Vor der Inkraftsetzung des Haushalts steht nun noch die öffentliche Auslegung an. Zur Genehmigung wurde eine haushaltswirtschaftliche Sperre beschlossen.
Die für Wiesbaden zuständige Kommunalaufsicht im Hessischen Innenministerium hat den Haushalt für das Jahr 2024 genehmigt. Die Genehmigung erfolgte zwar mit Hinweisen, aber ohne konkrete Auflagen. Lediglich die ursprünglich geplante Kreditaufnahme wurde von 100,1 Millionen Euro auf nunmehr 77,4 Millionen Euro reduziert. Da die Landeshauptstadt Wiesbaden unter anderem aufgrund des guten Jahresabschlusses 2023 über ausreichend freie Mittel verfügt, muss ein Teil der für 2024 geplanten Investitionen nicht mehr aus Krediten gedeckt werden.
Innenministerium genehmigt Haushalt
Der Magistrat hat das entsprechende Schreiben des Innenministeriums in seiner jüngsten Sitzung zur Kenntnis genommen und an die Stadtverordnetenversammlung weitergeleitet. Damit der Haushalt formal in Kraft treten kann, muss nun noch eine öffentliche Auslegung erfolgen. Dazu äußerte sich der Stadtkämmerer Dr. Hendrik Schmehl: Wir sind sehr glücklich, dass unser Haushalt ohne Auflagen genehmigt wurde. Wie ein Blick auf einige Nachbarstädte im Umkreis zeigt, ist das in der aktuellen Zeit keine Selbstverständlichkeit. Trotzdem steht auch Wiesbaden vor schwierigen Jahren, weil wir von Land und Bund nicht auskömmlich finanziert werden und gleichzeitig immer mehr Aufgaben übertragen bekommen.
Bereich des Haushalts bleiben gesperrt
Zusammen mit dem Auftrag zur Auslage der Haushaltssatzung beschloss der Magistrat jedoch auch eine sogenannte haushaltswirtschaftliche Sperre. Bestimmte Teile des Haushaltes bleiben deswegen gesperrt und dürfen nicht ausgegeben werden.
Im Vergleich zum Dezember haben sich einige gravierende Abweichungen ergeben. Dazu zählen neben dem Wegfall des ‚Nachhaltigkeitsbeitrags Wassersparen‘ unter anderem eine verminderte Ausschüttung der WVV aufgrund eines seinerzeit unbekannten Verlustgeschäftes der SEG, Mehr-Aufwendungen aufgrund der nun erfolgten Übernahme des Tarifabschlusses für die hessischen Beamten und demzufolge auch höhere Pensionsrückstellungen, so Schmehl.
Kein Stopp für laufende Projekte
Um die Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung zu bewahren, wurden bestimmte Teile des Haushaltes bewusst von der Sperre ausgenommen. Von der Sperre nicht betroffen sind sämtliche Zuschüsse an Ortsbeiräte, freie Träger und andere Initiativen. Abgesehen davon, dass diese vielfach auch kommunale Pflichtleistungen im Sozialbereich und der Kinderbetreuung erbringen, möchten wir das ehrenamtliche Engagement in Vereinen und Initiativen sowie die wichtige Arbeit der Kulturschaffenden schließlich fördern und nicht behindern. Ebenso ausgenommen wurde die Instandhaltung. Denn Instandhaltungen kann man nicht einsparen, sondern nur auf die lange Bank schieben. Das wird dann aber hinterher meist teurer und spart im Ergebnis keinen Cent – im Gegenteil. Freigegeben wurden auch die Investiven Projekte, also vor allem Baumaßnahmen – für Schulen etwa. Laufende Planungen und Projekte zu stoppen ergibt wenig Sinn und führt ebenfalls nur zu steigenden Gesamtkosten, erläutert Schmehl.
Einstellungsstopp aufgehoben
Auch der Stellenplan ist nicht betroffen: Nach sorgfältiger Abwägung haben wir uns zuletzt auch gegen eine Stellenbesetzungssperre entschieden. In Zeiten des Fachkräftemangels schaffen wir es bereits heute nicht, alle freiwerdenden Stellen wieder zu besetzten. Unser Personalbestand wird in den kommenden Jahren also ohnehin sinken. Dieses Problem nun zusätzlich zu verstärken, würde uns ebenfalls nicht weiterbringen, so der Stadtkämmerer abschließend.
Foto oben©2023 LH Volker Watschounek
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