Das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat kürzlich den Antrag auf ein Wiesbadener Forschungsprojekt zur Abgabe von Cannabis über Apotheken (Legalis) abgelehnt. Dabei stützt sich das BLE auf eine im Kern vergleichbare Begründung wie bereits bei anderen Anträgen, indem in Zweifel gezogen wird, dass die Öffnungsklausel des Konsum-Cannabisgesetzes (§2 Abs.4 KCanG) eine zulässige Grundlage für die Antragstellung wäre.
Wiesbadener Cannabis-Forschungsprojekt zur Abgabe mittels Apotheken abgelehnt
Das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat kürzlich den Antrag auf ein Wiesbadener Forschungsprojekt zur Abgabe von Cannabis über Apotheken (Legalis) abgelehnt. Dabei stützt sich das BLE auf eine im Kern vergleichbare Begründung wie bereits bei anderen Anträgen, indem in Zweifel gezogen wird, dass die Öffnungsklausel des Konsum-Cannabisgesetzes (§2 Abs.4 KCanG) eine zulässige Grundlage für die Antragstellung wäre.




