Air Berlin stellt den Flugbetrieb am 28. Oktober ein. Wiesbaden lebt! hat mit Adrian Kreller, Experte für Fluggastrechte, gesprochen und verrät worauf betroffene Passagiere achten müssen.
Air Berlin teilte mit, dass das Unternehmen den eigenen Flugbetrieb ab dem 28. Oktober einstellen werde. Betroffene Passagiere, die ihr Ticket nach dem 15. August gebucht haben, bekommen den vollen Kaufpreis automatisch erstattet.
Fakten zum AirBerlin-Aus
– Air Berlin stellt Flugbetrieb ab 28. Oktober ein
– Passagiere, die Tickets vor dem 15. August buchten, gehen leer aus
– Passagiere, die Kreditkarte als Zahlungsmittel nutzten, erhalten Geld unter Umständen zurück
– Pauschalreisende haben Versicherungsschutz
Air Berlin hat bereits am 15. August offiziell seinen Antrag auf Insolvenz gestellt. Damit gehen die Fluggäste, die ihren Flug vor dem 15. August gebucht haben leer aus. „Einzig Reisende, die ihre Flüge als Teil einer Pauschalreise gebucht haben, erhalten einen Ersatz,“ so der Flugexperte Adrian Kreller. Entsprechende Reiseanbieter seien dazu verpflichtet, sich gegen Insolvenzen zu versichern und müssen ihren Kunden in diesem Fall den vollen Kaufpreis erstatten oder für eine Alternativbeförderung sorgen.
Geld zurück, dank Kreditkartenzahlung
„Eine weitere Option, den Kaufpreis zurückzuerhalten, besteht für Passagiere, die zwar bei Air Berlin direkt gebucht haben, aber als Zahlungsmittel die Kreditkarte genutzt haben. Denn dann besteht die Möglichkeit, belastete Beträge im Konkursfall wieder gutzuschreiben. Dazu muss der jeweiligen Kreditkartenfirma ein Dokument zugeschickt werden, das die erfolglose Geldforderung bei der Fluggesellschaft bescheinigt.”
Entschädigungsanspruch, auch nach drei Jahren
Flugausfälle und -Verspätungen können unter Umständen zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlungen ist abhängig von der Länge der Verspätung am Zielort, der Flugdistanz sowie des Grundes für die Verspätung oder den Ausfall. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin durchsetzen.
Entschädigungsanspruch noch am Gate prüfen
Mit der AirHelp-App können betroffene Passagiere noch am Flughafen prüfen, ob ihr Flug zu einer Entschädigung berechtigt. Dafür reicht es das Bordticket mit dem App-internen Boarding-Pass-Scanner einzuscannen. Anschließend haben Passagiere zudem die Möglichkeit AirHelp damit zu beauftragen ihr Recht auf eine Entschädigung bei der Airline Geltend zu machen. Die AirHelp-App gibt es gratis im Google Play Store und im App-Store von Apple.
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