Die Corona-Krise schien viele die Pläne für den Sommerurlaub 2020 zu durchkreuzen. Jetzt tun sich neue Optionen auf. Welche Region ist unbedenklich. 100 Prozent Sicherheit gibt es nicht.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat am vergangenen Wochenende, 16./17. Mai, neue Empfehlungen zur Anordnung von Quarantäne bei Einreisen nach Deutschland herausgegeben. In dem am 22. Mai auf der Internetseite des RKI Text heißt es, dass für Einreisen nach mehrtägigem Aufenthalt in einem EU-Mitgliedsstaat, einem Schengen-assoziierten Staat oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland nur noch dann die Quarantäne anzuraten sei, wenn der jeweilige Staat nach den statistischen Auswertungen und Veröffentlichungen des European Center for Disease Prevention and Control (ECDC) eine hohe Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung aufweise. Als Faustregel gelte: mehr als 50 Fälle pro 100 000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen.
Neufassung
Die Hessische Landesregierung hat in ihrer Neufassung ihrer Quarantäne-Verordnung vom 13. März 2020 – eine entsprechende Anpassung vorgenommen. Demnach gilt seit Samstag, 16. Mai, dass bei Einreise aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Schengen-assoziierten Staat keine automatische häusliche Quarantäne mehr erforderlich ist. Das gilt solange, soweit am Aufenthaltsort (Urlaubsort) des Einreisenden in den vergangenen sieben Tagen vor der Einreise nicht mehr als 50 Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohner registriert wurden.
Quarantäne-Verordnung
In der ab Montag, 25. Mai, geltenden Neufassung der Quarantäne-Verordnung wird Arbeit- oder Auftraggebern außerdem eine Anzeigepflicht auferlegt, wenn sie mehr als fünf Arbeitskräfte, die nicht demselben Hausstand angehören, in einer Gemeinschaftsunterkunft unterbringen wollen. Die Verordnung sieht vor, dass die Anzeige vor der Einreise der Arbeitskräfte an das für den Beschäftigungsort zuständige Gesundheitsamt zu richten ist. Für die Anzeige ist ein Vordruck zu verwenden, der der Quarantäne-Verordnung als Anlage beigefügt ist.
Gesundheitsamt Wiesbaden
Das Gesundheitsamt Wiesbaden bittet um Berücksichtigung der neuen Verordnung und die Betroffenen sich werktags telefonisch zwischen 9 und 11 Uhr unter Telefon (0611) 312817 zu melden.
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Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.