Kinderbetreuung in Pandemie-Zeiten. Als Notbetreuung gestartet, haben Eltern nach und nach das Angebot der Grundschulbetreuung wieder genutzt. Soweit möglich –. Wer verzichtet hat, erhält die Betreuungsbeiträge zurück.
Eltern, die in den letzten Wochen die Wahlkarte gezogen und darauf darauf verzichtet hatten, ihr Kind in die Betreuung zu geben, können ab dem 22. März für den Zeitraum bis nach den Osterferien die Betreuungsbeiträge für die Grundschulkinderbetreuung und das Mittagessen zurückerstattet bekommen. Dies gilt für die Angebote der Grundschulkinderbetreuung bei freien Trägen, Schulfördervereinen, aber auch für die Betreuenden Grundschulen (BGS). Die Elternbeiträge werden vollständig zurück bezahlt.
„Wenn die Betreuung im Zeitraum zwischen dem 22. März und dem 16. April an bis zu zehn Tagen in Anspruch genommen wird, wird eine hälftige Erstattung der Kosten möglich sein.“ – Christoph Manjura, Sozialdezerent
Die Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder bleibe zwar für alle Kinder mit Betreuungsvertrag geöffnet, aber Sozialdezernent Christoph Manjura bittet die Eltern insbesondere vor dem Hintergrund des Wechselunterrichts und des damit verbundenen tageweisen Schulbesuchs, die Betreuung in den Grundschulen nur zu nutzen, wenn eine Betreuung zu Hause nicht möglich ist. So werde der Wille der Eltern, als auch ihre Lebenssituation berücksichtigt und gleichzeitig sei eine individuelle Abwägung zwischen dem Infektionsrisiko und dem Betreuungsbedarf möglich.
Wechselunterricht und Betreuungsangebot
Der Magistrat hatte in seiner Sitzung am 16. März festgestellt, dass der aktuelle Wechselunterricht in seinen unterschiedlichen Ausformungen mit einer Notbetreuung unter rein infektiologischen Gesichtspunkten nicht zum Angebot am Nachmittag für alle Kinder mit Betreuungsvertrag passe. Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Beschluss am Donnerstag, 18. März, bestätigt.
„Lerngruppen entzerren die Größe der Betreuungsgruppen und verringern die Durchmischung sowie das Infektionsrisiko.“ – Christoph Manjura, Sozialdezerent
Wiesbadens Sozialdezernent weißt außerdem darauf hin, dass ein abgestimmtes Vorgehen mit dem Staatlichen Schulamt verabredet sei. Die Grundschulen werden informieren, dass wenn irgend möglich verschiedene Lerngruppen (auch zeitlich versetzt) nicht an einem Vormittag anwesend sein dürfen. Weiterhin könne dank der finanziellen Unterstützung des Hessischen Kultusministeriums Personal der Träger der Nachmittagsbetreuung zur Notbetreuung im schulischen Vormittag eingesetzt werden.
Weitere Nachrichten aus dem Ortsbezirk Südost lesen Sie hier.
Die offizielle Internetseite der Stadt mit allen Schulen finden Sie unter www.wiesbaden.de.