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Rollstuhrfahrer in der Öffentlichkeit. Bild YouWatch / CC-BY Flickr

Welche Rechte habe ich als Patient?

Immer mehr Menschen sind pflegebedürftig. Seit Jahresanfang haben sie Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Die Reihe „Verständliche Medizin“ klärt am 24. Mai im Stadtverordnetensaal auf.

Volker Watschounek 8 Jahren vor 0

Um Angehörige zeitlich und finanziell zu entlasten, hat das Bundeskabinett das im Januar das Pflegestärkungsgesetz II verabschiedet. Welche Rechte sind neu?

Die einen rufen nicht an, weil sie sich schämen. Die nächsten, weil sie denken, sie müssten das alleine schaffen.Und dann gibt es noch die Gruppe von Pflegebedürftigen, die gar nicht wissen, dass sie anrufen können.

Verständliche Medizin, kurzgefasst

Verständnische Medizin – „Ihre Rechte als Patient“
Wann: 24. Mai 2017, 17:30 uhr
Wo: Rathaus, Stadtverordnetensitzungssaal, Schloßplatz 6, 65183 Wiesbaden (Karte / Navigation)
Eintritt: frei

In der Reihe „Verständliche Medizin – Gesundheitsthema des Monats“ widmet sich die nächste Veranstaltung  am 24. Mai daher dem Thema „Ihre Rechte als Patient“. Experten referieren am Mittwoch zu den Themen Pflegestärkungsgesetz, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

„Es geht darum die Bürokratie verständlich zu machen und sich gemeinsam mit den Themen auseinanderzusetzten. Ziel ist es Unsicherheiten und Sorgen zu reduzieren.“ – Dr. Kaschlin Butt, Amtsleiterin des Wiesbadener Gesundheitsamtes.

Vollmachten werden für den Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit oder aufgrund körperlicher Einschränkungen erteilt, bei denen man nicht mehr in der Lage ist, rechtsgeschäftliche Handlungen vorzunehmen. Eine Vollmacht wird einer Person des Vertrauens ausgestellt. Fällt die Person des Vertrauens aus oder ändern sich Gesetze, so kann in einer schriftlichen Betreuungsverfügung eine Person benannt werden, die als Betreuer vom Betreuungsgericht eingesetzt wird.

Patientenverfügung

Die medizinischen Möglichkeiten sind so weit entwickelt, dass Schwerstkranke lange Zeit künstlich am Leben erhalten werden können. Ärzte und Gerichte haben den Auftrag, Leben so lange wie möglich zu erhalten und hierfür alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Sie dürfen nur bei einem nachvollziehbaren Willen des Patienten davon abweichen. Wem dies wichtig erscheint, der sollte den eigenen Willen in einer Patientenverfügung niederlegen. Bei einer Patientenverfügung geht es darum, den eigenen Willen für den Fall kundzutun, dass dieser nicht mehr eigenständig geäußert werden kann.

Pflegestärkungsgesetz

Mit der Umsetzung einer weiteren Stufe der Pflegereform hat sich für Betroffene und deren Angehörige zu Beginn des Jahres einiges geändert. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wurden seit dem 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen leiden oder an Demenz erkrankt sind.

Programm und Referenten

(1) Begrüßung durch Dr. Kaschlin Butt, Amtsleiterin Gesundheitsamt;
(2) „Die wichtigsten Änderungen durch die Pflegestärkungsgesetze“, von Jörg Bracke Landeshauptstadt Wiesbaden, Pflegestützpunkt;
(3) „Sie entscheiden, wer entscheidet – Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“, von Daniela Schädler, Landeshauptstadt Wiesbaden, Betreuungsbehörde;
(4) „Patientenverfügungen – Damit Ihr Wille geschieht!“, von Dr. med. Bernd Wagner, Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken und Birgit Burkard-Milde, Regionalleitung Recht, Helios Region Mitte-West. (Foto: YouWatch / CC-BY-SA 2.0 Flickr)

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