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Opel Bad, Corona Lockerungen erlauben den Betrieb von Freibädern

Corona-Lockerungen: Was darf ich und was nicht?

Lockerung hier, Lockerung dort. Was darf ich jetzt wieder. Wissen Sie Bescheid? Die Supermärkte sind vom 22. Juni etwa doppelt so voll. Für Veranstaltungen gelten neue Zahlen. Jetzt dürfen wieder bis zu 250 Personen bei Veranstaltungen zusammenkommen.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Hochzeitsgesellschaften dürfen wieder zusammenkommen. Finden jetzt kurzfristig Abifeiern statt? Von Montag an gelten weitere Corona-Lockerungen: jetzt dürfen 250 Personen zusammenkommen und feiern.

In Hessen sind seit Ausbruch der Pandemie 10503 Corona-Fälle bestätigt. Das sind hessenweit 190 mehr als vergangenen Freitag – und in Wiesbaden 8 mehr. Die positive Entwicklung hierzulande eröffnet neue Möglichkeiten für Corona-Lockerungen und so hat die hessische Landesregierung am Donnerstag weitere Lockerungen angekündigt und am Freitag per Anordnung umgesetzt. Die Abstands- und Hygieneregeln gelten natürlich weiter!

Corona-Teststudie in Pflege- und Altenheimen

Ältere Menschen sind besonders durch das Coronavirus gefährdet: Das Infektionsrisiko ist hoch. Die Verläufe häufig schwer. Um weitere Erkenntnisse zu erhalten, testet Hessen in 50 ausgewählten Alten- und Pflegeheimen die Bewohner und das Personal und zwar jede Woche aufs Neue, auch wenn sie keine Symptome aufweisen. Die Studie startet in wenigen Wochen. Dabei sollen auch neue Testverfahren eingesetzt werden:Dabei können sich die Mitarbeiter selbst testen.

Neu ist

Vom 22. Juni an werden die Besuchszeiten ausgeweitet: Die Bewohner in Alten- und Pflegeheimen können dann drei Mal pro Woche und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (täglich)

Für Veranstaltungen gelten neue Zahlen. Vom 22. Juni an dürfen wieder Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen ohne Genehmigung stattfinden.

Einkaufen – Es dürfen doppelt so viele Kunden wie bislang in die Geschäfte. Wie das konkret umgesetzt wird, darüber hat sich der…

Corona-Warn-App

Millionen haben sie in den ersten drei Tagen schon runtergeladen: Die neue Corona-Warn-App der Bundesregierung. Sie macht das Smartphone zum Warnsystem. Die App informiert uns, wenn wir Kontakt mit nachweislich Infizierten hatten. Das hilft dabei, die Infektionsketten zu unterbrechen und sich und andere zu schützen. Unsere Download-Empfehlung der Woche! Dort gibt es die App und natürlich auch noch mehr Informationen: www.corona.hessen.de

Corona-Lockerungen

Ab dem 6. Juli dürfen die Kitas wieder für alle Kinder öffnen. Das haben Land und die für die Betreuung zuständigen Kommunen gemeinsam entschieden. Die Notbetreuung entfällt dann
Auch bei Gottesdiensten müssen seit dem 10. Juni – wie schon bei Bestattungen und Trauerfeiern – die Namen und Adressen der Teilnehmer notiert werden. Nur so lassen sich die Infektionsketten nachverfolgen.
Seit dem 10. Juni gilt  in Bahnhöfen und Flughäfen gilt nun auch innerhalb der Gebäude eine Maskenpflicht.
Ab dem 2. Juni dürfen alle Schwimmbäder, Badeseen und Saunen in Hessen öffnen. Natürlich müssen weiter Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden, deshalb ist die Anzahl der Personen, die ins Schwimmbad können, begrenzt: Es gilt: Nur eine Person pro  5 Quadratmeter Liegefläche.

Corona-Lockerungen

Corona-Regeln in Hessen

Corona-Regeln in Rheinland Pfalz

Kontaktbeschränkungen – Im öffentlichen Raum dürfen wieder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein. Kontaktbeschränkungen – Im öffentlichen Raum dürfen wieder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein.
Maskenpflicht –  Im Handel, Nahverkehr und beim Betreten von Bank- und Postfilialen gilt Maskenpflicht. Das wiederholte Nicht-Tragen einer Maske kann mit 50 Euro Bußgeld bestraft werden. Maskenpflicht –  Im Handel und Nahverkehr gilt Maskenpflicht. Außerdem
gilt die Maskenpflicht in Schulen während der Pause. Verstöße werden mit 10 Euro Bußgeld geahndet.
Demonstrationen – Sind unter Hygiene-Auflagen erlaubt, Veranstaltungen bis 100 Personen müssen nicht mehr genehmigt werden Demonstrationen – Können im Einzelfall unter Hygiene-Auflagen zugelassen werden.

