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This beautiful Spanish woman was walking her dog dressed as if she was off to lunch at some expensive restaurant - Flickr-Gareth-Williams-CC-BY-2.0

Upskirting: Verbesserter Persönlichkeitsschutz bei Aufnahmen

Personen in der Öffentlichkeit sind für viele faszinierende Motive. Mancher Trend dabei ist nur Schwert nachzuvollziehen. Dazu gehören etwa Upskirting oder Downblousing. Mit dem Recht am eigenen Bild konnten manche Aufnahmen nicht verwehrt werden. Das ändert sich jetzt.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Heimliche Aufnahmen im Schwimmbad, heimliche Aufnahmen am Strand – in der Disco, im Cafe … unter den Rock (Upskirtiing) werden ebenso strafbar wie das Fotografieren von Verstorbenen nach Unfällen.

Menschen haben manchmal komische Bedürfnisse und manche Trends verbreiten sich rasant schnell, bis man enttarnt wird. Werden Fotografen direkt konfrontiert, zeigen sie sich oft einsichtig. Das ist nicht immer so – etwa beim sogenannten Upskirting. In bereits gefällten Urteilen greift hier § 201a StGB bei nicht, weil sich Frauen in der Öffentlichkeit und nicht in einem privaten Bereich aufgenommen wurden. Auch stellte die Handlung keine sexuelle Belästigung gemäß § 184i StGB dar, weil es an einer Berührung der Opfer fehlte. Weil die Frauen noch nicht einmal mitbekommen haben, dass sie fotografiert wurden, kam eine Beleidigung nach § 185 StGB ebenfalls nicht in Betracht. Genauso wie die Geltendmachung vom Recht am eigenen Bild im Kunsturhebergesetz, welches dann einschlägig ist, wenn das aufgenommene Bild verbreitet oder die Frau öffentlich zur Schau gestellt wird. Schließlich ist die abgelichtete Person nicht zu erkennen. Dass wird sich ändern.

„Das sogenannte Upskirting wird unter Strafe gestellt, so dass es keiner besonderen juristischen Hilfskonstrukte mehr bedarf, um die zu sanktionieren.“Elisabeth Winkelmeier-Becker, Mitglied des Bundestags

Das Bundeskabinett beschließt am heute, 13. November, den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständigen Berichterstatter Ingmar Jung, dass das sog. Upskirting – also das Fotografieren unter den Rock – unter Strafe gestellt werde. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte dies bereits bei der Sexualstrafrechtsreform in der vergangenen Wahlperiode vom Bundesjustizministerium gefordert. Eine Eingrenzung des Anwendungsbereichs des Straftatbestands auf Wohnungen und gegen Einblick besonders geschützte Räume erschien uns schon damals nicht sachgerecht, so Winkelmeier-Becker weiter.

„Leider ist es auch nötig, gegen die Unsitte vorzugehen, dass Schaulustige bei Unfällen Fotos oder Videoaufnahmen von verstorbenen Personen über soziale Netzwerke verbreiten. Eigentlich müsste es eine Selbstverständlichkeit sein, solche Fotos zu unterlassen.“ Ingmar Jung, Mitglied des Bundestags

Der vorliegende Gesetzesentwurf tritt zwei gesellschaftlichen Fehlentwicklungen entgegen, die beide mit der ständigen Verfügbarkeit von Smartphones und der Tendenz, sein Leben in sozialen Netzwerken oder in WhatsApp permanent zu teilen, zusammenhängen. Da sind zum einem das Problem der Gaffer, also Personen, die an einem Unfallort Fotos der Verunglückten machen. Bisher handeln sie nur strafbar, wenn die auf den Fotos abgebildeten Personen am Leben sind. Für Verstorbene besteht nach geltender Rechtslage kein strafrechtlicher Schutz. Diese Strafbarkeitslücke wird mit dem Gesetz nun endlich geschlossen.

Upskirting und Downblousing

Zum anderen ist nach geltender Rechtslage sogenanntes Upskirting und Downblousing nicht strafbar, also wenn jemand unbemerkt einer anderen Person unter den Rock fotografiert oder andere unbefugte Fotos vom Intimbereich macht. Dabei bin ich überzeugt, dass solches Verhalten nicht nur gesellschaftlich geächtet werden muss, sondern auch strafrechtlich sanktioniert gehört. (Foto: ©2019 HeelsantFeet / CC-BY-SA 2.0 / Flickr)

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Gesetzestexte im Internet finden Sie offiziell unter www.gesetze-im-internet.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.