Weniger Einnahmen bei Kitas und Kultur und weniger Steuern. Und jetzt auch weniger Einnahmen durch die Spielapparatesteuer.
Automatenspiel. Wer schon einmal in Las Vegas war kennt die meterlangen Reihen von Automaten, vor denen bevorzugt ältere Menschen mit ihrem Rollator stehen, am Lenker ein Säckchen voll Münzen oder Chips. Wie viele sie genau an den Automaten verspielen, will niemand verraten. Das sie getrieben werden, keiner zugeben. Auch in Deutschland ist das Phänomen zu beobachten, etwa im Automatenspiel im Casino Wiesbaden. Spielautomaten hängebn aber auch im Imbiss, in der Kneipe, in der Gaststätte. Der Gedanken hinter dem Spiel ist der Gleiche. Die Menschen davor, andere. Doch gibt es eine Übereinstimmung beider Situationen. Alles geschieht freiwillig. Steigt die Spielapparatesteuer, kommt dies einer Art Freizeitsteuer gleich.
„Wir erhoffen uns mit der zum 1. Januar 2021 in Kraft tretenden Satzung unter anderem die Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung durch Ausschluss von Manipulationsmöglichkeiten.“ – Stadtkämmerer Axel Imholz
Um weniger Raum für Manipulationen zu geben, stellt das Kassen- und Steueramt der Landeshauptstadt Wiesbaden das Steuererklärungsverfahren für Spielgeräte um. Künftig müsse die Steuererklärung, analog dem Verfahren bei der Erhebung der Wettaufwandsteuer, auf elektronischem Wege eingereicht werden, so Wiesbadens Stadtkämmerer weiter.
Steuersenkung
In diesem Zusammenhang wird für Geldspielgeräte mit oder ohne Gewinnmöglichkeit auch die Bemessungsgrundlage vom Saldo 2 beziehungsweise Pauschalsatz auf den manipulationssicheren Spieleraufwand umgestellt. Spieleraufwand ist dabei die Summe des von Spielern verwendeten Einkommens oder Vermögens zur Erlangung des Spielvergnügens. Der Steuersatz wird in Folge dessen, nach Vergleichsberechnungen im Durchschnitt aufkommens- und belastungsneutral, für alle Geldspielgeräte von 20 Prozent beziehungsweise 13 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.
Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte
Als Spielgeräte gelten dabei neben Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten auch ähnliche Geräte, sowie Personalcomputer, die aufgrund ihrer Ausstattung und/oder ihres Aufstellorts zum individuellen Spielen oder gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder zum Spielen über das Internet verwendet werden können. Ferner zählen zu den Spielgeräten unter anderem auch Punktespielgeräte wie Touch-Screen-Geräte, Fun-Games, Bildschirmspielgeräte, TV-Komplettgeräte (zum Beispiel Videospiele, Simulatoren), Flipper oder multifunktionale Geräte (Infotainment-Terminals; Sportinfo-Terminals).
Weitere Nachrichten aus dem Ortsbezirk Mitte lesen Sie hier.
Die aktuelle Spielapparatesteuersatzung finden Sie unter: www.wiesbaden.de.