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Leichtathletik 110 Meter Hürden ©2020 andreas N auf Pixabay

Weitere Lockerungen für den Vereinssport

Die positiver Entwicklungen der Pandemie haben die Hessische Landesregierung dazu bewogen, weitere Lockerungen zu beschließen. Vom 1. August sind in Wiesbaden Training und Wettkämpfe im Individual-, als auch im Teamsport wieder möglich.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Die zahlenmäßige Beschränkung für Platz und Feld wird aufgehoben. Der Mindestabstand  für Athleten und Spieler fällt weg.Training und Wettkämpfe sind in allen Sportarten wieder möglich.

Ab Samstag, 1. August, werden die Corona-Regeln für den Vereinssport auf und in städtischen Sportanlagen weiter gelockert. Unter anderem wird der Trainings- und Wettkampfbetrieb für alle Sportarten ohne Einschränkungen der Personenzahl freigegeben. Vereine müssen allerdings weiterhin ein Hygienekonzept erarbeiten und umsetzen. Beim Betreten oder Verlassen der Sportstätten müssen Warteschlangen vermieden werden. Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume können nur unter Beachtung der Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) genutzt werden. Das heißt, der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.

Viele tausende Trainerinnen und Trainer, die sich in den Ballsportarten wie beispielsweise Fußball, Handball und Volleyball engagieren, haben damit Planungssicherheit für die Saisonvorbereitung sowie den Beginn der kommenden Spielzeit“ – Minister Peter Beuth

Vereine können sich an den DOSB Leitplanken zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sportbetriebs orientieren, an den DOSB Leitplanken für den Hallensport, den DOSB Leitplanken Wettkampf sowie den Sportartspezifischen Übergangsregeln der Spitzensportfachverbände. Die Leitplanken und Regeln ersetzen jedoch nicht die gesetzlichen Verordnungen des Landes Hessen oder die spezifischen Maßnahmen der Landeshauptstadt Wiesbaden.

„Dass Sport jetzt wieder ohne Kontaktbeschränkungen ermöglicht werden kann, ist der herausragenden und vorbildlichen Haltung der mehr als 7500 Sportvereinen und ihren Mitgliedern zu verdanken.“ – Minister Peter Beuth

Auch für Veranstaltungen müssen die RKI-Empfehlungen zur Hygiene beachtet werden. Die Teilnehmerzahl darf im Moment 250 Personen nicht übersteigen. Zu den maximal 250 Personen zählen auch die Mannschaften, Betreuer, Schiedsrichter, Ordnungsdienste, … Sollen mehr Personen an der Veranstaltung teilnehmen, muss ein Hygienekonzept beim Gesundheitsamt unter Verwaltungsstab.Corona@wiesbaden.de vorgelegt und genehmigt werden. Unabhängig davon muss sichergestellt sein, dass der gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Jeder Person sollen drei Quadratmeter zur Verfügung stehen. In geschlossenen Räumen müssen Zuschauerplätze eingenommen und personalisiert vergeben werden.  Aneinanderliegende Plätze dürfen nur von Personen genutzt werden, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum gestattet ist. Sie müssen zu anderen Personen oder Gruppen einen Abstand von 1,5 Metern wahren. Veranstalter müssen außerdem Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmenden erfassen sowie Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen treffen und umsetzen. Außerdem müssen sie Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar anbringen.

Zudem muss gewährleistet sein, dass …

> nur die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung einschließlich Badeschuhen, Handtüchern und ähnlichem verwendet wird.

> Mannschaften dürfen Trainingsspiele und Pflichtspiele in den Vereinstrikots bestreiten. Diese sind nach jedem Gebrauch unmittelbar zu waschen.

> Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden,

> Umkleideräume, Wechselspinde, Schließfächer und sanitäre Anlagen nur unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts genutzt werden und sichergestellt ist,

> dass das allgemeine Abstandsgebot dort eingehalten werden kann,

> der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und

> Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.

Die Liste mit allen Auflagen und Vorgaben wurde den Vereinen bereits zugesandt und kann auch unter eingesehen werden. Antworten auf häufige Fragen stehen auch beim Landessportbund Hessen unter www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/ zur Verfügung. (Symbolfoto Leichtathletik 110 Meter Hürden ©2020 andreas N auf Pixabay)

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Die Liste mit allen Auflagen und Vorgaben finden Sie auch unter wiesbaden.de.

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.