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Arbeitslos, und jetzt? Das müssen Sie wissen

Haben Sie gerade ihren Arbeitsplatz verloren oder hat der Chef etwas in der Art angekündigt? Verlieren Sie jetzt nicht den Kopf. Reagiere Sie besonnen und melden Sie sich schnell arbeitslos melden. Welche Fristen gelten und was sonst noch wichtig ist, haben wir hier zusammengefasst.

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Wenn man das erste Mal seinen Job verliert, hat man das Gefühl, als würde man einen Schlag auf den Hinterkopf bekommen. Viele stehen ratlos da!

Ist der Job erst einmal weg, fallen Menschen schnellen ein Loch. Im Portemonnaie klafft nicht nur eine Lücke. In der Regel kommt hinzu, dass der strukturierte Berufsalltag wegfällt. Für beide Probleme gibt es Lösungen. Experten empfehlen, sich in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit intensiv mit der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu beschäftigen. Bleiben positive Rückmeldungen aus, kann es sinnvoll sein, an eine Weiterbildung zu denken. Sofern diese die Aussichten auf einen Job erhöht, kann sie sogar bezuschusst werden, etwa mit einem Bildungsgutschein. Und wer weiß, vielleicht ebnet sie den Weg zum neuen Job. Erster Schritt sollte jedoch immer sein, sich arbeitslos zu melden. Damit sichert man sich den Lebensunterhalt, denn im Falle von Arbeitslosigkeit springt die Arbeitslosenversicherung ein. In Form von Arbeitslosengeld (ALG 1) hilft sie dabei, finanzielle Engpässe zu überbrücken. Für Arbeitnehmer ohne Kinder beträgt das Arbeitslosengeld 60 % des letzten Gehalts; Arbeitnehmer mit Kindern bekommen 67 % ihres letzten Gehalts an Arbeitslosengeld.

Sich arbeitslos zu melden, ist die Grundvoraussetzung für den Bezug finanzieller Leistungen. Ebenso wichtig: das Erfüllen der so genannten Anwartschaftszeit.

Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied? Was bei Betroffenen oft für Verwirrung sorgt, ist eigentlich ganz einfach: Arbeitslos meldet man sich dann, wenn man seinen Job bereits verloren hat, also ohne Beschäftigung ist. Sobald die Kündigungsfrist abgelaufen ist, man vom Arbeitgeber eine fristlose Kündigung erhalten oder selbst gekündigt hat, gilt man als arbeitslos. Ist man arbeitsuchend, befindet man sich noch in einem Beschäftigungsverhältnis, wird seinen Job aber in absehbarer Zeit verlieren. Wurde man gekündigt oder ein befristeter Arbeitsvertrag endet und wird nicht verlängert, muss man sich arbeitsuchend melden.

Arbeitsuchende Arbeitnehmer werden von der Agentur für Arbeit bei der Jobsuche unterstützt. Im Fokus steht, ein neues Beschäftigungsverhältnis zu finden. Das Ziel ist, bereits einen neuen Job in der Tasche zu haben bevor das alte Arbeitsverhältnis endet. Für arbeitslose Personen hingegen heißt es, mit Arbeitslosengeld finanzielle Unterstützung beantragen.

Diese Fristen sollten eingehalten werden

Von Arbeitslosigkeit  Bedrohte bzw. Betroffene müssen zwei unterschiedliche Meldungen bei der Agentur für Arbeit abgeben: die Arbeitsuchend-Meldung und die Arbeitslos-Meldung. Hierbei gelten jeweils verschiedene Fristen. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, ist es ratsam, sich an diese zu halten.

Arbeitsuchend melden

Es ist sinnvoll, sich so früh wie möglich arbeitsuchend zu melden. In einigen Fällen kann so die Arbeitslosigkeit verhindert werden. Sobald man sich arbeitsuchend gemeldet hat, kann man mit der Agentur für Arbeit die nächsten Schritte und die Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt besprechen. Als späteste Frist für die Arbeitsuchend-Meldung gelten 3 Monate bevor das Beschäftigungsverhältnis endet.

Arbeitslos melden

Gelingt es nicht, eine neue Arbeitsstelle zu finden und eine drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden, muss man sich arbeitslos melden. Das geht frühestens 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollte die Meldung spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.

