In Wiesbaden sind weit mehr als 1200 Bienenvölker bekannt. Sie werden von rund 250 Imkern gepflegt. Das bedeutet, dass rechnerisch jeder Imker rund vier Völker betreut.
Das Veterinäramt in Wiesbaden erinnert alle Imker an ihre gesetzliche Verpflichtung, ihre Bienenvölker und deren Standorte einmal jährlich zu melden, wie es in der Bienenseuchenverordnung vorgeschrieben ist. Der Stichtag für die Meldung wurde in diesem Jahr auf den 1. Oktober festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen die entsprechenden Informationen dem zuständigen Veterinäramt vorliegen.
Hintergrund dieser Verordnung ist, dass es Bienenseuchen gibt, die zwar für Menschen ungefährlich sind, für die Bienen jedoch höchst bedrohlich sein können, da sie besonders infektiös sind. Dazu zählt die Amerikanische Faulbrut (AFB). – Dr. Andrea Escher
Dr. Andrea Escher, Leiterin des Veterinäramtes, erklärt, warum das notwendig und wie die Meldung abzugeben ist: per Mail oder per Post. Ganz einfach eine E-Mail an veterinaeramt@wiesbaden.de oder einen Brief postalisch an das Veterinäramt Wiesbaden, Teutonenstraße 1, 65187 Wiesbaden schicken. Dabei sind sowohl die Kontaktdaten des Bienenhalters als auch die exakte Standortangabe des Bienenstandes anzugeben.
Die Bekämpfung dieser Krankheit ist äußerst aufwändig, daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass im Seuchenfall alle Bienenstände rund um den Infektionsherd bekannt sind. – Dr. Andrea Escher
Um eine effektive Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, muss ein möglichst lückenloser Sperrbezirk eingerichtet werden, aus dem und in den keine Bienenvölker transportiert werden dürfen. Daher wird die Nichtbefolgung der Meldepflicht mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.
Amerikanische Faulbrut
Die Amerikanische Faulbrut, auch als Bienenpest bekannt, wird durch Bakterien ausgelöst, die die Bienenbrut infizieren. Diese Krankheit wird von Bienen übertragen, wenn sie geschwächte oder kranke Völker plündern und dabei die Sporen in ihre eigenen Völker einschleppen.
Darüber hinaus weisen das Veterinäramt und der Imkerverein Wiesbaden darauf hin, dass auch Altglascontainer potenzielle Infektionsquellen darstellen können, insbesondere dann, wenn ungespülte Honiggläser dort entsorgt werden. Importierter Honig ist oft mit Faulbrutsporen belastet. Daher wird dringend empfohlen, ausschließlich gereinigte Honiggläser in die Sammelbehälter zu werfen.
Bild oben ©2021 Pixabay
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