Die seit Januar geltende Straßenreinigungsverordnung besagt: Die Stadt ist nur noch für die Reinigung der Straßen zuständig. Die Gehwegreinigung gehört zur Pflicht der Bürger.
Der Magistratsbeschluss vom vergangenen 14. August ist genau betrachtet ein Stück weit Fortführung der seit Januar geltenden neuen Straßenreinigungsverordnung. Sind die Bürger seit Januar insbesondere in den Vororten für die Reinigung der Gehwege vor ihren Häusern verantwortlich, sind die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) ab dem 1. Januar 2019 als „Anlieger“ mit dafür verantwortlich, die Straßen- und Gehwegabschnitte vor städtischen Liegenschaften der Klassen B und C zu reinigen – und dort auch den Winterdienst zu übernehmen.
„Durch die Bündelung der Aufgaben wird ein Beschluss der Kooperationspartner für den Doppelhaushalt 2018/2019 umgesetzt, und durch die Übertragung der Aufgaben auf die ELW wird sich die Sauberkeit in der Stadt stark verbessern.“ – Dr. Oliver Franz, Bürgermeister
In den Reinigungsklassen B und C liegt die Zuständigkeit für die Reinigung der Gehwege bzw. der Gehwege und Straßen beim jeweiligen Anlieger. Bei den städtischen Liegenschaften sind das die städtischen Ämter. Aktuell organisieren sie die Reinigung selbst, was zu verschiedenen Reinigungsintervallen mit unterschiedlicher Intensität und letztendlich zu einem uneinheitlichen Sauberkeitszustand führt. Ein gutes Beispiel ist hier der Schulberg – hier tragen fünf verschiedene Ämter und Gesellschaften die Verantwortung für Sauberkeit.
Reinigungsklassen
Reinigungsklassen A (A2, A3/2, A3, A5, A7 und A13) – Bei den angeführten Reinigungsklassen übernimmt die Landeshauptstadt die Reinigung der Gehwege und Straßen. Je nach Reinigungsklasse passiert dies mit unterschiedlicher Häufigkeit. Bei überwiegend dem Fußgängerverkehr gewidmeten Straßen (Fußgängerzonen) und auf Straßen mit verkehrsberuhigt ausgebauten Mischflächen (verkehrsberuhigte Zonen) umfasst die Reinigung die gesamte Straßenfläche mit Ausnahme des Winterdienstes.
Reinigungsklassen B (B1, B2 und B3) – Die Landeshauptstadt reinigt – je nach Reinigungsklasse mit unterschiedlicher Häufigkeit nur die Fahrbahn. Für die Reinigung der Gehwege sind die Anwohner selbst verantwortlich.
Unnützes Wissen:
Die ELW ist für die Reinigung von rund 110 km Straßen- und Gehwegabschnitte verantwortlich.
Die kalkulierten Kosten für die Reinigung dieser Flächen belaufen sich auf rund 2,75 Millionen Euro pro Jahr.
Die Übernahme der Aufgaben (Reinigung und Winterdienst) durch die ELW beginnt am 1. Januar 2019.
Einen Teil der Leistungen werden die ELW ausschreiben.
Hallo
In klarenthal wird schon seid geraumer Zeit die Fusswege nicht mehr gereinigt voller laub und müll .Wann wird mal wieder gereinigt und ich meine nicht nur die Strassen
Danke
Lieber „Mozart“, vielen Dank für die Info. Wir haben Ihre Nachricht auf unserer Facebook-Seite eingestellt und gebeten, das konkreter zu kommentieren. Eventuell Bilder zu ergänzen und über die Situation zu berichten. Ist das Material dort aussagekräftig genug, reichen wir die Anfrage an die Verantwortlichen Personen in der Stadt weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Die Redaktion