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Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl/Landtagswahl wird zugestellt

Landtagswahl: Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt

Übers Wochenende sind die Wahlplakate wie Pilze aus dem Boden geschossen. Die heiße Phase der Landtagswahl 2023 ist eingeläutet. Es ist Zeit, sich als Bürger darauf einzustellen. „Bin ich“ am 8. Oktober in Wiesbaden? Sollte ich die Briefwahl beantragen – oder jetzt schon wählen gehen?

Volker Watschounek 8 Monaten vor 0

Wahlbenachrichtigungen für bevorstehende Wahlen werden zugestellt: Damit werden Wiesbadens  Bürger dazu aufgerufen, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen.

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen hat begonnen. In den nächsten Tagen werden die Benachrichtigungen an die registrierten Wahlberechtigten verschickt. Diese enthalten wichtige Informationen über den Wahltermin, den Wahlort und weitere relevante Details. Die Bürger werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigungen sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind.

Demokratische Pflicht wahrnehmen

Die bevorstehenden Wahlen sind jeden eine Gelegenheit, seine Stimme abzugeben und aktiv an der Gestaltung der politischen Landschaft im Land Hessen teilzunehmen. Unabhängig von politischer Ausrichtung oder Meinung ist es essenziell, von diesem demokratischen Recht Gebrauch zu machen.

Die werden dazu aufgerufen, ihre Wahlbenachrichtigungen sorgfältig aufzubewahren und den Wahltermin rechtzeitig wahrzunehmen. Die demokratische Teilhabe jedes Einzelnen trägt maßgeblich zur Formung einer gerechten und repräsentativen Gesellschaft bei.

Briefwahl

Wer am Wahltag den Wahlraum nicht aufsuchen will oder kann, hat die Möglichkeit die Briefwahl zu beantragen; Von zu Hause und Per Post können Sie bis zum 6. Oktober 2023, 13:00 Uhr wählen. Postlaufzeiten sind zu beachten. Wer seine Stimme persönlich abgeben möchte, muss dies bis 13 Uhr erledigen.

Die einfachste und komfortabelste Möglichkeit Briefwahl zu beantragen, ist mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oben rechts aufgedruckten QR-Code. Die Daten der Bürger sind im QR-Code bereits hinterlegt. Neben der Ersparnis beim Porto kann die Bearbeitung bei Verwendung des QR-Codes schneller erfolgen.

Unterlagen anfordern

Die Briefwahl kann aber auch online unter www.wiesbaden.de über den Link rechts in der Service-Box beantragt werden. Sie kann auch schriftlich beantragt werden, indem die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Landeshauptstadt Wiesbaden, Wahlamt, Friedrichstraße 16, 65140 Wiesbaden, gesendet wird.

Unterlagen persönlich abholen

Wer seine Stimme vorab persönlich abgeben will, kann dies ebenfalls tun. Zur Landtagswahl ist die Briefwahlausgabe im Wahlbüro, Friedrichstraße 16, 1. Obergeschoss, Seitenbau, 65185 Wiesbaden, oder in der jeweils zuständigen Ortsverwaltung zu deren Öffnungszeiten möglich.

Öffnungszeiten des Wahlbüros in der Friedrichstraße:

montags, dienstags, donnerstags und freitags (auch am 3. Oktober 2023) von 9 bis 17 Uhr;
mittwochs von 9 bis 20 Uhr;
samstags von 10 bis 14 Uhr (nicht mehr am 7. Oktober 2023);
Freitag, 6. Oktober 2023, von 9 bis 13 Uhr.

Alle Ortsverwaltungen sind am Freitag, 6. Oktober, ebenfalls mindestens von 10 bis 13 Uhr geöffnet.

Im Urlaub und dann?

Wer sich am Wahltag nicht in Wiesbaden aufhält, kann sich die Briefwahlunterlagen auch an den Urlaubsort oder eine andere Anschrift nachsenden lassen. Die Unterlagen werden an jeden Ort der Welt übersandt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nur die Wahlbriefe in die Ergebnisermittlung einbezogen werden, die am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift eingegangen sind.

Das Wahlamt setzt alles daran, Briefwahlunterlagen zeitnah zu versenden. Allerdings zeigen Erfahrungswerte, dass zum Zeitpunkt der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen die Antragsflut nicht immer innerhalb eines Tages zu bewältigen ist. Das Wahlamt bittet deshalb um Verständnis und wird bei Verzögerung gegebenenfalls auf der städtischen Internetseite oder in der Presse darauf hinweisen.

Bei postalischer Beantragung und Versendung der Briefwahlunterlagen liegt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs ausschließlich bei den Wahlberechtigten selbst.

Bild oben ©2022 Volker Watschounek / Pixabay bearbeitet

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Die Internetseite des Bundeswahlleiters zur Bundestagswahl finden Sie unter www.bundeswahlleiter.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.