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Jürgen Richter, Awo

AWO klagt: zurecht oder zuunrecht?

Fallen die Namen Richter und „Frankfurter Arbeiterwohlfahrt“, ist nichts Gutes zu vermuten. Wieder geht es um hohe Beträge, Beträge, die scheidenden Geistern als Abfindung gewährt wurden. Ins Rollen gebracht hat alles eine anonyme Anzeige.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 4

Es gehe um zu viel gezahlte Abfindungen in Höhe von 500000 Euro. Überzogene Abfindungen, so die Kläger, um Personen zum Schweigen zu bringen.

Am 22. Januar (online) hat die Frankfurter Allgemeinen Zeitung. darüber berichtet, dass die Frankfurter Arbeiterwohlfahrt von ihrem ehemaligen Geschäftsführer Dr. Jürgen Richter Geld zurück haben wolle und auf Schadenersatz verklagt habe. Bei der Klage ginge es laut Steffen Krollmann um eine Abfindung, die an den früheren stellvertretenden Geschäftsführer des Kreisverbands gezahlt wurde. Nach Informationen der F.A.Z. sei handele es sich um Zahlungen in Höhe von rund 500000 Euro. Hierzu erklärt der Wiesbadener Rechtsanwalt von Dr. Jürgen Richter, Bernhard Lorenz, dass der Schadenersatzanspruch, den die AWO Frankfurt am Main vor dem Landgericht Wiesbaden, Az. 4 O 2526/20, gegen meinen Mandanten einklage, nie bestanden hätte.

„Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main konnte in ihrem Ermittlungsverfahren zu diesem Sachverhalt bisher nicht einmal einen Anfangsverdacht darlegen, geschweige denn Akten vorlegen.“ – Bernhard Lorenz

Nach Auskunft von Lorenz beruhe die Forderung auf einem Rechenfehler des Klägers – und sei darüber hinaus nach mehr als drei Jahren verjährt. Doktor Richter sei zum Abschluss der Abfindungsvereinbarung mit dem ehemaligen stellvertretenden Geschäftsführer Ende 2015 durch den BGB-Vorstand des heutigen Klägers ausdrücklich bevollmächtigt gewesen. Die Personalabteilung habe seinerzeit gründlich gerechnet. Eine Rechtsanwaltskanzlei hätte arbeitsrechtlich geprüft und die Abfindungsvereinbarung für gut vertretbar gehalten. Unter Skandalisierungsdruck komme die AWO heute auf einen Schaden von mehreren hunderttausend Euro. Sie klage vor dem Landgericht, nachdem sie sich mehrfach vor dem Arbeitsgericht rügelos eingelassen hatte. In anderen Verfahren gegen bestellte Vorstandsmitglieder habe sie ausdrücklich den Rechtsweg zum Arbeitsgericht gefordert (Triantafillidis) oder sei ihn gegangen (Kasperkowitz). Die seinerzeitige Rechnung ihrer Personalabteilung lege die AWO nicht vor. Typisch für die AWO-Skandalisierung der letzten Monate: Wenn es konkret werde fehlen die Informationen.

„Aufgrund der Relevanz des Sachverhalts in den laufenden Kündigungsschutzverfahren vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht, wie im gesonderten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Az.: 7740 Js 257408/19, ist der Beklagte an einer raschen Sachverhaltsaufklärung interessiert.“ – Bernhard Lorenz

Diffamierungen würden Verantwortliche und schaden langjährigen Erfolgsgaranten treiben. Ein ausgewogenes Bild werde der Diskurs mit dem Kläger in öffentlicher Verhandlung vor dem Landgericht Wiesbaden zeichnen. Doktor Richter wolle durch die Veröffentlichung von Zahlen weder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen noch die AWO, deren Wohlergehen ihm unverändert am Herzen liege, blossstellen. Das Rechenergebnis sei eindeutig: Es gebe keine Differenz zwischen dem nach Altersteilzeitregelung an den ehemaligen stellvertretenden Geschäftsführer zu zahlenden Betrag und der tatsächlich gezahlten Abfindung, erst recht nicht eine Differenz in Höhe der eingeklagten Summe. Zunächst sei die AWO als Kläger in der Pflicht, die seinerzeit von ihrer Personalabteilung vorgenommene Berechnung dem Gericht vorzulegen, die Entscheidungsgrundlage für den Beklagten wie den BGB-Vorstand gewesen sei.

