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Es kann viel passieren... Vorsorge ist gut. Die Patientenverfügung ein Mittel. ©2018 Dachstuhl bearbeitet, Rolf Dietrich Brecher, Flickr, BA-Y 2.0

Theorie und Praxis der Patientenverfügung

Es sind Fälle, die sich keiner wünscht. Im Ernstfall geht im Leben ohne Vorsorgevollmacht nichts mehr. Die Angehörigen, der Arzt – alles sind ratlos – bis ein Gericht einen Betreuer bestellt hat. Wie Sie dem entgehen können, erfahren Sie am 9. November im Rahmen einer Info-Veranstaltung.

Volker Watschounek 5 Jahren vor 0

Ein Autofahrer übersieht die rote Ampel, Ein Gerüst stürzt unvermittelt ein – jedem kann etwas Schlimmes passieren. Jetzt ist es gut, wenn jemand für Sie Entscheidungen treffen kann. 

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung….was ist das genau und was ist das Richtige in Ihrer persönlichen und familiären Situation? Im Haus der Bärenherz Stiftung wird auf die verschiedenen Angebote zu vorgefertigten Formularen und auf die darin enthaltenen Vor- und Nachteile hingewiesen – aber auch mögliche Lücken bedacht

Bärenherz Stiftung, kurz gefasst

Infoabend – gerichtlich bestellte Betreuer oder Selbstverantwortung
Wann: Donnerstag 8. November 2018, 18:00 Uhr
Wo: Bärenherz Stiftung, Veranstaltungsraum, Bahnstraße 13 in Wiesbaden-Erbenheim
Eintritt: frei

Parkmöglichkeiten finden Sie vor dem Haus oder in Bahnstraße. Die Haltestelle Egerstraße der Buslinien 5, 15, 28 und 37  ist in nur 5 Gehminuten entfernt.

Leiden, Krankheit, Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?Wer bezahlt meine Rechnungen, wer bestimmt über die Art der medizinischen Behandlung oder darüber, in welchem Krankenhaus oder gar Pflegeheim ich untergebracht werde, wenn ich keine Verantwortung mehr für mich selbst übernehmen kann? Für alle diese Fälle gibt es rechtliche Instrumente zur Vorsorge, über die die Bärenherz Stiftung am Donnerstagabend in Erbenheim informiert.

Eine andere Möglichkeit sich zu informieren bietet der Ratgeber „Patientenverfügung desBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz“ den Sie sich hier herunterladen können.

Definition „Patientenverfügung“

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Was genau unter einer Patientenverfügung zu verstehen ist, richtet sich nach der jeweiligen (nationalen) Rechtsordnung. (Quelle: Wikipedia).

Foto oben Rolf Dietrich Brecher / CC-BY-SA 2.0 / Flickr

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Die offizielle Internetseite der Bärenherz Stiftung finden Sie unter www.baerenherz.de

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.