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Grillem

Es wird wärmer, die Grillsaison kann beginnen

Echte Fans lassen sich auch im Winter nicht vom Grillen abhalten. Für alle anderen beginnt langsam die Saison. Aber nicht weiß, wie sich sicher grillen lässt. Was erlaubt ist, was ist gefährlich, wie der Grillspaß am Ende allen gefällt.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Die ersten Warmen Tage gab es schon im Februar. Lust aufs Grillen hatten da aber die wenigsten. Jetzt im Wonnemonat Mai ist es soweit: Kann die Grillsaison beginnen.

So sehr die Leidenschaft Steak und Würstchen, Gemüse und Kartoffeln mit Freunden unter freiem Himmel zu grillen verbindet, so sehr unterscheiden sich die Geister im „Wie“. Startet die Grillsaison beginnt die Auswahl des optimalen Grills – ist es für einige Blasphemie, einen Elektrogrill der rauchenden Holzkohle vorzuziehen, setzen wiederum andere auf Gas als Hitzequelle. Trotz des Trends zur Nachhaltigkeit entscheiden sich viele Gelegenheitsgriller für leider nicht sonderlich umweltfreundliche Einweggrills und all diejenigen, die den Park der Terrasse vorziehen, für mobile Varianten. Für sämtliche Modelle gilt: Unsachgemäß eingesetzt, entwickelt sich das Vergnügen schnell zu einem Desaster. Wer allerdings zur eigenen Sicherheit und Gesundheit, aber auch zur Sicherstellung des legalen Grillens einige Punkte beachtet, dem steht einer entspannten Freiluftsaison mit Würstchen und Bier nichts im Wege!

Do’s and Don’ts beim Grillen

In kaum einem anderen Land ist Grillen so beliebt wie in Deutschland – doch während der Grillsaison lauern überall Spielverderber. Vor allem Neulinge an der Grillfront sollten einige Tipps beherzigen, damit sich die Gartenparty mit einem größeren Garten-Gerät nicht zum Nachbarschaftsstreit entwickelt, die Flamme nicht auf die Kleidung übergreift oder das Pökelfleisch giftige Stoffe entwickelt.

Wer sich diese Erkundigungen sparen möchte und die Möglichkeit hat, bei sich zu Hause zu grillen, sollte allerdings ebenso einige Vorschriften beachten.

Insgesamt gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Gerätevarianten, die nicht nur in der Art der Befeuerung, sondern auch in ihren Einsatzmöglichkeiten variieren. Bei Elektro- oder Gasgrills entfällt das Problem der Rauchentwicklung, welche manchmal beim Anfeuern mit Kohle auftritt. Einige Modelle sind mit einem Deckel ausgestattet und können auch auf Balkon und Terrasse genutzt werden. Schwenkgrills oder größere Grillkamine brauchen etwas mehr Platz.

Grillen auf dem Balkon

Grillvergnügen auf dem Balkon ist nicht jedermanns Sache. Vor allem Nachbarn können sich dadurch schnell gestört fühlen.Foto: Adobe Stock, © _jure / 119344171

Balkonparty mit Holzkohle

Der Elektrogrill wartet schon? Das muss er während der Grillsaison nicht: Für einen strombetriebenen Grill bedarf es keinerlei Erlaubnis. Bei einem Gas- oder Holzkohlegrill sieht dies schon ganz anders aus.

  • Fühlen sich Nachbarn von Rauch und Geruch oder in ihrer Ruhe gestört, bleibt es am Ende nicht selten den Richtern überlassen, über die eingereichte Nachbarschaftsklage zu entscheiden. Dabei steht nicht nur das Aroma des Rauches im Mittelpunkt, sondern auch seine Entwicklung – sie darf die im Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgeschriebene Höhe nicht überschreiten.
  • Eigentum verpflichtet: Nicht viel anders sieht es auf dem eigenen Grundstück aus. Selbst als Hauseigentümer muss aufgrund des Gebotes der Rücksichtnahme mit einem Grillverbot gerechnet werden, fühlen sich Dritte berechtigterweise belästigt. Je größer die Entfernung zum nächsten Nachbarn, desto eher darf das Grillfest im eigenen Garten starten. Doch auch räumliche Mindestdistanzen zwischen Grill und Nachbar wurden bereits durch Gerichte ausgesprochen, zeitliche Einschränkungen zur Einhaltung der Nachtruhe oder eine jährliche Maximalanzahl an Grilltagen.
    • Alltag oder Ausnahmezustand? Auch zur zulässigen Häufigkeit vom Grillen auf Privatgrundstücken wurden bereits zahlreiche Urteile gesprochen. Dabei variieren die Entscheidungen der Richter stark und reichen von vier- bis zu 25-mal im Jahr, für Zeitspannen von zwei bis zu sechs Stunden. Wer sichergehen möchte, dass die Party nicht von der Polizei und die gute Beziehung zum Nachbarn nicht unterbrochen werden, sollte im Voraus mit diesem eine Einigung treffen.

