Es geht los. Ab Oktober werden sukzessive analoge Zähler gegen moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme austauschen.
Um Stromnetze intelligent miteinander zu verknüpfen, hat die Bundesregierung das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Kernstück des Vorhabens ist das Messstellenbetriebsgesetz, das ab diesem Jahr den Einbau intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen vorschreibt.
Digital nicht gleich smart
In diesem Zusammenhang tauchen oft die Begriffe „digitale Stromzähler“ und „Smart Meter“ auf. Allerdings ist ein digitaler Stromzähler allein noch kein Smart Meter. Erst in Kombination mit einem Gateway, das die Datenübertragung und -verarbeitung der Messwerte ermöglicht, ergeben sich die intelligenten Messsysteme. Moderne Messeinrichtungen allein können keine Daten versenden, diese aber tages-, wochen- und monatsweise speichern und den Verbrauch sichtbar machen und somit steuern.
Vor dem Einbau
Der Messstellenbetreiber, in der Regel ist das der örtliche Stromnetzbetreiber, ESWE Versorgung; veranlasst die Installation des neuen Stromzählers. Drei Monate vor dem geplanten Einbau, der verpflichtend ist, muss er die betroffenen Verbraucher darüber informieren.
Wer im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre jährlich mehr als 10000 Kilowattstunden (kWh) benötigt hat, erhält ein intelligentes Messsystem. Ab 2020 gilt dies auch für solche mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6000 kWh. Dies gilt auch für Betreiber von Solaranlagen oder Blockheizkraftwerken ab 7 Kilowatt (kW) elektrischer Leistung
Gesetzlich festgelegte Obergrenzen
Diese hängen vom Verbrauch oder der stromerzeugenden Anlage ab. Ein Haushalt mit 3600 kWh Jahresverbrauch erhält eine moderne Messeinrichtung und zahlt dafür maximal 20 Euro pro Jahr. Bei den intelligenten Messsystemen liegen die Preisobergrenzen zwischen 100 und 200 Euro pro Jahr.
ESWE-Kunden können in den nächsten Jahren der entspannt entgegensehen. So wird sich der Energiedienstleister mit den Betroffenen in Verbindung setzen und den Ablauf klären.
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