Wiesbadens Kulturamt stärkt wie im vergangenen Jahr im Sommer die Stadtteilkultur mit der Förderung von Musikern bei Open-Air-Veranstaltungen.
Das im letzten Jahr erstmalig durchgeführte Förderprogramm Stadtteilmusik wird in diesem Jahr fortgesetzt. Das Kulturamt möchte damit zum einen das dezentrale Kulturangebot, das nicht durch Stadtteilkulturtage abgebildet werden kann, erweitern und Musiker sowie Bands ebenso fördern, die bei einzelnen, kleineren Veranstaltungen, vorzugsweise Open-Air, in Wiesbadener Stadtteilen auftreten.
Band fürs Straßenfest
Die Ausschreibung richtet sich an Veranstalter, die beispielsweise im Hof ihres Hauses, in ihrem Garten oder einfach auf der Wiese zwischen ihren Wohnblocks kleinere Konzerte veranstalten wollen. Die Veranstaltung muss für öffentliches Publikum zugänglich sein. Das musikalische Erlebnis soll im Vordergrund stehen. Auftritte als Hintergrundmusik, bei Straßenfesten, Weinstände, Kerben, Konzertreihen oder Festivals werden nicht gefördert. Es kann Eintritt verlangt werden, dies ist aber keine Bedingung. Die Veranstalter sind für die Bewerbung der Veranstaltung und sonstige Aufgaben wie Künstlercatering, GEMA, Infrastruktur selbst verantwortlich.
Stadt bezahlt die Gage
Das Kulturamt übernimmt die Gage der Musiker mit bis zu 250 Euro pro Kopf und Konzert, wenn die Spieldauer mindestens 60 Minuten beträgt. Die maximale Fördersumme pro Konzert beträgt 1000 Euro. Es muss sich um professionelle Musiker handeln, die ihr Geld hauptsächlich mit dem Musikmachen und –spielen verdienen. Zusätzlich zur Gage kann bei Bedarf eine Technikpauschale von bis zu 250 Euro pro Konzert gewährt werden.
Förderung beantragen
Interessierte können ab sofort unter stadtteilkultur@wiesbaden.de eine Förderung beantragen. Der Antrag ist bis zum 30. Juni 2022 möglich; er muss eine kurze Beschreibung des Vorhabens mit Datum, Uhrzeit, Ort, Band, Programm, Rahmenbedingungen beinhalten. Das Förderprogramm läuft bis zum 30. September 2022. Die Summe der zur Verfügung stehenden Fördermittel ist begrenzt. Anträge werden nach Eingang bearbeitet und beschieden. Pro Antragstellendem ist maximal eine Förderung möglich.
Archivfoto oben ©2017 Ralf Brinkmann
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