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Wiesbadener Freizeitkarte

Wiesbadener Freizeitkarte 2025: Spaß, Kultur und Bildung zum halben Preis

Mit der Wiesbadener Freizeitkarte gibt es auch im kommenden Jahr Kultur, Freizeit und Bildung zum halben Preis. Familien, Alleinerziehende und Sozialhilfeempfänger profitieren in 2025 wieder von exklusiven Rabatten bei zahlreichen Angeboten.

Grafik: Kathleen Rother Redaktion 9 Monaten vor 0

Die Wiesbadener Freizeitkarte 2025 sorgt für mehr Zugang zu Freizeit- und Kulturangeboten. Mit 50% Rabatt profitieren Familien und Alleinerziehende!

Die Wiesbadener Freizeitkarte 2025 ist ab sofort verfügbar und bietet ein noch breiteres Angebot an Freizeit-, Kultur- und Bildungsvergünstigungen. Mit einer Ermäßigung von 50 Prozent bei zahlreichen Partnern unterstützt die Karte die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an den vielseitigen Angeboten in der Stadt. Die Wiesbadener Freizeitkarte ist ein wichtiges Instrument, um Freizeit, Kultur und Bildung für alle erschwinglich zu machen. Mit ihr fördern wir die gesellschaftliche Teilhabe und schaffen Zugang zu Angeboten, die sonst außerhalb der finanziellen Möglichkeiten vieler Familien liegen würden, betont Sozialdezernentin Dr. Patricia Becher.

Taunuswunderland, Phantoms, Velvets

Neu dabei sind das Taunus Wunderland, das sich als ganzjähriger Partner der Freizeitkarte anschließt, sowie die Wiesbaden Phantoms und das Velvets Theater. Ich freue mich besonders, dass wir mit diesen neuen Partnern das Angebot noch attraktiver gestalten konnten. Gerade in Zeiten von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten ist es uns ein Anliegen, mit der Freizeitkarte dafür zu sorgen, dass Freizeit, Kultur und Bildung für alle erschwinglich bleiben“, so Dr. Becher weiter.

Wer ist Anspruchsberechtigt?

Das Angebot gilt für Familien mit mindestens drei Kindern unter 18 Jahren und für Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind. Ebenso können Familien, die Pflegekinder betreuen, die Karte erhalten. Familien, welche Bürgergeld, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhalten, sind auch bezugsberechtigt. Darüber hinaus bestehen weitere Anspruchsvoraussetzungen, beispielsweise auch für Einzelpersonen im Bezug von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Nähere Informationen zur Angebotsübersicht, zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur Beantragung gibt es online auf der Seite der Stadt. www.wiesbaden.de/freizeitkarte.

Symbolfoto oben © 2024 LH Wiesbaden 

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