Die Alkoholverbotszone ist ausgelaufen, nicht abgeschafft. Der Platz der Deutschen Einheit darf sich neu beweisen – und zeigen, ob Kontrolle auch durch Gemeinschaft gelingt.
Seit dem 30. Juni ist die Alkoholverbotszone am Platz der Deutschen Einheit Geschichte. Die Maßnahme, eingeführt zur Gefahrenabwehr, wurde nicht verlängert – nicht aus politischer Willkür, sondern weil das Rechtsamt nach intensiver Prüfung schlicht keine Rechtsgrundlage mehr sah. Die Begründung: Aus den Stellungnahmen der Polizei ließen sich keine konkreten Gefahren mehr ableiten.
Klingt nüchtern, ist es auch – juristisch gesehen.
Zwischen Ordnung und Offenheit
Ursprünglich war das Alkoholverbot ein Versuch, Konflikte einzudämmen. Beschwerden über Lärm, Vermüllung, Auseinandersetzungen hatten das Bild des zentral gelegenen Platzes getrübt. Mit Hilfe von §11 HSOG und einer Allgemeinverfügung nach §35 Verwaltungsverfahrensgesetz griff die Stadt durch.
Jetzt, Jahre später, atmet der Platz auf – oder etwa nicht?
Beobachten statt verbieten
Stadt, Polizei und Präventionsrat wollen die Entwicklung genau im Blick behalten. Zwar entfällt die formale Verbotszone, doch keineswegs das Interesse am sozialen Frieden. Man möchte erkennen, ob das Miteinander auch ohne juristische Barriere gelingt – oder ob ein Rückfall droht. Und so ist das Verbot vorerst ausgesetzt, aber keineswegs vergessen. Die Behörden halten sich die Rückkehr offen – ganz pragmatisch. Und so ist das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Aber das nächste Bier? Wieder erlaubt.
Symbolfoto – ©2018 Florian Lehmut / CC-BY-SA 2.0 / FlickrWeitere Nachrichten aus dem Stadtteil Mitte lesen Sie hier.
Allgemeinverfügung: Alkoholverbotszone im Bereich des Platzes der Deutschen Einheit.