Für den Notfall gewappnet sein

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen sind Brandverletzungen nicht auszuschließen. In diesen Fällen die betroffenen Hautstellen für bis zu zehn Minuten in kaltes Leitungswasser halten. Mit einer dicken Decke in greifbarer Nähe lassen sich auflodernde Flammen stoppen. Sollten sie sich weiter ausbreiten, sofort die Feuerwehr rufen: Besser ein unnötiger Einsatz als Hilfe, die zu spät kommt.

An die Gesundheit denken: Gepökeltes Fleisch gehört nicht auf den Grill: Es enthält Eiweiße, die unter Hitze möglicherweise krebserregende Nitrosamine freisetzen können. Ein kompletter Verzicht auf mariniertes Fleisch hingegen ist zwar nicht nötig, doch sollte es in Alufolie gewickelt oder in Grillschalen gelegt werden. So wird die Entstehung gesundheitsschädlicher Stoffe vermieden. Was direkt auf den Rost darf: rechtzeitig herunternehmen! Sehr dunkel angebratenes Grillgut kann ungesunde Stoffe enthalten.

Nicht nur auf die Gesundheit wirkt sich die Dauer des Fleisches auf dem Grill aus, sondern auch auf den Geschmack.

Mit dem Feuerlöscher immer gut vorbereitet sein.

Man extinguishing the fire on an iron pan with foam from a spray can, demonstration during a fire department training, dark background with copy space Foto:
Adobe Stock, © Maren Winter / 193846597

Sicher Komplimente erhalten

Wer im vergangenen Jahr in der Fasanerie nicht persönlich in Erfahrung bringen konnte, welche Lebensmittel sich über offenem Feuer optimal garen lassen, darf sich dennoch auf die Grillsaison freuen. Denn grundsätzlich zählt: Was auf den Grill kommt, ist reine Geschmackssache. Allerdings kann der Geschmack beeinträchtigt werden.

  • In Schichten grillen: Garzeiten variieren ebenso wie die zugeführte optimale Hitze. Für eine gleichmäßige Garung verschiedenen Grillguts sind drei Temperaturzonen ideal, die sich durch eine Anordnung der Briketts in Treppenform erreichen lässt.

Gesetzestücken und das Gesetz

Einfach den Grill auspacken und loslegen? Ganz so einfach geht es nicht. Die Frage, wo gegrillt werden darf, ist vor allem für all diejenigen von Belang, die nicht auf den hauseigenen Garten, Balkon oder eine Terrasse zurückgreifen können. Denn laut Gesetz darf nur auf ausgewählten öffentlichen Plätzen gegrillt werden. In Wiesbaden gibt es da einige, etwa auf dem Freizeitgelände Alten Friedhof,.

Grillen in freier Natur: Ist die Grillsaison erst einmal eröffnet, finden  finden sich auf dem Land wie in der Stadt schöne Plätze zum Grillen. Doch ob in München an der Isar, in Berlin im Tiergarten oder in Wiesbaden im Nerotal , auf der Pfingstbornanlage oder an der Grillhütte am Jagdschloss: Die zuständige Bezirks- bzw. Gemeindeverwaltung hat das letzte Wort, an welchen öffentlich zugänglichen Stellen offene Feuer unter dem Rost entfacht werden dürfen. Und das sind in der Regel nicht viele. Grundsätzlich gilt bundesweit:

