Eine Kilowattstunde Gas kostet im Mittel derzeit 28,3 ct für Neukunden. Vor einem Jahr um diese Zeit lag der Preis für Neukunden bei 6,8 ct pro Kilowattstunde. Eine Gaspreisbremse soll es richten
Die Preise für Gas und Strom haben sich mehr als verdoppelt und private Verbraucher und Unternehmen müssen weiter mit deutlich steigenden Gas- und Fernwärmepreisen rechnen. Der Preisanstieg besitzt erhebliche soziale Sprengkraft, weshalb nicht zuletzt die Bundesregierung vor enormen Herausforderungen steht. Sie hatte eine Kommission eingesetzt, um qualifizierte Vorschläge zu entwickeln um eine Gaspreisbremse einzusetzen – was am Wochenende geschehen ist.
Einmalzahlung in 2022
Die Kommission hält es für erforderlich, dass finanzielle Entlastungen die Betroffenen so schnell wie möglich erreichen, spätestens bis zum Jahreswechsel. Laut vorliegenden Informationen schlägt die Expertenkommission der Bundesregierung ein Stufenmodell zur Entlastung von Verbrauchern und Unternehmen vor. Das Modell sehe vor, dass alle noch in diesem Jahr eine Einmalzahlung in Höhe einer Monatsrechnung erhalten und das in 2023 für bestimmte Volumina für Wirtschaft und Verbraucher die Preise gedeckelt werden.
Gaspreisbremse
Durch einen garantierten Brutto-Preis inklusive aller staatlich induzierter Preisbestandteile von 12 ct/kWh für Gas für ein Kontingent der Gasverbrauchsmenge wird von 2023 an die Belastungsentwicklung für Gaskunden gedämpft. Für den Rest der Verbrauchsmenge oberhalb des Grundkontingentes gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Die Gas- und Wärmepreisbremse könnte zum 01.03.2023 in Kraft treten und endet frühestens zum 30.04.2024. Sie erreicht den Kunden mit der Abschlagszahlung.
Hilfsfonds
Ergänzend zu dem Modell der Einmalzahlung wird für Härtefälle aufgrund von Gas- und Fernwärmepreisen für den Zeitraum 01. Januar bis 28. Februar 2023 ein Hilfsfond eingerichtet. Dieser Sofort- Hilfsfond besteht aus zwei Elementen:
(1) zum einen aus einer zinslosen Liquiditätshilfe für die Vermieter und Wohnungsunternehmen, die für Ihre MieterInnen bei extremen Preissteigerungen für Gas und Fernwärme in Vorleistung gehen wollen, und für MieterInnen, deren Vorauszahlungen (Abschlag) im vierten Quartal und im Januar/Februar 2023 durch die vorgeschlagene Einmalzahlung nicht ausgeglichen werden kann und die somit überlastet werden.
(2) zum anderen aus einer Unterstützung für MieterInnen sowie EigentümerInnen, die von den besonderen Preissteigerungen schon vor diesem Zeitraum betroffen sind, und über das vorgesehene Modell nicht ausreichend entlastet werden.
Ausblick
Neben nationalen Entlastungsmöglichkeiten sollen sie auch „ptionen zur Abfederung der Preisentwicklung auf europäischer Ebene unter Berücksichtigung der Preisbildung an den Weltmärkten prüfen. Für den 17. und den 24. Oktober sind weitere Sitzungen geplant. Die endgültigen Arbeitsergebnisse sollen bis Ende des Monats vorliegen.
Foto oben ©2022 Pixabay
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