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Fastachtssontag, die Rue ist gesperrt und Wiesbadens Polizei ist präsent. ©2018 Volker Watschounek

Fastnachtssonntag: 17 Platzverweise und vier Personen in Gewahrsam

Die eine oder andere alkoholbedingte Auseinandersetzung wurde bereits im Anfangsstadium unterbunden. Das freundliche und umgängliche Miteinander stand bei den meisten Besuchern im Mittelpunkt.

Redaktion 6 Jahren vor 0

Nicht wirklich Nennenswertes: Einsatzkräfte in Uniform und in zivil säumten auch 2018 die Wehstrecke entlang Umzugs.

Trotz des kalten, teilweise feuchten Wetters, war auch der diesjährige Fastnachtsumzug in Wiesbaden gut besucht und verlief aus polizeilicher Sicht ohne größere Beanstandungen. Die deutlich erhöhte Präsenz ziviler und uniformierter Polizeibeamter am Fastnachtssonntag, die teilweise auch mit Bodycams ausgestattet waren, sowie die Jugendschutzkontrollen und eine zusätzlich installierte Videoüberwachung im Bereich des Kaiser-Friedrich-Platzes ausgezahlt.

Medizinischer Notfall

Spürbar für alle Zugbesucher war dagegen ein medizinischer Notfall. Der Beginn des närrischen Jahreshöhepunktes musste warten, da ein etwa 50-jähriger Mann aus bisher unbekannten Gründen kollabierte. Notärzte vor Ort reanimierten die Person auf der Zugstrecke und transportierten ihn danach  in ein Krankenhaus.

Prävention ganz vorne

Keine weiteren Vorkommnisse: Die Einsatzkräfte der Polizei gingen sehr behutsam und mehr präventiv vor. So wurden mehrere am Fastnachtssonntag Personenkontrollen durchgeführt und dabei gezielt
Personen  angesprochen, um sich anbahnende, meist alkoholbedingte Auseinandersetzungen bereits im Anfangsstadium zu unterbinden und zu einem friedlichen Treiben zu bewegen. Auch die Überwachungsmaßnahmen zur Einhaltung der Jugenschutzbestimmungen zeigten positive Wirkung. Dennoch fielen zahlreiche Jugendliche wegen übermäßigem Alkoholkonsum auf und mussten teils medizinisch versorgt werden.

Bilanz

Bis 18:45 Uhr wurden vier Personen in Gewahrsam genommen und 17 Platzverweise erteilt. Außerdem konnte die Polizei zwei verloren gegangene Kinder ihren Erziehungsberechtigten wieder wohlbehalten übergeben.

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