„Richter und Staatsanwälte unter Skandalisierungsdruck – Gegen die strafrechtlichen Folgen schützen sich die Staatsanwälte durch die Sperrwirkung der Rechtsbeugung, die ihr ansonsten tatbestandliches Handeln der Strafverfolgung entzieht.“ – Bernhard Lorenz

Die Aufklärung zeigt, dass unter pressemässigem Skandalisierungsdruck sowohl der Kläger als auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main abstrusen Vorwürfen wie dem in diesen Verfahren nachgehen würden. Für die Justiz bedeute das die Kapitulation des Rechtsstaats vor der Skandalisierung: Richtern – sonst brilliante Juristen wie dem erstinstanzlichen Vorsitzenden am Arbeitsgericht Doktor Hopfner – unterliefen bei einem Sachverhalt eine zweistellige Anzahl kapitaler Fehler, die Alternative wäre die Annahme serienweiser Rechtsbeugungen, denen das deutsche Strafrecht durch die Höhe der Nachweishürden fast alle Zähne gezogen habe. Staatsanwälte würden Ermittlungsverfahren ohne den leisesten Anfangsverdacht einleiten, um in der Öffentlichkeit den Eindruck zu vermitteln, sie würden aufpassen. Letzteres sehe allerdings die StPO nicht vor, so dass schlicht Unschuldige verfolgt werden würden.

Weitere Nachrichten aus dem Rheingauviertel/Hollerborn lesen Sie hier.

Die offizielle Internetseite der Kanzlei Bernhard Lorenz finden Sie unter kanzlei-vvv.homepage.t-online.de.

 

4 Kommentare

4 Kommentare

  1. Andreas Meck sagt:

    Der Hauptschuldige dürfte der Rechtsanwalt Pane Triantafilldis sein, der mit seinen Künsten nicht nur AWO Wiesbaden, Frankfurt, usw. in das Elend geritten hat, sondern andere Organisationen auch, Privatfirmen inbegriffen. Es lief alles nach dem gleichen Schema; der Herr Triantafililidis fabrizierte fragwürdige Geschäftskonstrukte und sorgte in diesem Zusammenhang dafür, dass Polizei und Gerichte über lange Jahre hinweg, bis in diese Tage hinein, lahmgelegt wurden, – (Dr.) Jürgen Richter war da nur ein Kunde von vielen. Zum Beispiel bei der Boex GmbH aus Frankfurt lief es so ab, Kunden aus aller Welt wurden betrogen, der Staranwalt Triantafilldis sorgte 10 Jahre lang dafür, dass bei deutschen Gerichten mittels getürkten Gutachten Boex, bzw. dessen GF Christian Müller nie zur Verantwortung gezogen wurden. Polizeianzeigen, das musste ich selber erfahren, wurden gar nicht erst angenommen. Der Verdacht erhärtet sich, dass sowas nur möglich war, weil Herr Triantafilldis vermutlich über großartige Beziehungen verfügte, solche, die tief in die hessischen Justiz- und Regierungsbehörden hineinreichen dürften. Der Fall des Oberbürgermeisters Peter Feldmann dürfte da nur die Spitze des Eisbergs sein… wer in der Thematik Triantafilldis und Hessen Hintergrundinformationen hat, soll mich bitte kontaktieren: andreasbo.ex@yahoo.com

  2. Ein Wiesbadener Bürger sagt:

    Ist das ein Abdruck der Presseerklärung des Anwaltes des Beklagten? Wieso gibt es keine Stellungnahme der Kläger dazu? Das hat nichts mit ausgewogenem Journalismus zu tun. Das ist dann dann im Zweifel auch mal Arbeit und nicht nur willfähriges Verteilen der Meinung einer Seite inklusive hanebüchener Vorwürfe an die Justiz.

    1. Ja, es handelt sich um eine Erklärung von RA Lorenz. „Hierzu erklärt der Wiesbadener Rechtsanwalt von Dr. Jürgen Richter, Bernhard Lorenz, dass der Schadenersatzanspruch, den die AWO Frankfurt am Main vor dem Landgericht Wiesbaden, Az. 4 O 2526/20, gegen seinen Mandanten einklage, nie bestanden hätte.“

  3. Michael Krause sagt:

    Ich wüsste gerne, was Ihr so nehmt, bevor Ihr schreibt:
    „Diffamierungen würden Verantwortliche und schaden langjährigen Erfolgsgaranten treiben. “
    Gibts das auf Rezept?

    Grüße

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.