Personenzahlen sowie Negativnachweisen gelten nicht für die Ausnahmen nach Paragraph 16, Absatz 2, der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV). Dies sind zum Beispiel Zusammenkünfte von Personen aus beruflichen, dienstlichen, schulischen, betreuungsrelevanten oder geschäftlichen Gründen (Eigentümerversammlungen, Anwalts- und Notartermine, Sitzungen und Gerichtsverhandlungen, …). Sie gelten auch nicht für den Betrieb von Hochschulen, Berufs- und Musikakademien und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, für die ein umfassendes Abstands- und Hygienekonzept besteht sowie die Durchführung von Prüfungen (insbesondere Staats- und Laufbahnprüfungen). Weitere Ausnahmen gelten für Maßnahmen der Wahlwerbung für Parlaments- und Kommunalwahlen und Volksbegehren, Volksentscheide, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Für Zusammenkünfte in privaten Wohnungen mit mehr als 25 Personen bleibt es bei der dringenden Empfehlung, die Regelungen für entsprechende öffentliche Zusammenkünfte zu beachten und sich jederzeit pandemiegerecht zu verhalten.
Fünf Tage unter 35
Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden an fünf Tagen in Folge unter 35 sinken, wird die Allgemeinverfügung wieder aufgehoben. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz über 50 steigen, werden die Regeln wie vom Land vorgeschrieben durch eine weitere Allgemeinverfügung verschärft.
„Nutzen Sie die Gelegenheiten zum spontanen Impfen vor Ort oder kommen Sie am Samstag nach Nordenstadt oder bis zum 19. September ins Impfzentrum Wiesbaden. Bitte beachten Sie dabei auch, dass Ende August der letzte Termin für eine Erstimpfung im Impfzentrum Wiesbaden ist.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz.
Am Samstag, 14. August, 10 bis 16 Uhr, findet vor dem Globus-Markt in Nordenstadt, Ostring 2, eine mobile Impfaktion mit den Impfstoffen von Biontech sowie Johnson und Johnson statt. Außerdem ist es möglich, sich noch bis zur Schließung schnell und unkompliziert im Impfzentrum Wiesbaden ohne Termin impfen zu lassen. Bürgerinnen und Bürger können dabei zwischen den mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna wählen. Das Angebot ohne vorherige Anmeldung oder Registrierung gilt auch für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren, die nach individueller ärztlicher Aufklärung geimpft werden.
Bild oben © 2021 Volker Watschounek
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