Hospitalisierungsgrenzen. Boosterimpfung für alle. Kostenlose Bürgertests. 3G im ÖPNV. 3G am Arbeitsplatz. 2G flächendenckend in Hessen. Arbeitgeber sollen Auskunftsrechte erhalten.
Im März 2020 wurde der Begriff Epidemische Lage von nationaler Tragweite in das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) integriert. Nachdem die epidemische Lage bis zur Bundestagswahl immer verlängert wurde, soll sie wegen der zunehmenden Impfquote trotz steigender Zahlen zum 25. November auslaufen. Die Schutzmaßnahmen sollen dann über das geändertes Infektionsschutzgesetz statt über den epidemischen Ausnahmezustand geregelt werden. Über die Gesetzesvorlage wird der Bundesrat am 19. November entscheiden. Dessen ungeachtet haben sich die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin in einer Videokonferenz flächendeckend auf härtere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung geeinigt.
Corona-Manahmen im Überblick
(1) Angestellte, die mit vulnerablen Gruppen zusammenarbeiten sollen geimpft sein: Das gilt für Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten.
(2) Hausärztinnen und Betriebsärzte sollen verstärkt Boosterimpfungen anbieten. Die im Sommer geschlossenen Impfzentren sollen reaktiviert und vom Bund bezuschusst werden. Geprüft werden soll, ob schon bald anderes Medizinisches Personal Impfungen durchführen darf: etwa Apotheker?
(3) In Anlehnung an den Hospitalisierungsinzidenz wurden für bestimmte Grenzwerten flächendeckend 2G oder gar 2G plus festgesetzt. Demnach sollen Veranstaltungen und Gaststätten nur noch für Geimpfte und Genesene besuchbar sein. Gil 2G plus, gilt außerdem die Pflicht zu einem aktuellen Schnelltest.
(4) Nie wieder einen Lockdown – die im Beschluss festgehaltene Länderöffnungsklausel hält die Option offen. Sollte die Hospitalisierungsinzidenz über neun steigen, dürfen die Landtage von weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen – und einen Shutdown umsetzen.
(5) Mehr Kontrollen bei den Corona-Schutzmaßnahmen sollen den fortschreitenden Missbrauch verhindern.
(6) Die wieder eingeführten kostenlosen Bürgertests wurden noch einmal als wesentliches Mittel in der Pandemie-Bekämpfung unterstrichen.
(7) Bus und Bahn fahren sollen nur noch Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete – im öffentlichen Personennahverkehr soll neben der Maskenpflicht die 3G-Regel gelten. Die Minister setzen hier auf die Eigenverantwortung der Menschen.
(8) Auch am Arbeitsplatz soll die 3G-Regel kommen. Arbeitgeber sollen entsprechende Auskunftsrechte gegenüber ihren Arbeitnehmern erhalten, um die die Einhaltung der Regel täglich kontrollieren und dokumentieren zu können.
(9) Pflegekräfte sollen erneut einen Pflegebonus erhalten.
(10) Überbrückungshilfe III Plus – besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen sollen wieder finanzielle Unterstützung erhalten
Hospitalisierungsgrenzen
Ab einer Hospitalisierungsinzidenz von drei gilt in Hessen wie in jedem anderen Bundesland auch flächendeckend im Freizeit- und Kulturbereich, bei Sport- und anderen Veranstaltungen sowie bei körpernahen Dienstleistungen und Behrerbungen die 2G-Regel
Ab einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs greift die 2G-Plus-Regel. Geimpfte und genesene Personen müssen dann zusätzlich einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen.
Ab einer Hospitalisierungsinzidenz von neun sollen weitere Maßnahmen hinzukommen: möglich sind dann wieder Kontaktbeschränkungen – oder gar ein lokaler Shutdown.
Nach der Bund-Länder-Konferenz: Statement Volker Boufier
Foto oben: ©2021 Pixaybay / Wiesbaden lebt!
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