Tag der Antragstellung

Sobald man sich arbeitslos meldet, gilt dies als Tag der Antragstellung auf Arbeitslosengeld. Mittlerweile muss man dafür nicht mehr die Arbeitsagentur vor Ort besuchen sondern kann den Antrag auf Arbeitslosengeld online ausfüllen. Alternativ lässt sich das Formular telefonisch bei der Agentur für Arbeit anfordern.

Anwartschaftszeit

Wenn es um Arbeitslosengeld geht, fällt immer wieder der Begriff „Anwartschaftszeit“. Kein Wunder, gilt diese doch als eine wichtige Grundvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Die Anwartschaftszeit erfüllt, wer in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung versichert war. Auch dann, wenn diese versicherungspflichtigen Zeiten in mehreren Beschäftigungsverhältnissen zurückgelegt werden, gilt die Anwartschaftszeit als erfüllt.

Was hat es mit der Anwartschaftszeit auf sich?

Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld müssen im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: (1) Sie sind ohne Beschäftigung, aber dazu in der Lage, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten; (2) Sie haben sich online oder persönlich arbeitslos gemeldet; (3) Sie sind auf der Suche nach einer versicherungspflichtigen Stelle und arbeiten dabei mit der Agentur für Arbeit zusammen; (4) Sie erfüllen die Anwartschaftszeit.

Erziehungszeit, Pflege, Jugendfreiwilligendienst…

Neben versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen gibt es weitere Zeiten, die gegebenenfalls zur Erfüllung der Anwartschaftszeit beitragen können. Dazu gehören der Bezug von Krankengeld, die Erziehung eines Kindes bis zum 3. Lebensjahr, die freiwillige Arbeitslosenversicherung sowie freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst.

In bestimmten Fällen kann auch die verkürzte Anwartschaftszeit gelten. So reicht es bei häufigen befristeten Arbeitsverhältnissen, mindestens auf 6 Monate versicherungspflichtige Zeiten zu kommen.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

 Mit 60 Prozent bzw. 67 Prozent (bei einem Kind) des durchschnittlichen Netto-Entgelts kann das Arbeitslosengeld das vorherige Gehalt zwar nicht ersetzen, aber eine gute Überbrückungshilfe sein. Allerdings ist die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld begrenzt. Wie lange man Anspruch hat, hängt davon ab, wie lange man versicherungspflichtig beschäftigt war.

Bei 12 Monaten liegt die Anspruchsdauer bei 6 Monaten; war man 24 Monate versicherungspflichtig beschäftigt, erhöht sich der Anspruch auf 12 Monate. Außerdem variiert der Anspruch je nach Alter: Bei Arbeitslosen über 50 Jahren steigt die Anspruchsdauer sukzessive mit dem Alter an und sieht wie folgt aus:

Alter Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung (Anwartschaftszeit) Anspruchsdauer für Arbeitslosengeld
Mindestens 50 Jahre alt 30 Monate 15 Monate
Mindestens 55 Jahre alt 36 Monate 18 Monate
Mindestens 58 Jahre alt 48 Monate 24 Monate

Das kann man tun, um die Arbeitslosigkeit zu beenden

Je nachdem, wie lange man vor Eintritt der Arbeitslosigkeit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen ist, variiert die Dauer beim Bezug von Arbeitslosengeld. Da dieses für maximal 24 Monate gezahlt werden kann, ist es wichtig, schnellstmöglich eine neue Arbeitsstelle zu finden. Unterstützung bekommt man von der Agentur für Arbeit, zum Beispiel durch die Vermittlung von Jobangeboten, Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung oder eine Weiterbildung. Daneben empfiehlt es sich, auch selbst tätig zu werden. Laut Gesetz besteht sogar die Pflicht, aktiv zur Beendigung der Arbeitslosigkeit beizutragen.

Bewerben

Viele Arbeitgeber schauen sich ihre Bewerber ganz genau an. Dabei nutzen sie allem soziale Netzwerke. Deshalb bietet es sich an, seine Fähigkeiten und persönlichen Stärken auf Jobplattformen stets aktuell zu halten. Durchaus kann Xing hilfreich bei der Jobsuche sein.

Foto oben ©2022 aduco Internet GmbH

Weitere Ratgeber Themen lesen Sie hier.

Tipps wie Sie ihren Traumjob finden Sie unter www.sueddeutsche.de.

 

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