Im Rahmen eines Treffens hatten sich Experten bereits im September für die Sanierung der Dyckerhoff Sporthalle ausgesprochen. Der Magistrat hat dieser am 5. Dezember zugestimmt.
In den letzten Wochen und Monaten hatten Interessenvertreter die Sporthalle in Biebrich unter die Lupe genommen. Auf Basis von Gesprächen und Gutachten wurden verschiedene Sanierungsmaßnahmen beschlossen (Wiesbaden lebt! berichtete). Die Maßnahmen werden zu einer Generalsanierung mit Gesamtkosten von rund 4,5 Millionen Euro über mehrere Jahre zusammengefasst.
„Wir erreichen in den nächsten Jahren eine umfassende Sanierung, die auf die Bedürfnisse und Wünsche der Nutzerinnen und Nutzer zugeschnitten ist “, so Oberbürgermeister und Sportdezernent Sven Gerich.
Die dringend notwendige Dach- und Brandschutzsanierung wird dabei als erster Bauabschnitt durchgeführt. Die weiteren Maßnahmen werden zu den nächsten Haushaltsplänen angemeldet. „Durch die geplanten Sanierungen, wie zum Beispiel die Erneuerung des Sportbodens und der Umkleide- und Sanitärräume sowie der energetischen Sanierung wird dem Schul- und Vereinssport zukünftig eine zeitgemäße und bedürfnisgerechte Sportanlage zur Verfügung stehen“, so Gerich.
Hallenordnung
Die Hallenordnung gilt für alle Nutzer und Besucher der Sporthalle. Der Hallenwart/die Hallenwartin oder die Vertretung kann für die ordnungsgemäße Nutzung der Sportstätte Anordnungen treffen, denen unbedingt Folge zu leisten ist. Er kann Nutzern und Besuchern, die diesen Anordnungen zuwiderhandeln, den weiteren Aufenthalt in der Sporthalle untersagen. Beschwerden gegen Anordnungen des Hallenwartes sind schriftlich an das städtische Sportamt zu richten. Die vollständige Hallenordnung können Sie sich hier herunterladen.
Symbolbild oben ©2017 Michimaya / CC-BY-SA 2.0 / Flickr
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