Die Wahl von Christiane Hinninger zur Wirtschaftsdezernentin ist für das Stadtparlament beendet. Richter mögen jetzt entscheiden.
Was hat Hinninger im Vorraum gehört?, fragt die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe am 11. November nach dem Widerspruch des Wiesbadener Stadtverordneten Veit Wilhelmy (Fraktion ULW/BIG/BLW) gegen die Gültigkeit der Wahl von Christiane Hinninger (Grüne) zur Wirtschafts- und Umweltdezernentin. Wie bekannt, stören sich Wilhelmy und andere Stadtverordnete daran, dass die Grünen-Stadtverordnete, nachdem sie den Sitzungssaal verlassen, sich im Vorraum des Erbenheimer Bürgerhauses aufgehalten – und damit gegen Paragraph 25 der Gemeindeordnung verstoßen hätte. Soweit der Sachstand, der auch nicht zu bestreiten ist – und am Donnerstag wieder das Wiesbadener Stadtparlament beschäftigte. Vor der Frage des Verhaltes der Grünen-Politikerin wurden sich teils widersprechende Zeugen-Aussagen aufs Tableau gestellt. Ob sie damit auch Einfluss auf das Wahlergebnis gewinnen konnte, wurde in keiner Form geklärt. Nach einer kurzen Debatte unter Ausschluss Hinninger haben die Stadtverordneten letztendlich in einer namentlichen Abstimmung den Widerspruch Wilhelms zurückgewiesen. Für das Stadtparlament ist die Sache damit erledigt. Offen ist, ob sich das Verwaltungsgericht der Sache annehmen wird. Ob Veit Wilhelmy oder andere hier den Klageweg beschreiten werden. Und was sagt die CDU-Fraktion dazu?
Pressemitteilung, CDU
Zweifel an Rechtmäßigkeit der Wahl Hinningers bleiben bestehen!
(16.12.2022) Zweifel an Rechtmäßigkeit der Wahl Hinningers bleiben bestehen – Linksbündnis ignoriert Zeugenaussagen
Das Linksbündnis um Grüne, SPD, LINKE und Volt hat mit seiner knappen Mehrheit von 42 Stadtverordneten den Widerspruch gegen die Wahl von Christiane Hinninger zur hauptamtlichen Dezernentin zurückgewiesen.
Diese mehrheitliche Entscheidung verwundert sehr, denn der Verstoß von Frau Hinninger gegen § 25 HGO im Zuge der Debatte um ihre Wahl ist offensichtlich und durch mehrere Zeugenaussagen belegt. Dass das Linksbündnis diese Zeugenaussagen negiert und für unglaubwürdig oder politisch motiviert erklärt, lässt erhebliche Zweifel am Rechtsverständnis des Linksbündnisses aufkommen und erst recht eine politische Motivation in deren Abstimmungsverhalten erkennen.
Die Kommentierung zur Hessischen Gemeindeordnung lässt in den Fällen des § 25 HGO wenig Spielraum. Danach sind alle Möglichkeiten untersagt, die auch nur potentiell die Wahlhandlung beeinflussen können. Dies war durch Frau Hinningers Verhalten während der Debatte zweifelsohne gegeben.
„Das Linksbündnis hat es erneut versäumt, seiner Dezernentin einen Start ins Amt ohne Makel zu bescheren. Mit der Zurückweisung des Widerspruchs droht nun ein langwieriges Gerichtsverfahren mit offenem Ausgang. Dies wird dem Amt einer hauptamtlichen Dezernentin und dem Ansehen unserer weit überwiegend ehrenamtlichen Stadtpolitik in keiner Weise gerecht! Hier fehlt dem Linksbündnis schlicht der Mut, mit einer Wiederholung der Wahl unter rechtssicheren Umständen für Klarheit zu sorgen!“ stellt die Fraktionsvorsitzende Daniela Georgi fest.
„Wir sind irritiert, dass einer so erfahrenen Kommunalpolitikerin ein solcher Fehler passiert. Umso mehr sollte sie ein höchst eigenes Interesse daran haben, Demokratie- und Rechtsstaatlichkeitsprinzipien zu fördern und alle Zweifel auszuräumen. Wenn unter solchen Umständen demnächst noch das Rechtsamt unter die Leitung der LINKE kommt, verheißt dies nichts Gutes für unsere Stadt!“, führt Georgi abschließend aus.
Foto oben ©2022 Volker Watschounek / Wiesbaden lebt!
Weitere Nachrichten aus dem Ortsbezirk Mitte lesen Sie hier.
Die offizielle Webseite der CDU-Rathausfraktion finden Sie hier.