 

Dienstleistungen – Friseure, Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie, Massagepraxen dürfen wieder ihre Dienste anbieten. Auch Hundesalons, Hundeschulen sowie Copyshops und Musikschulen sind wieder offen. Dienstleistungen –  Friseure sind offen
Besuche von Kosmetik- und Nagelstudios oder die Inanspruchnahme anderer „körpernahe Dienstleistungen“ sind erlaubt Fahrschulen haben geöffnet.
Schulen und Kitas – Für die Abschlussklassen und für die Zwölftklässler an den Gymnasien findet seit dem 27. April wieder Unterricht statt. Am 18. Mai hat für die meisten anderen Schüler eingeschränkt der Unterricht wieder begonnen – ´darunter auch die Viertklässler.  Am am 2. Juni kehren die übrigen Schüler in die Schulen zurück.
Schüler in Hessen blieben in diesem Jahr nicht sitzen. Eltern können aber ihre Kinder freiwillig zurückversetzen.
Die Kitas sind in Hessen noch geschlossen. Vom 2. Juni an beginnt der eingeschränkte Regelbetrieb. Außerdem können sich bis zu drei Familien zu einer Betreuungsgemeinschaft für Kita-Kinder zusammenschließen.
Schulen und Kitas

Für die Abschlussklassen und für die Zwölftklässler an den Gymnasien findet seit dem 27. April wieder Unterricht statt. Seit dem 18. Mai öffnen die Berufsbildenden Schulen. Seit dem 25. Mai gehen auch die dritten Klassen der Grundschulen sowie Klassen der Sekundarstufe I in die Schule. Mitte Juni werden alle Schüler wieder im Unterricht sein.

In Mainz gilt für einige Kita-Kinder die Notbetreuung. Bis zu den Sommerferien sollten alle Kitas geöffnet sein.

 

Spielplätze – sind wieder offen Spielplätze – sind wieder offen
Veranstaltungen – In Hessen ist für öffentlichen Veranstaltungen ein Hygiene- und Abstandskonzept vorzuliegen. Liegt dieses ei Kontrollen vor, ist alles in Ordnung. Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen müssen nicht mehr genehmigt werden. In Ausnahmefällen könnten die Behörden auch Events mit mehr Teilnehmern zulassen. Veranstaltungen – In Rheinland Pfalz gilt: Großveranstaltungen sind bis 31. August verboten.

 

Gastronomie –  Restaurants und andere Gaststätten können mit bestimmten Auflagen wieder öffnen. Es gibt keine Sperrstunde. Für Gäste gilt, dass Sie ihre Kontaktdaten hinterlassen müssen. Für alle Servicekräfte gilt eine Maskenpflicht.
Diskotheken und Tanzklubs bleiben jedoch vorerst geschlossen.
 Gastronomie – Restaurants und andere Gaststätten können mit Auflagen wieder öffnen. An der Theke dürfen die Gäste nicht sitzen. Auch die Öffnungszeiten sind beschränkt: Um 22 Uhr haben die Betriebe zu schließen. Bars, Clubs, Diskotheken bleiben geschlossen.
Tourismus –  Hotels und Campingplätze können den Betrieb wieder aufnehmen Vermieter von Pensionen und Privatzimmern dürfen ebenfalls wieder Gäste empfangen. Tourismus – Hotels, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Jugendherbergen und die restlichen Campingplätze können alle wieder öffnen. Reisen mit dem Schiff oder dem Bus sind ab 24. Mai erlaubt.
Sport – Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ist unter freiem Himmel wieder zulässig. Allerdings gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln.

Der Besuch von Fitnessstudios, Tanzschulen sowie Sportangebote in Hallen sind seit dem 27. Mai wieder erlaubt

Sport – Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ist unter freiem Himmel wieder zulässig. Allerdings gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln.

Der Besuch von Fitnessstudios, Tanzschulen sowie Sportangebote in Hallen sind seit dem 27. Mai wieder erlaubt.

Freizeit – Museen, Zoos und Botanische Gärten sind wieder offen. Ebenso Spielhallen, Casinos und Wettbüros. Auch Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie weitere Kultureinrichtungen dürfen wieder öffnen – wenn sie die Hygiene- und Abstandsregeln gewährleisten können.
Ab dem 10. Juni ist der Gang ins Hallenbad, die Sauna oder den Freizeitpark wieder möglich.
Freizeit – Museen, Zoos und Botanische Gärten sind wieder offen. Ebenso Spielhallen, Casinos und Wettbüros. Auch Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie weitere Kultureinrichtungen dürfen wieder öffnen – wenn sie die Hygiene- und Abstandsregeln gewährleisten können.
Ab dem 10. Juni ist der Gang ins Hallenbad, die Sauna oder den Freizeitpark wieder möglich.
Die Bewohner in den Altenheimen dürfen wieder besucht werden. Erlaubt ist ein Besucher pro Woche. Dauer: maximal eine Stunde. Die Bewohner in den Altenheimen dürfen wieder besucht werden. Erlaubt ist ein Besucher pro Woche. Dauer: maximal eine Stunde.
Kosmetik- und Nagelstudios haben seit Anfang Mai in ganz Deutschland wieder geöffnet.
Bundesweit sind alle Bordelle geschlossen. Das Verbot gilt ebenso imm erweiterten Rahmen, das heißt, auch für alle anderen Orte, an denen Prostitution angeboten wird. Haus- und Hotelbesuche oder das Betreiben von Terminwohnungen ist im Moment nicht gestattet.
Grundsätzlich ist Schwimmen eine Sportart, die während der Corona-Krise überall erlaubt ist – an Flüssen und Seen. Jedoch warnt die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) davor, weil insbesondere an unbeaufsichtigten Stellen viel passieren kann .

Weitere Nachrichten aus dem Ortsbezirk Mitte lesen Sie hier.

Einen Überblick über Wiesbadens Gastronomie erhalten Sie unter www.wiesbaden.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.