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Waldbrandgefahr

Der Wald gilt bei vielen als beliebtes Erholungsgebiet und als ein Ort, wo die Natur noch unmittelbar erlebt werden kann. Wandern, Radfahren, Gassiegehen oder einfach die frische Luft genießen, sind nur einige der zahlreichen Aktivitäten, die im Wald möglich sind. Viele nutzen auch ausgewiesene Grillplätze. Das ist nicht immer erlaubt. Ab der Warstufe 3 gilt das in Wiesbaden als verboten und wird mit Bußgeldern geahndet.

Waldbrand-Warnstufe 4 gilt weiter

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Die Grillplätze in und am Wald in und um Wiesbaden wurden bereits wegen der anhaltenden Trockenheit geschlossen. Seit Mittwoch, 8. Juli, gilt jetzt für alle öffentlichen Grillplätze ein absolutes Grillverbot: auch für Gasgrills oder ähnliche Grills. Das gilt auch weiterhin. Ordnungskräfte werden die Plätze verstärkt kontrollieren.

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