  • Wer sich einfach auf einer Wiese oder an einem Bach niederlässt und zu grillen beginnt, muss mindestens mit einer Verwarnung, in Naturschutzgebieten, Wäldern oder anderen Landstrichen vor allem bei großer Trockenheit sogar mit einem Bußgeld rechnen
  • Während der Grillsaison kann man  überall dort Unbesorgt das Lager aufgeschlagen, wo ein Hinweisschild mit einer ausdrücklichen Erlaubnis zum Grillen entdeckt wird. Allerdings mit Einschränkungen:
    • Geräuschpegel von Unterhaltung oder Musikanlage müssen an Situation und Umgebung angepasst und der Grillplatz in sauberem Zustand hinterlassen werden. Wer seine Lebensmittel– oder Kohlereste nicht selbst entsorgt, muss auch hier mit einer Geldstrafe durch das Ordnungsamt rechnen.
    • Keine Geldstrafe, aber eine Gebühr wird in der Regel von Grillplätzen aus privater Hand erhoben, auf anderen sind Reservierungen erwünscht. Erkundigungen im Vorfeld vermeiden unangenehme Überraschungen vor Ort.

Sicher am Grill

Selbst nach einer gütlichen Einigung mit dem Nachbarn über eine mögliche Rauchentwicklung sollte nicht einfach so ein Feuer entzündet werden. Denn schnell können kleine Unbedachtheiten schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Feuer und Flammen verhindern

Wer Feuer und Flamme für einen Grillabend ist, sollte diesen dennoch nicht mit seinen Gefühlen hochschlagen lassen. Vielmehr gibt es beim Entzünden, aber auch der weiteren Nutzung von Holzkohle einiges zu beachten.

  • Vor dem Grillen: Der Funke kann überspringen – vom Rost auf die Umgebung. Daher sollten Holzkohlegrills auf einem nicht-entflammbaren Untergrund wie einem Steinfußboden, auf keinen Fall direkt auf Rasen platziert werden. Empfohlen wird zudem ein Mindestabstand von drei Metern zu baulichen Anlagen wie Gartenschuppen, Veranda oder Haus.
  • Während des Grillens:
    • Harzige oder behandelte Hölzer, Zeitungen oder trockene Kiefernzapfen eignen sich nicht als Brikettersatz. Sie können Funken sprühen und giftige Gase entwickeln. Sicherheitsanzünder mit einem TÜV- oder GS-Siegel garantieren eine unbedenkliche Hitzeentwicklung der Holzkohle-Pallets.
    • Benzin oder Spiritus gelten als gefährliche Brandbeschleuniger und sollten unter keinen Umständen auf glühende oder brennende Kohlen gegossen werden. Auch Bier, Essensreste und zu viel Fett können Flammen auflodern lassen und giftigen Rauch bilden.
    • Umherfliegende Funken könnten leicht ein Feuer entzünden. Daher gilt die Regel, den Grill niemals völlig unbeaufsichtigt zu lassen. Kinder und Tiere sollten darüber hinaus stets einen ausreichenden Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zum Grill einhalten.
    • Durch Gabelstiche ins Fleisch laufen Saft und Fett auf die Kohlen – Asche wirbelt auf und setzt sich auf dem fest. Durch Grillzangen wird eine Trockenheit des Steaks vermeiden, zudem lässt sich ein Sicherheitsabstand zum Feuer einhalten.
  • Nach dem Grillen: Selbst erloschene Kohle gehört unter keinen Umständen auf den Kompost oder in den Restmüll. Sie sollte am Ende der Feier mit Wasser gelöscht werden oder über Nacht auskühlen.
  • Atmen lassen: Das gilt nicht nur für Rotwein. Auch der volle Geschmack von Fleisch, Gemüse und Co. entfaltet sich am besten, werden die Lebensmittel bereits rund dreißig Minuten vor dem Grillen aus dem Kühlschrank entnommen.

Die Grillsaison kann kommen

Platz ausgesucht, alle Sicherheitsvorkehrungen beachtet? Dann gutes Gelingen und guten Appetit!

Foto oben: ©2021 Pixabay.com © Free-Photos

Eine Liste mit allen Grillplätzen in Wiesbaden finden Sie auf der Internetseite der Stadt Wiesbaden oder gleich hier als Download.

Weitere Nachrichten zu Wiesbadens Grillplätzen lesen Sie hier.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.