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Alkoholverbort in der Öffentlichkeit auf belebten Plätzen

Alkoholverbotszonen, Wiesbaden erinnert!

Die Verbotszonen sind nicht erst seit Corona einThema. Wenn sie neu definiert werden, ist es wichtig dies ins Gedächtnis zurück zu rufen. Wiesbadens Verwaltungsstab hat nach den Vorgaben des Landes die Zonen konkretisiert und erinnert, dass publikumsträchtige Plätze als Verbotszonen gelten.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 1

Historisches Fünfeck, im Kulturpark, auf dem Bahnhofsvorplatz, in den Reisinger Anlagen, am Bowling Green, auf dem Böücherplatz, … ist der Konsum von Alkohol verboten – sind Alkoholverbotszonen.

Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am 22. Januar publikumsträchtige Plätze und Örtlichkeiten in der Stadt festgelegt, auf denen es verboten bleibt, Alkohol zu konsumieren. Mit dieser Maßnahme konkretisiert die Stadt die diesbezüglichen die Vorgaben des Landes in der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung. Die Alkoholverbotszonen gelten ab Sonntag, 24. Januar.

Alkoholverbotszonen in Wiesbaden

Auszug der Alkoholverbotszonen in Wiesbaden ©2021 Openstreetmap

 

Wiesbadens Alkoholverbotszonen

Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf den nachfolgend aufgeführten Flächen und Plätzen ganztägig.

(1) Auf dem Gebiet des Historischen Fünfecks (begrenzt durch die Rheinstraße, die Schwalbacher Straße, die Röderstraße, die Taunusstraße und die Wilhelmstraße).
(2) Im Kulturpark (begrenzt durch die Murnaustraße, den Fußweg am Ende der Murnaustraße in Richtung der Gleisanlagen der Deutschen Bahn, die Gleisanlagen der Deutschen Bahn, den Parkplatz Salzbauchaue).
(3) Auf dem Bahnhofsplatz 1-3 (Bahnhofsvorplatz) einschließlich der angrenzenden Bushaltestelle „Hauptbahnhof“ am Kaiser-Friedrich-Ring (Bussteig A).
(4) In der Reisingeranlage und Herbertanlage.
(4) Auf der Fläche des Warmen Damm (einschließlich der Straße Am Warmen Damm).
(5) Auf der Fläche des Bowling Green (umschlossen von der Wilhelmstraße, des Friedrich-vonThiersch-Wegs, des Kurhausplatzes und der Christian-Zais-Straße).
(6) Auf dem Blücherplatz (begrenzt von der Scharnhorststraße, der Yorckstraße, der Roonstraße sowie der Blücherstraße) mit Ausnahme des Schulgeländes.
(7) Auf dem Wallufer Platz (begrenzt von der Straße Wallufer Platz, Hallgarter Straße, der Bebauung in der Erbacher Straße und der Niederwaldstraße).
(8) In den Nerotalanlagen (umschlossen von der Straße Nerotal und dem Volker-Kriegel-Platz).
(9) In der „Eleonoren Anlage“, das heißt der Rheinanlage in Mainz-Kastel, (begrenzt durch die Eleonorenstraße ab der Johannes-Goßner-Straße, der Eleonorenstraße bis Rampenstraße bis zur Abzweigung der Rampenstraße Richtung Rheinufer auf Höhe der Hausnummer 26 sowie durch den Rhein).
(10) Auf dem Gebiet in Wiesbaden-Biebrich bis zum Rhein, das begrenzt wird durch die Rheingaustraße beginnend ab der Straße Am Parkfeld bis zur Wilhelm-Kopp-Straße.

Die Verfügung wurde verlängert und gilt jetzt bis zum 28. Februar.

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Die offizielle Internetseite des Stadt mit allen Fakten zu Corona finden Sie unter: www.wiesbaden.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.