Die Maßnahmen in Bus und Bahn werden strenger. Wer mit dem ÖPV unterwegs braucht zu der Maske auch einen gültigen Impfnachweis.
Angesichts der verschärften Corona-Lage mit hohen Infektionszahlen gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln seit Dienstbeginn am Morgen im Bus die sogenannte 3G-Regel. Alle Fahrgäste müssen jetzt vollständig geimpft oder genesen sein – oder einen negativen Corona-Test vorlegen können. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein; ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Bei Schülern gilt das Testheft aus der Schule. Im Falle einer Kontrolle im Bus, ist der Nachweis auf Verlangen zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen. Ausgenommen hiervon sind generell Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, sowie Kinder unter sechs Jahren. Gleiches gilt für Kita-Kinder über sechs Jahren.
Maskenpflicht gilt weiter
Darüber hinaus besteht in den öffentlichen Verkehrsmitteln weiter die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Maske für Fahrgäste ab dem sechsten Lebensjahr.
Kontrollen finden stichprobenartig statt
Mit der 3G-Regel ist das Fahren mit den Bussen weiter für jedermann möglich. Für Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Zertifikat sowieso, für alle Übrigen durch die Vorlage eines aktuellen, negativen Corona-Tests. Um die Einhaltung der 3G-Regel sicherzustellen, wird es stichprobenartige Kontrollen in unterschiedlicher Form geben. Nach Auskunft von ESWE Verkehr wird hierzu erst einmal kein zusätzliches Personal eingestellt. Intern geht man davon aus, das dies durch die beschäftigten Fahrkarten-Kontrolleure mit erledigt werden könne. Um eine deutliches Signal zu setzen, könne sich ESWE auch vorstellen, punktuell einzelne Kontrollen zusammen mit Ordnungskräften der Stadt durchzuführen. Im großen uns ganzen setze man insbesondere auf die Eigenverantwortung jedes einzelnen.
3G am Arbeitsplatz
Zusätzlich gilt seit Dienstbeginn am 24. November, die 3G-Regelung am Arbeitsplatz – natürlich auch für alleFahrer von ESWE Verkehr. Da wir die Einhaltung dieser Regelung innerbetrieblich kontrollieren werden, ist an den ersten Tagen damit zu rechnen, dass es zu Verzögerungen in unserem Betriebsablauf kommt und mit Verspätungen und Ausfällen im Nahverkehr zu rechnen ist. Wir bitten hierfür um Entschuldigung und hoffen auf Ihr Verständnis.
Die Verschärfungen basieren auf den Beschlüssen von Bundestag, Bundesländern und Bundesregierung vom Corona-Gipfel am 18. November 2021.
Foto oben ©2021 Volker Watschounek
Weitere Nachrichten aus dem Ortsbezirk Südost lesen Sie hier.
Die offizielle Internetseite von ESWE Verkehr finden Sie unter www.eswe-verkehr.de.