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City Bahn Bürgerentscheid am 1. November

Bürgerentscheid: Die Unterlagen werden zugestellt

210000 Bürger von Wiesbaden erhalten in den nächsten Tagen Post von der Stadt Wiesbaden. Die Abstimmbenachrichtigungen zum Bürgerentscheid CityBahn sind im Umlauf. Wer bis zum Sonntag, 11. Oktober, keine Abstimmbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich melden. Alle Infos dazu erhalten Sie hier

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Rund 210000 Wiesbadener erhalten am 1. November beim Bürgerentscheid zu City-Bahn die Gelegenheit, mit darüber zu entscheiden, wie sich Wiesbadens Verkehrslandschaft in den nächsten Jahren entwickeln wird.

Nein, sie haben nichts verpasst. Weder eine Kommunalwahl, Landtagswahl oder Bundestagswahl steht an und dennoch erhalten Sie Post vom Wahlamt der Stadt Wiesbaden. Alle wahlberechtigten Wiesbadener erhalten am 1. November die Gelegenheit, per Bürgerentscheid ihr Votum für oder auch gegen die City-Bahn abzugeben. Um die Chance nicht zu verpassen, bittet das Wahlamt die Bürger darum, in den nächsten Tagen bei der Postdurchsicht besonders auf die Abstimmbenachrichtigungen zu achten und sie nicht irrtümlich für eine Werbedrucksache zu halten.

Keine Abstimmungsberechtigung

Wiesbadener Bürger, die bis Sonntag, 11. Oktober, keine Abstimmbenachrichtigung zum Bürgerentscheid erhalten haben, sollten sich innerhalb der Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse vom  12. bis 16. Oktober  mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Nur bei denen, die sich unter der Telefonnummer +49 611 314501 mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, kann im Wählerverzeichnis nachgesehen werden, ob sie eingetragen sind und erforderlichenfalls ein Nachtrag veranlasst wird. Vorsorglich weist das Wahlamt darauf hin, dass nicht sichergestellt werden kann, dass Abstimmbenachrichtigungen auch innerhalb einer Familie zeitgleich zugestellt werden. Deshalb bittet das Amt von Anrufen vor 11. Oktober abzusehen

Briefabstimmung

Alle Stimmberechtigten sollten gleich nach Erhalt der Abstimmbenachrichtigung einen Blick darauf werfen und sich ihren Abstimmungsraum einprägen, sie laufen dadurch nicht Gefahr, am Tag der Abstimmung einen falschen Abstimmungsraum aufzusuchen, falls sie ihre Abstimmbenachrichtigungen verlegt haben sollten. Wer am Tag der Abstimmung verhindert ist, seinen Abstimmungsraum aufzusuchen, kann Briefabstimmung beantragen, dies ist bis Freitag, 30. Oktober möglich.

Vertretung durch Vollmacht

Wer für andere einen Antrag auf Erteilung eines Stimmscheins stellen will, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Stimmberechtigter kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. An einen anderen als den Stimmberechtigten persönlich dürfen Stimmschein und Briefabstimmungsunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn der Bevollmächtigte nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat er bei Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.

Briefwahl beantragen

Briefabstimmung kann online unter www.wiesbaden.de/wahlen beantragt werden. Mit dem persönlichen QR-Code auf der Abstimmbenachrichtigung kann ganz einfach Briefabstimmung beantragt werden, ohne dass man seine Daten nochmals eingeben muss. Die Briefabstimmung kann auch schriftlich beantragt werden, indem die Rückseite der Abstimmbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Landeshauptstadt Wiesbaden, Wahlamt, 65140 Wiesbaden, gesendet wird. Aufgrund der Corona-Pandemie wird empfohlen, von der Online-Beantragung oder dem QR-Code-Antrag regen Gebrauch zu machen.

Stimme vorab abgeben

Wer seine Stimme vorab persönlich abgeben will, kann dies ab sofort ebenfalls tun. Die Öffnungszeiten für alle Wahlberechtigten Wiesbadens sind: (1) Wahlbüro, Friedrichstraße 16, 1. OG, Seitenbau – gegenüber Bushaltestelle Dern´sches Gelände, montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr, mittwochs von 9:00 bis 20:00 Uhr, samstags von 10:00 bis 14:00 Uhr – nicht mehr am 31. Oktober –, Samstag, 3. Oktober, geschlossen, Freitag, 30. Oktober, von 9:00 bis 13:00 Uhr. (2) Ortsverwaltungen:Einwohner der Außenbezirke können in einzelnen Ortsverwaltungen wählen. Die Öffnungszeiten sind im Internet auf der Seite des Bürgerentscheids Citybahn zu finden. Bei der persönlichen Abstimmung im Wahlbüro oder den Ortsverwaltungen bitte die Hygieneschutzvorgaben beachten – Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstand halten. Bitte auch einen eigenen Schreibstift bereithalten.

Stimme aus dem Urlaub abgeben

Wer sich am Tag der Abstimmung nicht in Wiesbaden aufhält, kann sich die Briefabstimmungsunterlagen auch an den Urlaubsort oder eine andere Anschrift nachsenden lassen. Die Unterlagen werden an jeden Ort der Welt übersandt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nur die Wahlbriefe in die Ergebnisermittlung einbezogen werden, die am Tag der Abstimmung am Sonntag, 1. November, bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingegangen sind.

Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die unverzügliche Bearbeitung und Versendung der Briefabstimmungsunterlagen gewährleisten werden kann, es aber keinen Einfluss darauf hat, wann die Unterlagen bei den Stimmberechtigten ankommen. Bei postalischer Beantragung der Briefabstimmungsunterlagen liegt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs ausschließlich bei den Stimmberechtigten selbst. Das Wahlamt bittet dies zu berücksichtigen.

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Die offizielle Internetseite zum Bürgerentscheid City-Bahn finden Sie unter unter www.wiesbaden.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.