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Waldbrand-Warnstufe 4

Waldbrand-Warnstufe 4: Wiesbaden erhöht die Grillwarnstufe

Wiesbaden erhöht die Waldbrand-Warnstufe. Mit der Warnstufe 4, gilt ab sofort für alle öffentlichen Grillplätze ein absolutes Grillverbot. Auch das Abbrennen von Feuerwerk oder Pyrotechnik ist jetzt grundsätzlich verboten.

Volker Watschounek 10 Monaten vor 0

Deutschlands Natur leidet unter der Sommerhitze. Durch anhaltende Trockenheit können Waldbrände ausgelöst werden. Es Waldbrand-Warnstufe 4.

Die anhaltende Trockenheit und die steigende Waldbrandgefahr haben die Stadt Wiesbaden dazu veranlasst, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Ab sofort gilt aufgrund der aktuellen Lage die höchste Waldbrand-Warnstufe 4. Bereits zuvor wurden die Grillplätze in und am Wald geschlossen, um potenzielle Brände zu verhindern. Nun wurde beschlossen, dass auch auf den restlichen öffentlichen Grillplätzen ein absolutes Grillverbot verhängt wird. Diese Maßnahme betrifft nicht nur herkömmliche Holzkohlegrills, sondern auch Gasgrills oder ähnliche Grillvorrichtungen.

Verordnungen ernst nehmen

Der Schutz des Waldes hat oberste Priorität, weshalb das Rauchen im Wald ganzjährig untersagt ist. Um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen eingehalten werden, werden die Ordnungskräfte verstärkte Kontrollen durchführen. Die Stadtverwaltung appelliert an die Bürger, die Verordnungen ernst zu nehmen und ihrer Verantwortung für den Schutz der Natur gerecht zu werden.

Foodtrucks oder Anhänger

Nicht nur Privatpersonen sind von den Maßnahmen betroffen, auch Veranstalter müssen sich an das Grillverbot halten. Kohlegrills sind für sie ebenso untersagt wie das Grillen in Pavillons oder Zelten. Eine Ausnahme bilden jedoch Foodtrucks oder Anhänger mit festem Boden, die weiterhin ihre Dienste anbieten können. Veranstalter sind dazu verpflichtet, die Stellflächen ausreichend zu bewässern, um mögliche Gefahren zu minimieren. Zudem müssen sie zusätzliche Löschmittel wie Feuerlöscher und gefüllte Wassereimer bereithalten. Für Grasflächen gilt vor Veranstaltungsbeginn die Pflicht, diese ausreichend zu bewässern. Das Abbrennen von Feuerwerk oder Pyrotechnik ist grundsätzlich untersagt. Nur in Ausnahmefällen, die mit dem Umweltamt abgestimmt werden müssen, sind Genehmigungen möglich. Gaststätten und Kleingärten, die sich in einer Entfernung von 100 Metern Luftlinie zum Wald befinden, dürfen keine Feuer oder Pyrotechnik entzünden.

Waldbrandgefahrenindex

Die Waldbrandgefahr wird anhand des Waldbrandgefahrenindex (WBI) sowie des Grasland-Feuer-Index (GFI) bewertet. Diese Indizes ermöglichen den verantwortlichen Landesbehörden eine Einschätzung der Gefährdungslage und die Herausgabe entsprechender Warnungen. Es gibt insgesamt fünf Warnstufen, die von sehr geringer Gefahr (Stufe 1) bis hin zu sehr hoher Gefahr (Stufe 5) reichen. In den Stufen 1 und 2 sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Ab Stufe 3 werden die Waldgrillplätze geschlossen. Aufgrund der aktuellen Warnstufe 4 ist nun ein generelles Grillverbot auf allen öffentlichen Grillplätzen in Kraft. In Stufe 5 gelten für Veranstalter zusätzliche strenge Auflagen.

Foto: ©2020 Bild von © 2018 Jukka / CC-BY-SA 2.0 / Flickr

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Weitere Informationen zur aktuellen Situation finden Sie im Internet unter www.wiesbaden.de.

Eine offizielle Karte zum Waldbrand Gefahrenindex finden Sie unter www.wettergefahren.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.