Opfern einer Vergewaltigung fehlt es an staatlicher Unterstützung. Häufig müssen Sie die Kosten der Spurensicherung selbst tragen. Das soll sich ändern. Bis zur gesetzlichen Regelung gibt es Unterstützung vom Ministerium.
Hessische Kliniken leiden unter massivem Kostendruck. Kommt oder wird ein Vergewaltigungsopfer eingeliefert, haben sie Probleme, die umfassenden Leistungen, die bei der Untersuchung und Beweissicherung nach einer Vergewaltigung auf sie zukommen, alleine zu stemmen. Die medizinischen Leistungen im Rahmen der Soforthilfe können aktuell nur über die Notfallpauschale von rund 25 Euro abgerechnet werden. Das ändert sich. Durch die Übernahme einer Fallpauschale von 200 Euro für jeden Versorgungsfall durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration kann der Versorgungsverbund Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung eine wichtige Finanzlücke verkleinern.
„Es ist verständlich, dass eine hausinterne Kostenübernahme seitens der Kliniken auf Dauer nicht tragbar ist. Für viele Untersuchungen gibt es keinen Kostenträger. Dabei sind diese aufwendig und zeitintensiv. uch die Infektionsdiagnostik ist bisher nicht abrechnungsfähig und geht zu Lasten des Krankenhauses.“ – Angela Wagner, Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt.
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration fördert bereits seit vielen Jahren die interdisziplinäre Vernetzungsstruktur und die Verbreitung des Modells in Hessen. Landesmittel haben dazu beigetragen, die Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung über die Grenzen Frankfurts hinaus in vielen hessischen Kommunen und Landkreisen zu implementieren. So konnte mit der Unterstützung des Landes die inzwischen bundesweit beachtete, optimierte und standardisierte Versorgung sowie die gesundheitliche Situation vergewaltigter Frauen und Mädchen belegbar verbessert werden. Mit der Einführung der Fallpauschale für die medizinische Versorgungsleistung in diesem Modell wird die ärztliche Betreuung und Untersuchung erstmals angemessen honoriert. Nur über die qualifizierte Versorgung und Zuwendung kann Betroffenen nach sexueller Gewalt der Weg in eine heilende Verarbeitung gebahnt werden.
„Ab sofort unterstützen wir die Behandlung jeder betroffenen Frau und jedes betroffenen Mannes mit einer Vergütung in Höhe von 200 Euro für die versorgende Klinik.“ – Kai Klose, Minister für Soziales und Integration
In Verbindung mit der Reform des Sozialgesetzbuchs V – Gesetzliche Krankenversicherung – im Februar 2020 kann mit der Fallpauschale eine Basis geschaffen werden, auch die neue gesetzliche Regelung zur Umsetzung einer vertraulichen Spurensicherung (bei Verdacht auf Misshandlung oder sexualisiertem Übergriff) über Kostenerstattung durch die Krankenkassen zu gestalten. Entsprechende Verträge sind derzeit in Vorbereitung.
Bis eine Regelung zwischen dem Land Hessen und den Krankenkassen zustande kommt, wurde ab diesem Jahr die Fallpauschalen-Regelung für hessische Kliniken erstmalig eingeführt. Die Kostenerstattung der Fallpauschale wird über die Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt abgewickelt. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration stellt dazu ein jährliches Budget zur Verfügung.
„Mit der neuen Vergütung setzen wir für die versorgenden Kliniken ein wichtiges Signal. Neben einer medizinischen Versorgung und der Befundsicherung ist auch die psychosoziale Unterstützung und die Vermittlung in psychosoziale Hilfeangebote dringend geboten. Die ganzheitliche Versorgung von Gewaltopfern wird bei den Vorüberlegungen und Verhandlungen mit den Krankenkassen an erster Stelle stehen.“ – Kai Klose, Minister für Soziales und Integration
Seit dem Start im Jahr 2013 wird das Angebot der medizinischen Soforthilfe trotz der vorhandenen Hemmschwelle vieler Frauen, sich nach einer Vergewaltigung an eine Ärztin oder an eine Klinik zu wenden, zunehmend in Anspruch genommen. In Hessen konnten bis Dezember 2019 rund 468 Frauen medizinisch behandelt werden. Durch die neue Aufgabe, die Fallpauschale auszuzahlen, hoffe die Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt auf eine verbesserte Rückmeldung der teilnehmenden Kliniken zur Anzahl der tatsächlich versorgten Frauen. Allein für das Jahr 2019 weise die polizeiliche Kriminalstatistik Hessen 647 angezeigte Vergewaltigungen aus. Die meisten Taten würden jedoch nicht gemeldet. Es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Umso wichtiger ist die Möglichkeit einer ärztlichen vertraulichen Behandlung nach Vergewaltigung ohne vorausgegangene Strafanzeige, die nun besser finanziell aufgestellt ist, so Angela Wagner.
Wohnortnahe medizinische Versorgung
Nach wie vor ist in Hessen der Aufbau einer durchgängigen Versorgungsstruktur für von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen ein Ziel, an dem viele Akteure arbeiten. Frauen müssen zum Teil in andere Landkreise oder Städte ausweichen und tun sich schwer damit, nach der erlebten Gewalt auch noch weite Anreisewege zu versorgenden Kliniken zu bewerkstelligen. Ziel sei es nicht nur eine angemessene Vergütung der Kliniken, sondern eine wohnortnahe medizinische Versorgung nebst Weitervermittlung ins dortige Hilfesystem. Neben Frankfurt haben bisher folgende hessische Regionen das Modell der medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung erfolgreich implementiert: Offenbach, Darmstadt, Hanau, Gießen, Wiesbaden und die Landkreise Wetterau, Main-Kinzig, Waldeck-Frankenberg, Marburg-Biedenkopf und Limburg-Weilburg. Die Landkreise Hochtaunus und Groß-Gerau sind in der Planungsphase.
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Die offizielle Internetseite des Hessischen Sozialministeriums finden Sie unter soziales.hessen.de.