Viele Führerscheine sind Papierdokumente oder Scheckkarten. Wegen Sicherheitsmängeln werden sie nach und nach ungültig. Ein Umtausch ist notwendig.
Die alten Papier- oder Scheckkartenführerscheine sollen nach der EU-Richtlinie 2006/126/EG in der gesamten EU fälschungssicher sein. Die meisten deutschen Papiere sind das bisher nicht. Bis zum Jahr 2033 soll dieser Misstand behoben sein und jeder Bundesbürger seinen alten Führerschein gegen den neuen einheitliche EU-Führerschein eintauschen. Musste man hierfür bislang zur Führerscheinstele kapern, ist das jetzt auch online möglich. Im Rahmen ihrer Online-Services bietet die Landeshauptstadt seit dieser Woche den Umtausch der Führerscheindokumente online an.
„Ab sofort können Wiesbadener den Umtausch ihres Führerscheins komplett digital und bequem von Zuhause aus beantragen. Das betrifft den grauen und den rosa Papierführerschein, den DDR-Führerschein sowie den unbefristeten Kartenführerschein.“ – Dr. Oliver Franz
Alle Bürger können den Umtausch bequem mit Smartphone oder PC digital beantragen und elektronisch bezahlen. Nachweise wie das biometrische Lichtbild, die Unterschrift, der umzutauschende Führerschein und der Personalausweis oder Reisepass werden während der einzelnen Schritte im Antragsprozess digital hochgeladen. Eine Besonderheit stellt dabei die sogenannte Selfie-Funktion dar. Führerscheinbesitzer können damit ein biometrisches Lichtbild einfach über die Kamera ihres Smartphones selbst erstellen und hochladen. Die Biometrie wird mit der verwendeten Software der Bundesdruckerei sichergestellt. Der Antrag und die Benutzerführung ist in zwei Sprachen verfügbar.
Wie lange gilt mein Führerscheine?
Wie oben erwähnt müssen nach und nach alle Papier-Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden,umgetauscht werden. Wann Ihr Führerschein betroffen ist, hängt vom Ausstellungsdatum oder dem eigenen Geburtsjahr ab. Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben dass für alle Kraftfahrer, deren Führerschein nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, sich der Umtauschzeitpunkt nach dem Ausstellungsdatum richtet. Alle Gegenden Fristen für den Umtausch sind nachfolgend aufgeführt.
Führerschein ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998
Geburtsdatum | Umtauschfrist |
vor 1953 | 19.1.2033 |
1953-1958 | 19.1.2022 |
1959-1964 | 19.1.2023 |
1965-1970 | 19.1.2024 |
1971 oder später | 19.1.2025 |
Führerschein ausgestellt ab dem 1. Januar 1999
Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 |
|
Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
1999-2001 | 19.1.2026 |
2002-2004 | 19.1.2027 |
2005-2007 | 19.1.2028 |
2008 | 19.1.2029 |
2009 | 19.1.2030 |
2010 | 19.1.2031 |
2011 | 19.1.2032 |
2012-18.1.2013 | 19.1.2033 |
Onlinenuztzungsgesetz
Der digitale Führerscheinantrag ergänzt die bereits verfügbaren Online-Services in der Landeshauptstadt Wiesbaden. Er ist Teil des gemeinsamen Vorhabens von Bund, Ländern und Kommunen, alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen. Das OZG liefert hierzu die gesetzliche Grundlage. Die Nachnutzung der digitalen Verwaltungsleistung erfolgt nach dem sogenannten EfA-Modell (Einer für Alle). Dabei entwickelt ein Bundesland eine zentrale Lösung, erprobt diese und stellt sie danach anderen Ländern und Kommunen für die Nachnutzung zur Verfügung.
Bild oben @2023 Pixabay
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Weitere Internetseite der Führerscheinstelle finden Sie unter www.wiesdbaden.de.