Während sich in Sperrzone I kaum etwas ändert, profitieren viele Bürger in Sperrzone II von spürbaren Lockerungen. Eine Region jedoch bleibt weiterhin streng reglementiert.
Die Stadt passt ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) an, und reagiert mit zwei neuen Allgemeinverfügungen auf die aktuelle Lage der Tierseuche. In Sperrzone II fallen viele der bisherigen Einschränkungen weg. Jäger dürfen wieder aktiv werden, Spaziergänger können sich freier bewegen. Doch nicht überall: Die Schiersteiner Aue bleibt eine Sonderzone. Zwischen der Dyckerhoffbrücke und der Grenze zum Rheingau-Taunus-Kreis bleibt das Jagdverbot bestehen. Auch die Leinenpflicht und das Wegegebot bleiben hier unverändert in Kraft.
Mehr Freiheit in Sperrzone II
Anders sieht es in den restlichen Bereichen der Sperrzone II aus. Hier dürfen Jäger wieder ihrer Aufgabe nachgehen, Hundehalter müssen ihre Vierbeiner nicht mehr an der Leine führen, und das strikte Wegegebot entfällt. Diese Anpassungen sollen das Leben der Bürger erleichtern, ohne den Seuchenschutz zu gefährden.
Trotz der Lockerungen bleiben die Behörden wachsam. Die Stadtpolizei kontrolliert die Einhaltung der verbleibenden Maßnahmen intensiv. Verstöße werden geahndet.
Meldung von Wildschweinen weiterhin Pflicht
Die Gefahr ist nicht gebannt: Wer ein verendetes Wildschwein findet, muss den Fund unverzüglich melden. Während der Dienstzeiten steht das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter (0611) 890770 bereit. Außerhalb dieser Zeiten übernimmt die jeweils zuständige Polizeidienststelle.

Weitere Informationen und Kartenmaterial
Wer wissen möchte, ob er sich in einer betroffenen Zone findet unter dem Link umfassende Informationen zu den Maßnahmen und Hintergründen der ASP-Bekämpfung.
Foto oben © 2024 Volker Watschounek
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