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Welt und Corona Bild von Alexandra_Koch auf Pixabay

Urlaub wohin? Neufassung der Quarantäne-Verordnung

Die EU hat ihre Außengrenzen geschlossen. Innerhalb fallen sie nach und nach. Seit Mitte Mai lockert Deutschland seine Grenzkontrollen. Bis zum 15. Mai sollen die Grenzkontrollen zu den Nachbarn wegfallen. Die Quarantäne-Regeln für Einreisende entfallen – größtenteils.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Die Corona-Krise schien viele die Pläne für den Sommerurlaub 2020 zu durchkreuzen. Jetzt  tun sich neue Optionen auf. Welche Region ist unbedenklich. 100 Prozent Sicherheit gibt es nicht.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat am vergangenen Wochenende, 16./17. Mai, neue Empfehlungen zur Anordnung von Quarantäne bei Einreisen nach Deutschland herausgegeben. In dem am 22. Mai auf der Internetseite des RKI Text heißt es, dass für Einreisen nach mehrtägigem Aufenthalt in einem EU-Mitgliedsstaat, einem Schengen-assoziierten Staat oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland nur noch dann die  Quarantäne anzuraten sei, wenn der jeweilige Staat nach den statistischen Auswertungen und Veröffentlichungen des European Center for Disease Prevention and Control (ECDC) eine hohe Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung aufweise. Als Faustregel gelte: mehr als 50 Fälle pro 100 000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen.

Neufassung

Die Hessische Landesregierung hat in ihrer Neufassung ihrer Quarantäne-Verordnung vom 13. März 2020 – eine entsprechende Anpassung vorgenommen. Demnach gilt seit Samstag, 16. Mai, dass bei Einreise aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Schengen-assoziierten Staat keine automatische häusliche Quarantäne mehr erforderlich ist. Das gilt solange, soweit am Aufenthaltsort (Urlaubsort) des Einreisenden in den vergangenen sieben Tagen vor der Einreise nicht mehr als 50 Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohner registriert wurden.

Die vorliegende Karte* zeigt die Inzidenz der letzten 7 Tage pro 100 000 Einwohner in Europa.

Die Datengrundlage für die Europakarte wird vom ECDC bereitgestellt. Für die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz wird das Veröffentlichungsdatum der Fälle verwendet. Die 7-Tage-Inzidenz in Deutschland, die das RKI u.a. im Situationsbericht veröffentlicht, basiert dagegen auf dem Meldedatum der Fälle und kann daher von der Angabe in der Europakarte abweichen. Quelle: RKI 

Quarantäne-Verordnung

In der ab Montag, 25. Mai, geltenden Neufassung der Quarantäne-Verordnung wird Arbeit- oder Auftraggebern außerdem eine Anzeigepflicht auferlegt, wenn sie mehr als fünf Arbeitskräfte, die nicht demselben Hausstand angehören, in einer Gemeinschaftsunterkunft unterbringen wollen. Die Verordnung sieht vor, dass die Anzeige vor der Einreise der Arbeitskräfte an das für den Beschäftigungsort zuständige Gesundheitsamt zu richten ist. Für die Anzeige ist ein Vordruck zu verwenden, der der Quarantäne-Verordnung als Anlage beigefügt ist.

Gesundheitsamt Wiesbaden

Das Gesundheitsamt Wiesbaden bittet um Berücksichtigung der neuen Verordnung und die Betroffenen sich werktags telefonisch zwischen 9 und 11 Uhr unter Telefon (0611) 312817 zu melden.

Weitere Nachrichten zum Thema Coronavirus lesen Sie hier.

Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.