Deutscher Staatsbürger zu werden, deutscher Staatsbürger zu sein ist auch eine Sache des Wollens. Um diese zu erlangen, müssen Sie auf die Einbürgerung beantragen.
Sie sind vor Jahren in Deutschland angekommen und haben sich bewusst für Wiesbaden entschieden. In der Landeshauptstadt haben sie ihr Einbürgerung beantrag und das Einbürgerungsverfahren absolviert. 21 Personen aus der ganzen Welt, diesmal mehrheitlich aus Großbritannien, wurden am vergangenen Montag im Festsaal des Rathauses von Integrationsdezernent Christoph Manjura „Willkommen“ geheißen. Der freute sich, dass sie in Wiesbaden angekommen seien und sich in Hessens Landeshauptstadt wohl fühlten – und dass sie sich auch nicht mehr vorstellen können, Ihre neue Heimat aufzugeben.
„Mit der deutschen Staatsbürgerschaft stehen Ihnen als Bürgerinnen und Bürger in unserer Demokratie aber auch uneingeschränkt und gleichberechtigt alle Beteiligungsmöglichkeiten offen.“ – Christoph Manjura, Integrationsdezernent
In seiner kurzen Rede betonte er, dass dies für Wiesbadens „Neubürger“ sicher kein einfacher Schrift war und ist. Das viele Wiesbadener die ausländische Staatsbürgerschaft mit den Neubürgern teilten; was in einer offenen Stadt wie Wiesbaden völlig in Ordnung ist und nicht „heißen soll, dass man sich hier nicht wohlfühlt,“ so Manjura.
„Gestalten und bestimmen Sie Ihr Lebensumfeld und ihre Lebensbedingungen mit. Bringen Sie Ihre Erfahrungen von Nah und Fern, Ihre Ideen und Ihre Tatkraft mit ein.“ – Christoph Manjura, Integrationsdezernent
Wiesbadens Dezernent Manjura freute sich zu sehen, dass sich immer mehr Menschen bewusst dafür entscheiden, sich offiziell einbürgern zu lassen. Mit dieser Entscheidung legen Sie öffentlich ein Bekenntnis ab. Ein Bekenntnis zu Deutschland, zu Wiesbaden und ein Bekenntnis zu den Werten des Landes und der Stadt. Die 21 Neubürger genießen als deutsche Staatsbürger seit Montag das unbeschränkte und unbefristete Aufenthaltsrecht innerhalb der EU, und können darüber hinaus auch in viele Länder außerhalb von Europas visa-frei reisen.
Wiesbaden so vielfältig und weltoffen!
In seiner kurzen Rede ermutigte Christoph Manjura die Neubürger auf Menschen zuzugehen. Erfahrungen auszutauschen und mietender Kontakte zu pflegen, denn davon, von den unterschiedlichsten Erfahrungen lebe Wiesbaden. Eine Stadt in der Menschen aus über 160 verschiedenen Herkunftsländern respektvoll und friedlich miteinander umgehen; in der Menschen egal welcher Herkunft, Religion, Geschlecht oder sozialer Stellung gleichberechtigt werden.
Anspruch auf Einbürgerung
Einen Anspruch auf Einbürgerung hat: (1) Wer sich seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält. (2) Eine Freizügigkeits-, Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis haben. (3) Wer nicht vorbestraft ist. Darüber hinaus muss die Bereitschaft vorhanden sein, die eigene Staatsangehörigkeit aufzugeben.
Neubürger müssen sich außerdem zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Das bedeutet, dass sie das Grundgesetz als einzige Grundlage für die Gesetzgebung und das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland anerkennen.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (etwa durch den Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines höhen Bildungsabschlusses ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule oder Zertifikat Deutsch“ im Sprachniveau B1 des Europäischen Referenzrahmens möglich).
- Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Sie bestreiten den Lebensunterhalt für sich und ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen aus eigenen Mitteln oder haben die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen nicht zu vertreten, wie z.B. Hartz IV.